Unterstützung für Anwaltskosten?

6 Antworten

Die Gerichte (hier das Sozialgericht) sollen davor bewahrt werden mit aussichtslosen Fällen überrannt zu werden.

Daher gibt es Prozesskostenhilfe nur, wenn wenigstens eine Aussicht besteht den Prozess zu gewinnen.

Die erste Instanz des Sozialgerichts ist ohnehin kostenlos und es besteht auch kein Anwaltszwang.

Dass du glaubst, die Rente unbedingt zu brauchen, ist kein Kriterium

Danke für die Antwort, aber das beantwortet meine Frage nicht. Es geht um den Widerspruch, noch nicht um eine Klage

@kruemmelcookie

Es geht um den Widerspruch, noch nicht um eine Klage<

Antwort:

Es gibt zwei Arten von Widerspruch:

1)

Einen formlosen Widerspruch, um die Widerspruchsfristen zu wahren!

2)

Einen ausführlichen und qualifizierten Widerspruch mit entsprechender Widerspruchsbegündung und mit zusätzlichen Fakten, in diesem Fall mit glasklaren Arztberichten belegt!

In diesem Zusammenhang macht es oft Sinn, wenn der Rechtsbeistand bei der DRV Akteneinsicht begehrt und den Inhalt der DRV-Rentenantragsakte auf den Prüfstand stellt.

Auf diese Art und Weise lassen sich etwaige Schwachstellen der eigenen medinzinischen Beweisführung aufdecken und ggf. die richtigen Reaktionen ableiten!

Eines muß aber klar sein:

Die Rechtsabteilung der DRV ist solange im Vorteil, solange das Sozialgericht noch nicht involviert ist, da die vertragsabhängigen Gutachter der DRV in der Regel immer zu Gunsten Ihres Auftraggebers agieren, sowie dies auch der MDK (der medizinische Dienst der Krankenkassen) immer wieder tut.

Beste Grüße

Konrad

Okay, das ist das übliche vorgehen der Berufsgenossenschaften und der DRV, wenn Ärzte und Antrgsteller sich nicht auskennen. man lehnt jeden Antrag erst einmal ab, da viele sich hiervon auch abschrecken lassen.

Du hast keinen Anwalt nun gut, Ab hier musst du etwas Taktieren, Du meldest dich am besten sofort beim VDK an, gleichzeitig gehst Du in dennächsten Tageb zu deinem Ortsansässigen Sozialgericht und stellst einen Antrag auf Klage wegen nicht bewilligung der Erwerbsminderungsrente, hier wird dann mit dir die Klageschrift ausgearbeitet, während der ersten Klage brauchst du keinen Anwalt, in der Zeit kannst du dich mit den entsprechenden Paragraphen auseinandersetzen, solltest Du die erste Klage verlieren, kannst du dich sofort an den VDK wenden, wo man dir mit entsprechend kompetenten Juristen zur seite steht.

Zur Erstberatung kannst du dir wenn du über zu geringes Einkommen verfügst, einen Beratungshilfeschein auf dem Amtsgericht holen.

Dann gibt es die Erstberatung für 10,- €.

Ist eine Klage dann nötig, könntest du Prozesskostenhilfe beantragen. Angemerkt sei aber noch, dass Bezieher von ALG II bzw. Grundsicherung nach SGB XII vor den Sozialgerichten grundsätzlich kostenfrei klagen können.

Du kannst zu einem Anwalt gehen.Der sagt dir dann das du einen Beratungshilfeschein beantragen kannst.Regulär nimmt ein Anwalt dafür 10€.Dann mußt du zum Amtsgericht ein Formular holen und ausfüllen.Das Formular gibst du dann ausgefüllt beim Amtsgericht ab.Dann wird entschieden ob du einen Beratungshilfeschein bekommst oder nicht.Wenn möglich aktuelle Kontoauszüge mit dabei legen.damit der Antrag schneller bearbeitet werden kann. Lg

Du kannst zu einem Anwalt gehen.Der sagt dir dann das du einen Beratungshilfeschein beantragen kannst.

Zuerst zum Anwalt ist nicht so sinnvoll. Dann gab es die Erstberatung ja schon, wofür dann noch den Schein? :P

@kevin1905

Der Anwalt berät.Um den Beratungshilfeschein zu bekommen,also den schriftlichen Nachweis das die entstehenden Anwaltskosten übernommen werden,entscheidet das Amtsgericht.Anwälte arbeiten nicht umsonst. Lg

@rallytour2008

Hinterher gibt es aber keine Beratungshilfe mehr.

@jurafragen

Brauchst du auch nicht mehr. Lg

Hallo kruemmelcockie,

Sie schreiben:

Unterstützung für Anwaltskosten?<

Antwort:

Wenn bestimmte Freibeträge nicht überschritten werden, können Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht Beratungs- und/oder Prozesskostenhilfe beantragen und dann ggf. einen Fachanwalt für Sozialrecht in Anspurch nehmen.

Es gibt durchaus Fachanwälte, welche diese Beantragung für Ihre künftigen Mandanten übernehmen.

ich habe einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Dieser wurde jetzt abgelehnt.<

Antwort:

Die meisten Anträge auf Erwerbsminderungsrente werden abgelehnt, weil die Antragssteller vor der Beantragung Ihre Hausaufgaben nicht machen und sich nicht rechtzeitig um die eigenen, medizinischen Nachweise kümmern.

google>>erwerbsminderungsrente.biz

Siehe dort bitte unter Hausaufgaben!

