Gleichzeitig Krankengeld und BU-Rente?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

eine private BU-Rente hat für die gesetzliche Krankenkasse keine Bedeutung.

Die Leistungen, die zu einer Kürzung oder zum Wegfall des Krankengeldes führen, sind hier abschließend aufgezählt: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__50.html

In der Praxis sind diese beiden Konstellationen am häufigsten:

  • Bewilligung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung: Kürzung des Krankengeldes
  • Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung: Wegfall des Krankengeldes

Wenn die Werbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist, kann die Krankenkasse zu einem Rehaantrag auffordern. Stellt man den Antrag nicht innerhalb von 10 Wochen, entfällt das Krankengeld (§ 51 SGB V).

Welche Voraussetzungen und Besonderheiten für die private BU-Rente gelten, sollte man im Kleingedruckten des Privatvertrages nachlesen.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
RHWWW  01.09.2020, 20:53

Danke für den Stern!

Das ist prinzipiell möglich. Du musst halt damit rechnen, dass dich die KK evtl. dazu drängt nen Reha-Antrag zu stellen und du vl. als nicht mehr erwerbsfähig eingestuft wirst.

Hallo KondorRobin,

umgekehrt hast du ein Problem: hast du eine private Krankentagegeldversicherung und beziehst Leistungen hiervon, dann wird dir bei Bekanntwerden deiner BU spätestens mit Ablauf von 3 Monaten das private KTG gestrichen!

Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hallo,

Ja, wenn die BU-Rente aus einer privaten Versicherung stammt, denn diese Zahlungen dürfen von der KK nicht angerechnet werden.