Muss ich die Veräußerungsanzeige von meinem abgemeldeten Fahrzeug an die Kfz-Zulassungsstelle melden?

2 Antworten

Nein, Du mußt es nicht.

Ich würde aber trotzdem dazu raten, damit Du aus der Halterpflicht entbunden bist.

Auch bei abgemeldeten Fahrzeugen obliegen dem letzten Halter alle Halterpflichten. Würde der neue Käufer den Wagen unangemeldet irgendwo abstellen oder ggf damit die Umwelt verschmutzen (im See versenken / Öl läuft aus), der Wagen wird irgendwo aufgefunden, verkehrswidrig abgestellt, so bist Du immer noch der letzte Halter.

Mir ist ein Fall bekannt, da wurde der alte Wagen abgemeldet an einen Polen verkauft, der den Wagen exportieren wollte. Dummerweise lagen die alten entstempelten Kennzeichen noch im Wagen und der Wagen wurde damit benutzt, auch geblitzt. All das ging zu Lasten des alten Halters.

Ich kann also in solchem Fall nur dazu raten, die Zulassungsstelle zu informieren. Ich habe bei Verkauf meiner letzten Fahrzeuge mit dem Erwerber vereinbart, wann er das fahrzeug ummeldet und habe dann nach ca 1 Woche beim Strassenverkehrsamt nachgefragt.

Ob mein Fahrzeug bereits auf den neuen Halter zugelassen ist oder ab ich mich der Halterpflicht entbinden lassen soll.

In den Fällen waren die Fahrzeuge allerdings immer schon wieder neuzugelassen.

Hallo,

nein du kannst dein Fahrzeug immer verkaufen ohne etwas an die Zulassungsstelle zu melden. Da du dein Auto sowieso abmeldest vor der Veräußerung und derjenige der es nimmt dieses wieder auf sich zulässt, läuft das alles automatisch ab. Selbst die Versicherung bekommt nach Abmeldung eine Nachricht der Zulassungsstelle, damit diese dann erlischt. Also einfach verkaufen . Viel Erfolg weiterhin , ich hoffe ich konnte helfen :-)