Vandalismus am abgemeldeten Auto und auf öffentlichen Grund?

5 Antworten

"tuhen" schon mal mit Sicherheit nichts...

Falls das Auto typische Vandalismusschäden zeigt - und rundum zerschlagene Scheiben lassen sich schlecht als Diebstahlsversuch bezeichnen - zahlt keine Teilkasko, das würde nur eine Vollkasko tun, Dich dann aber höherstufen.

Versicherungstechnisch würde sich die Anzeige also kaum lohnen.

Von der Ordnungswidrigkeit, einen abgemeldeten Wagen im öffentlichen Raum abzustellen, haben ja schon andere geschrieben.

Wenn Euer Ort so klein und übersichtlich ist, dass da nur wenige als Täter in Frage kommen, könnte sich einer der Verdächtigen bei einer polizeilichen Befragung daran erinnern, dass der Wagen in letzter Zeit abgemeldet gefahren wurde - und wer dabei am Steuer des Wagens saß.

Im Zweifelsfall lässt sich das leichter aufklären als die Sachbeschädigung selbst.

Du darfst ein abgemeldetes Auto nirgendwo in der pampa stehen lassen sondern nur auf einen privaten Platz oder carport. Geh zur Polizei.

Hallo H4nn3s97,

selbstverständlich kannst Du die Polizei die Polizei rufen, denn die Täter haben den Straftatbestand des folgenden Gesetzes erfüllt:

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§ 303 StGB - Sachbeschädigung

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

(3) Der Versuch ist strafbar.

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Bist Du der Besitzer des Fahrzeuges solltest Du zusätzlich einen Strafantrag stellen, denn die Tat wird nur verfolgt, wenn ein Strafantrag gestellt wurde oder wenn öffentliches Interesse an der Strafverfolgung vorliegt.

Allerdings solltest Du drei Dinge bedenken, wenn Du die Polizei rufst:

  1. es bringt zu 99,9 Prozent nichts, wenn Du die Polizei rufst, denn dass die Polizei die Täter ermittelt ist mehr als unwahrscheinlich.
  2. wird die Polizei von Dir bzw. dem Besitzer verlangen, dass das Fahrzeug umgehend vom Feldweg entfernt wird. Da es unangemeldet aber auch auf dem Feldweg nicht fahren darf, musst es mit einem Abschleppfahrzeug / Anhänger abgeschleppt werden
  3. kommen die Beamten zu dem Schluss, dass das Fahrzeug den Verkehr erschwert/gefährdet hat, droht noch der folgende Bußgeldbescheid laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog:

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Tatbestandsnummer: 132606

Tatvorwurf: Sie ließen das nicht zugelassene Fahrzeug an der Stelle stehen, wodurch der Verkehr gefährdet/erschwert *) werden konnte.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 32 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 123 BKat

Bußgeld: 60,00 Euro plus 28,50 Euro an Verwaltungsgbühren

Punkte: 1

Fahrverbot: Nein

B - Vesrstoß

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Kurz gefast: Es bringt keine Vorteile, wenn man die Polizei ruft, kann aber durchaus Nachteile für Dich bzw. dem Besitzer bringen.

Dann zu dem Hinweis, dass Du keinen Führerschein hast.

Kommt bei den Ermittlungen zutage, dass Du mit dem Fahrzeug auf dem Feldweg gefahren bist, kommt auf Dich ein Strafverfahren nach den beiden folgenden Rechtsgrundlagen zu:

Schöne Grüße         
TheGrow 

Erstmal danke aber leider Zu spät gelesen habe den jetz Vom Schrotthändler abholen lassen 
oder kann ich Trozdem noch eine Anzeige erstatten? ich habe alles auf Dokumentiert.

@H4nn3s97

Kannst Du immer noch, aber wie gesagt, die Chancen, dass die Täter ermittelt werden können, stehen gleich bei fast null

Naja, ein abgemeldetes Auto auf einem Feldweg abzustellen wird auf jeden Fall Konsequenzen haben. Ich vermute (aber das kann ich Dir nicht mit Bestimmtheit sagen), dafür gibt's ein Bußgeld und natürlich wirst Du Dich darum kümmern müssen, dass das Auto da schnellstens weg kommt.

Wie hoch ist denn der Sachschaden an dem Auto?

Rechnest Du damit, dass die Polizei die Täter ermitteln kann?

Wirtschaftlichertotalschaden :( kann ja mal bilder dazu packen
Das versuche ich gerade die ganze zeit, und ja ich wohne in einem Kackdorf also gibt es nicht viele die das gewesen sein können

@H4nn3s97

War das Auto denn noch was wert, oder war das so'ne 6-Monate-TÜV-Schleuder?

Du kannst beides machen Polizei holen und Anzeige wegen Sachbeschädigung machen. Abgemeldet darf man nicht im öffentlichem Verkehrsraum Parken.

Das man da nicht Parken darf weiß ich xD aber ich meine kann da noch was auf mich zukommen? Da er ja da stand?

@H4nn3s97

Ja für das Parken/abstellen eines abgemeldeten Fz im öffentlichem Verkehrsraum. Bußgeld ca. 150 Euro.