Liegen nun im Zusammenhang mit der Beantragung der Erwerbsminderungsrente keine glasklaren, detaillierten und aussagefähigen Arzt-/Entlassungsberichte vor, so haben die vertragsgebundenen Gutachter der DRV ein leichtes Spiel und bauen in aller Seelenruhe Ihre Gegenbeweise auf!

Dazu gehören auch die Entlassungsberichte im Zusammenhang mit REHA-Maßnahmen!

"(REHA geht vor Rente)!"

Treten Betroffene REHA-Maßnahmen an, ohne sich vom Hausarzt arbeitsunfähig schreiben zu lassen, werden diese in der Regel als arbeitsfähig über 6 Stunden aus der REHA entlassen!

Wer aber als arbeitsfähig aus der REHA entlassen wird, der gilt auch nicht als Erwerbsgemindert!

Das Gutachten habe ich darauf hin angefordert, der Widerspruch wurde fristgerecht eingereicht mit dem Hinweis, dass die Begründung nachgeliefert wird. Das Gutachten kam jetzt am Samstag, ist aber sowas von widersprüchlich in sich selbst, fehlerhaft, unvollständig etc.<

Antwort:

Solange von Ihrer Seite keine knallharten Fakten (glasklaren Arztberichte) präsentiert werden/werden können, müßen Sie damit rechnen, daß Sie von der DRV in einem regelrechten Begutachtungskarussel herumgereicht werden.

Ohne das Vorliegen eigener, knalllharter Fakten kann Ihnen in der Regel der beste Staranwalt nicht helfen, weil die DRV am längeren Hebel sitzt.

Nun möchte ich den Widerspruch mit einem Anwalt zusammen verfassen, weil ich die Erwerbsminderungsrente wirklich brauche.<

Antwort:

Rechtsanwälte/Fachanwälte kosten bereits außergerichtlich eine Menge Gebühren.

Alternativ gibt es ja die Möglichkeit, Mitglied beim VDK oder in einem anderen Sozialverband zu werden und dann haben Sie ggf. Sozialrechtsschutz und einen kompetenten Rechtsbeistand an Ihrer Seite, notfalls bis zum Sozialgericht!

google>>vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung

Nun meine Frage: Aufgrund jahrelangem Krankengeldbezug und nun Arbeitslosengeldbezug (§145 SGBIII) habe ich nicht die finanziellen mittel, mir so einfach einen Anwalt zu leisten.<

Antwort:

Siehe hierzu bitte weiter oben!

Eine Rechtschutz habe ich nicht (wird jetzt aber nachgeholt)<

Antwort:

Beim Abschluß einer Rechtsschutzversicherung muß darauf geachtet werden, daß in der Regel vor Antrags-/Verfahrensbeginn eine mindestens 3-Monatige Wartezeit eingehalten werden muß!

Ansonsten erhalten Sie keine Deckungszusage!

Da laut Ihren Angaben das Verfahren aber bereits in Gang ist, dürfte es jetzt für den Abschluß einer RV für das laufende Verfahren zu spät sein!

Lassen Sie sich hierzu ggf. von einem unabhängigen Versicherungsmakler in Wohnortnähe entsprechend beraten!

google>>wikipedia.org/wiki/Versicherungsmakler_%28Deutschland%29

Stehen mir von irgendwelcher Seite Unterstützungen für die Anwaltskosten zu?<

Antwort:

google>>wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

google>>wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe

Fürs erste wird ja (hoffentlich) nicht geklagt, womit es voraussichtlich auch erstmal zu keinem Prozess kommt (bzgl. Prozesskostenbeihilfe).<

Antwort:

Die DRV wird in der Regel alles daran setzen, daß das Verfahren vor dem Sozialgericht landet, wenn Ihre eigenen medizinischen Nachweise nicht glasklar und aussagefähig sind!

Aus diesem Grund sollten Sie zunächst Ihre eigenen Nachweise auf den Prüfstand stellen und diese ggf. zusammen mit Ihren behandelnden Ärzten optimieren!

Wenn Sie nach dem 1.1.1961 geboren sind, haben Sie keinen Anspruch auf Vertrauensschutz und müßen demzufolge nachweisen, daß Ihre Leistungsfähigkeit auf Grund Ihrer gesundheitlichen Gebrechen auf Dauer, auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag innerhalb einer 5-Tage-Woche, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken sind!

Siehe hiezru auch unter folgendem Link:

google>>deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/56111/erwerbsminderungsrentedasnetzfueralle_faelle.pdf

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Hallo Konrad,

vielen Dank für diese tolle. ausführliche Antwort. Die mit eingereichten ärztlichen Berichte (mehrere Fachärzte, Schmerz- und Fachkliniken, Rehakliniken) waren alle glasklar und deuteten auf eine Erwerbsminderungsrente, was in den meisten dieser Berichte auch niedergeschrieben wurde. Beim VDK war ich bereits vor Antragsabgabe, allerdings war die Beratung sowas von mangelhaft, dass man sich nur die Haare raufen kann. Der Termin bei einem anderen Sozialverband steht jetzt an. Ich werde mir die Links mal in aller Ruhe anschauen. Vielen Dank