Teilweise EMR abgelehnt, stufenweise Wiedereingliederung abgebrochen, KG läuft aus – was nun?

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Hallo,

aus meiner Sicht gibt es keine "Fangfragen".

Erst wenn die Beantwortung von Gutachterfragen negativ ausfallen, werden sie als soclhe empfunden. Ein Kranker Mensch würde demzufolge auch die richtigen Antworten geben.

Damit will ich deine Erkrankung nicht in Frage stellen, denn ich ahbe in den 20 Jahren Gutachter erlebt, denen ich Nachfragen gestellt hatte, die dazu geführt ahben, dass das Gutachten geändert wurde.

Du kannst AloGeld 1 nach auslaufen des Krankentagegeldes beantragen.

Mit deinem Alter bekommst du das 18 Monate.

Lege einen Widerspruch ein, wenn die Frist des rechtsbehelfes noch eingehalten wird.

Du musst dann beweisen können, des der Sozialmedizinische Dienst der DRV etwas übersehen hat. Hierzu kannst du den Bericht der fachklinik nutzen.

Wenn der Widerspruch abelehnt wird, dann kannst du vor das Sozialgericht gehen.

Beste Grüße

Dickie59

Mamimo60 
Fragesteller
 12.04.2017, 20:41

 Danke für deine Ausführungen. Mich würde interessieren, wie du deine Stellungnahme zu dem Gutachten abgegeben hast. Hast du den Gutachter angeschrieben? Oder die Rentenversicherung?  Bei wem hast du die Nachfragen gestellt? 

Dickie59  13.04.2017, 11:23
@Mamimo60

ich gehe davon aus, der Widerspruch zur Ablehnung wurde noch nicht eingereicht?

Dann formuliere so:

gegen den Bescheid vom ....eingegangen bei mir am........lege ich form- und fristgerecht Widerspruch ein.

Meine Erkrankungen (wenn möglich neu festgestellte hinzufühen inkl. behandelnder Ärzte) wurden nicht umfassend gewürdigt.

Im Widerspruch steht das Gutachten/Bericht der Fachklinik vom...und Atteste meines Facharztes zu Ihrem Gutachter.

Mein Restleistungsvermögen wäre daher unter 6 Stunden einzuschätzen.

mit freundlichen Grüßen

per einschreiben absenden

abwarten.

Die rechtsmittelabteilung muss den gesamten Vorgang dann neu prüfen, mit Ärzten und SAchbearbeiter und ggfls. den Widerspruchsausschuß einberufen, wen dir keine Rente genehmigt wird.

Sollte der Widerspruch abgelehnt werden, dann mit allen Unterlagen zum Fachanwalt Sozialrecht (wenn du eine Rechtschutzversicherung hast) oder VdK (geringe Mitgliedsgebühr) gehen.

Beste Ostergrüße

Dickie59



Mamimo60 
Fragesteller
 13.04.2017, 19:20
@Dickie59

Es wird wahrscheinlich ein langer Weg...aber ich werde berichten, wie es ausgegangen ist.

Dickie59  17.04.2017, 19:17
@Mamimo60

gern informieren.

Alles Gute und vielen Dank für den Stern.

Beste Grüße

Dickie59

Das Kriterium für die EM-Rente heißt, ob du noch weniger als 3 Stunden täglich IRGENDEINER Beschäftigung nachgehen kannst. Das hat der Gutachter anscheinend anders gesehen als du.

Mamimo60 
Fragesteller
 13.04.2017, 19:17

DerHans, du bist doch sehr versiert. Kannst Du Dir bitte noch mal meine Fragen durchlesen und gezielt darauf antworten? Danke vielmal.

Es gibt auf eine Selbsteinschätzung keine Rente!

Die DRV hat dir bescheinigt, dass du arbeitsfähig bist. Daher kannst du dich mit diesem Ablehnungsbescheid arbeitslos melden.

Natürlich kannst du einen neuen Antrag auf EMRente stellen. Allerdings wird auch bei diesem Antrag nicht unbedingt eine andere Einschätzung herauskommen.

Wenn du mit der Ablehnung nicht einverstanden bist, dann musst du Widerspruch einlegen und eben neue ärztliche Unterlagen beibringen (sofern du noch in der Widerspruchsfrist bist)

Hallo Mamimo60,

Sie schreiben unter anderem:

>>>Teilweise EMR abgelehnt,
stufenweise Wiedereingliederung abgebrochen,
KG läuft aus – was nun?


Bin 57 Jahre alt,
habe einen GdB von 50
und arbeitete bis November 2015 Vollzeit.
Seitdem bin ich AU mit einer psychischen Diagnose.
Da es mir sehr schlecht ging,
habe ich im Februar 2016
einen Antrag auf teilweise EMR
bei Berufsunfähigkeit gestellt.<<< 

==

Antwort:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

2017 - 57 = ca.1960 geboren!

