wiederspruch bg

5 Antworten

Also, ich kann Dir wohl leider nicht alle Deine Fragen beantworten ;-). Allerdings weiß ich, dass die Rentenversicherung mit dem Bestimmen des Grades der Behinderung nichts zu tun hat. Da musst Du Dich an das Schwerbehindertenamt beim Amt für Versorgung und Soziales in Deiner (nächsten) Stadt wenden und schriftlich einen Antrag auf Erhöhung des GdB stellen. Nur die machen das. Ich glaub, die arbeiten nicht mal mit der Rente zusammen, um die Gutachten untereinander einzusehen.

Bei mir ist das ja ebenfalls so! Meine Rente ist ebenso befristet genehmigt. Möchte ich, dass der Grad der Behinderung erhöht wird, muss ich mich ans Schwerbehindertenamt wenden. Die Rente sagte mir damals schon, dass allein nach dem Krankheitsbild entschieden wird und ob Derjenige überhaupt noch arbeiten kann bzw. so Arbeit bekommt, ob dieser Jemand eine Erwerbsunfähigkeitsrente erhält. Das Hat mit dem GdB nichts zu tun.

Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen.

IST DIE BG NICHT DAFUR ZUSTANDIG ES HANDELT SICH UM EIN ARBEITSUNFALL

Du hast wirklich viel Geduld wenn Du 6 Monate abwartetst (ohne Antwort). Ich schließe mich meinen Vorschreibern an, setz Dich mit Deinem Sachbearbeiter in Vebindung und kläre die Sache ab.

Hoi.

Das Verfahren der DRV hat mit der Rente von der BG nicht viel zu tun. Bei der BG dauert es aber schon viel zu lange, wenn du wirklich noch nix gehört hast. Du kannst nach sechs Monaten Untätigkeitsklage beim Sozialgericht stellen - wenn die BG nichts eingeleitet hat.

Melde dich daher mal beim Sachbearbeiter oder direkt beim Geschäftsführer der BG und weise mal auf die Klagemöglichkeit hin und warum du bisher nichts gehört hast.

Normaler Verfahrensgang wäre, das ein neues Gutachten gemacht wird um zu prüfen, ob sich deine gesundheitliche Situation verändert hat und dann wird entschieden, ob es eine andere MdE Höhe gibt.

Ciao Loki

Habe beim sozialverbandnachgefragt die bg hatte ihnen gesagt das sie die entscheidung der rentenkasse warten

Wenn du mit deinem Widerspruch durchkommst, erhältst du die Rente ja auch rückwirkend.

Aber die Rentenversicherung und due BG haben relativ unterschiedliche Kriterien zur Bemessung eines Rentenanspruchs.

Es kann auch passieren, dass ein erneutes Gutachten der BG auch eine geringere MdE ergibt.

Ich arbeite auch in einer BG und kann die versichern, dass es immer etwas dauert wenn man auf Antworten wartet. Ich rate dir doch einfach mal bei deinem zuständigen Sachbearbeiter anzurufen :)