Mit Nachbarins Auto deren Briefkasten zerstört, wer zahlt?
Ich fuhr (einmalig) mit dem Auto der Nachbarin aus ihrer Garage und beschädigte dabei ihren Briefkasten, das Auto selbst weist keinen Schaden auf. Meine Haftpflichtversicherung sagt, die KFZ-Versicherung der Nachbarin müsse den Schaden übernehmen. Aber ICH habe doch FREMDES EIGENTUM (Briefkasten) kaputt gemacht, wieso zahlt nicht MEINE Haftpflicht?
9 Antworten
Zuständig ist hier die Kfz-Haftpflicht. Aber dabei handelt es sich um einen Eigenschaden, der nicht versichert ist. Da wird also nix bezahlt.
Du hast hingegen die Schadensersatzpflicht nach § 823 BGB.
Deine Privathaftpflicht zahlt das nicht, da es aufgrund der sog. "Benzinklausel" keine Regulierung für durch z.B. PKWs entstandene Schäden gibt.
Unterm Strich: du zahlst die Beschädigung an Auto und Briefkasten aus eigener Tasche.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs das den Schaden verursacht hat, zahlt nur dann, wenn Eigenschäden mitversichert sind.
Deine Privathaftpflichtvers. zahlt nicht, da Schäden mit Kraftfahrzeugen ausgeschlossen sind.
Du hast natürlich die Möglichkeit, den Schaden selbst zu ersetzen.
Und die Autohaftpflicht wird auch nicht zahlen, weil die Nachbarin mit dem eigenen Fahrzeug gegen den eigenen Briefkasten gekommen ist.
Du wirst in diesem Fall selber zahlen müssen, weil keine Versicherung diese Fälle versichert, den Schaden eines Versicherungsnehmers am eigenen Eigentum.
Schlicht und ergreifend - Du hast mit Einwilligung der Fahrzeughalterin / Versicherungsnehmerin deren Auto bewegt - ergo sind auch die mit diesem Auto verursachten Schäden üblicherweise über die KFZ-Haftpflichtversicherung dieses PKW gedeckt.
Wobei der Schaden am eigenen Briefkasten der Versicherungsnehmerin eher nicht gedeckt sein dürfte - sprich "Eigenschaden".
Aber ICH habe doch FREMDES EIGENTUM (Briefkasten) kaputt gemacht, wieso zahlt nicht MEINE Haftpflicht?
Sorry - absurde Idee - wenn Du Dir das nächste Mal gleichgültig von wem ein Auto entleihst, soll Deine Privathaftpflicht im Falle X einen Unfallschaden ( Du beschädigst 5 ?? Autos ) regulieren?
Also sei so nett und bezahle im Hinblick auf den nachbarschaftlichen Frieden den Schaden am Briefkasten aus eigener Tasche.
Normale Haftpflichtversicherungen schließen Leistungen generell aus, wenn der Schaden durch Fahrzeuge verursacht wurde.
Du bist nicht schadensersatzpflichtig, wenn du für die Nachbarin eine Gefälligkeitsfahrt auf ihren Wunsch hin gemacht hast.
Bist du im eigenen Interesse gefahren, musst du den Briefkasten selber bezahlen oder es wird eventuell über die KFZ-Haftpflicht der Halterin abgerechnet, wodurch aber der SF steigt.