Wer vor dem 2.1.1961 geboren ist,
hat in der DRV Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit,
wenn die Leistungsfähigkeit im allgemein anerkannten
und ausgeübten Beruf auf Dauer,
auf 3 bis unter 6 Stunden pro Arbeitstag
abgesunken ist!

Trifft dieser Sachverhalt bei Ihnen so zu,
können Sie bei der DRV in der Tat
eine teilweise Erwerbsminderungsrente
wegen Berufsunfähigkeit beantragen!

So wie Sie schreiben,
haben Sie dies bereits getan!
Allerdings wurde Ihr Antrag abgelehnt!

Daß die DRV einen Antrag ablehnt,
ist zunächst nichts ungewöhnliches,
sondern eher die Regel als die Ausnahme!

Nun geht es darum,
im Widerspruchsverfahren entsprechende
Fakten zu präsentieren!

==

>>>Ich musste dann zu einem Gutachter
und bin auf alle Fangfragen reingefallen.
Zudem habe ich mich dummerweise in dem Gespräch bemüht,
wenigstens eine berufliche Reststärke zu präsentieren,
damit er mich nicht voll erwerbsgemindert einschätzt.
Ich staunte nicht schlecht,
als das Gutachten aussagte,
ich sei vollschichtig
bei schwerer Arbeit einsetzbar.
Der Gutachter meinte auch,
er bezweifele zudem meine Diagnose,
die ich seit 2010 habe.
Aus seiner Sicht wäre ich völlig gesund. <<<

Antwort:

So wie Sie Ihre Vorgehensweise
und Ihr Verhalten
bei der Begutachtung beschreiben
verwundert es nicht,
daß diese Aktion fehlgeschlagen ist!

Denn:

Die meisten Leute reden sich bei der Begutachtung
um Kopf und Kragen,
wobei dies überhaupt nicht notwendig ist!

In der Regel erhalten Sie
den Begutachtungstermin mit einem zeitlichen Vorlauf!
Sie haben also Zeit,
Ihre eigene Krankenakte auf Vordermann zu bringen
und dem Gutachter eine Kopie
Ihrer eigenen Krankenakte
rechtzeitig vor dem Begutachtungstermin zuzustellen
und Ihre Sicht schriftlich in Stichworten darstellen!
So kann sich der Gutachter
einen Überblick über Ihre Situation verschaffen
und muß den Inhalt Ihrer eigenen Krankenakte
in das Gutachten mit einfließen lassen!

Wie dies Alles im Detail aussehen kann,
das können Sie den folgenden Merkblättern
des Rentenbüro Jokusch entnehmen!

http://www.rentenburo.de/sites/default/files/merkblaetter/merkbl-vorbereitung-auf-gutachtenstermin-nf.pdf

http://www.rentenburo.de/sites/default/files/merkblaetter/merkbl-das-aeztliche-gutachten.pdf

http://www.rentenburo.de/sites/default/files/merkblaetter/merkbl-arzt.pdf

Oft werden bei einer Begutachtung ganz andere Ergebnisse erzielt,
wenn man zur Begutachtung eine Begleitperon mitnimmt!
Auf was es in diesem Zusammenhang im Detail ankommt,
welche gerichtlichen Aussagen hierzu vorliegen,
das entnehmen Sie bitte dem Merkblatt
unter folgendem Link:

http://www.rentenburo.de/sites/default/files/merkblaetter/merkbl-die-mitnahme-von-begleitpersonen.pdf

Weitere, sehr hilfreiche Merkblätter finden Sie unter folgendem Link:

http://www.rentenburo.de/Merkbl%C3%A4tter

==

>>>Ich war dann noch 3 Monate lang in einer Fachklinik.
Weder der Entlassbericht
noch die Aussage meines Facharztes
noch der Kommentar des VdK
beim Widerspruch änderten etwas an der Einschätzung der Rentenversicherung,
die voll mit dem Gutachten ging! <<<

Antwort:

Das sollte Sie nicht wundern,
denn die DRV wird von sich aus alle Hebel
in Bewegung setzen,
um nicht leisten zu müßen!
Die DRV ist bei diesem Spiel Ihr Gegner!

Diese für Sie ungünstige Situation
wird sich erst dann ändern,
wenn das Verfahren letztendlich
vor dem Sozialgericht landet!

Das Sozialgericht beauftragt dann bei Bedarf
unabhängige, gerichtlich bestellte Gutachter!

==

>>>Ich habe dann keinen Klageweg beschritten
und voll auf meine Gesundung gesetzt.
Ich habe im Februar 2017
eine stufenweise Wiedereingliederung begonnen,
die ich aber Anfang April
aufgrund von Konzentrationsschwierigkeiten,
Ängsten und Erschöpfung abbrechen musste.
Ich war gerade erst bei 15 Wochenstunden angelangt. <<<

Antwort:

Aus Fehlern kann man lernen!
Nun geht es darum,
daß Sie in Ihrer eigenen Krankenakte
an Hand aktueller Arzt- und Entlassungsberichte beweisen,
daß Ihre Leistungsfähigkeit
in Ihrem allgemein anerkannten und ausgeübten Beruf
dauerhaft auf 3 bis unter 6 Stunden pro Arbeitstag
abgesunken ist!

==

>>>Jetzt bin ich noch bis Ende Mai im Krankengeldbezug.  

Und dann? Und jetzt?  

Ich habe hier im Forum gelesen,
dass ich kein ALG1 (Nahtlosigkeitsregelung) beziehen kann,
wenn ich dem Arbeitsmarkt
mit nur 15 Wochenstunden zur Verfügung stehen kann.
Ich weiß aber nicht,
was ich zukünftig schaffe an Arbeitszeit. <<<

Antwort:

Krankengeld ist in der Regel einschließlich Lohnfortzahlung
auf maximal 78 Wochen begrenzt!

Im Anschluß an das Krankengeld folgt in der Regel
das ebenfalls zeitlich individuell befristete ALG 1!
Diese zeitliche Befristung des ALG1
kann im Zusammenhang mit einem laufenden Verfahren
auf Erwerbsminderungsrente
für die Dauer des Antragsverfahrens ausgedehnt werden!

Stichwort:

"Nahtlosigkeitsregelung!"

http://www.vdk.de/kv-thueringen-sued/ID57086

http://www.ra-buechner.de/newsarchiv/newsdetail/bsg-zur-nahtlosigkeitsregelung-des-145-sgb-iii-verpflichtung-zur-fortzahlung-von-arbeitsloseng.html

>>>Frage 1:
Wie kann ich mich versichern,
wenn ich mit „Nichts“ eingebunden bin also kein Gehalt,
Krankengeld, Hatz4? <<<

Antwort:
Indem Sie Ihren Antrag auf Erwerbsminderungsrente
aufrecht erhalten bzw. umgehend neu einreichen,
sofern Sie die Widerspruchsfrist nicht
ausgeschöpft haben!

>>>Frage 2:
die Einschätzung der RV ist ja erst 2 Monate alt.
Macht es Sinn, einen neuen Antrag zu stellen?
Wenn ja:
Wie kann ich besser als bislang meine Einschränkungen deutlich machen? <<<

Antwort:
Klar macht es Sinn,
Ihren Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente aufrecht zu erhalten,
wenn Ihre Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist!
Ihre Leistungseinschränkungen
müßen Sie mit glasklaren, sehr detaillierten,
aussagefähigen Arzt- und Entlassungsberichten beweisen!
(Medizinisches Beweissicherungsverfahren)

http://www.erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/

>>>Frage 3:
Sollte ich, wenn ich EMR beantrage,
eher volle EMR beantragen?
Ich bin so hin und her zwischen dem Gutachten und meinem Wunsch,
noch arbeiten gehen zu können
und meiner riesigen Erschöpfbarkeit.
Meine Selbsteinschätzung sagt,
ich kann nur noch unter 3 Stunden.
Aber die findet ja kein Gehör.
Was mache ich bloß? <<<

Antwort:
Selbstverständlich ist es besser,
von Anfang an die volle Erwerbsminderungsrente beantragen,
denn die DRV wird Ihnen ohnehin nichts schenken!
Wenn Sie nur die teilweise Erwerbsminderungsrente beantragen,
dann werden Sie ggf. nicht wirklich ernst genommen!

Natürlich müßen Sie selbst ganz klar entscheiden,
was Sie wirklich wollen und können!
Sie müßen um Ihre volle Erwerbsminderungsrente kämpfen!
Wenn Sie der Meinung sind,
daß Sie nur unter 3 Stunden belastbar sind,
dann müßen Sie dies an Hand Ihrer Krankenakte beweisen!

Fazit:

Ob in Ihrem Fall der Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit zum Tragen kommt, das kann an dieser Stelle nicht beurteilt und nicht prognostiziert werden, das müßen Sie zusammen mit Ihrem Rechtsbeistand an Hand Ihrer Akten klären!

Die DRV ist sehr kreativ, wenn es darum geht, mit Verweisungsberufen zu argumentieren!

Gegen diese Argumentation hilft nur der glasklare Nachweis, daß Ihre Leistungsfähigkeit dauerhaft auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken ist!

http://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung

https://www.youtube.com/user/hubkon?spfreload=1

https://youtube.com/watch?v=lT893J4l_Co

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Mamimo60 
Fragesteller
 22.04.2017, 18:36

 Lieber Konrad, vielen lieben Dank für diese ausführliche Antwort. Das tut mir sehr gut, und ich profitiere sehr davon. Auch vielen Dank für die vielfältige Sekundärinformation. Ich fühle mich jetzt sicherer,  vielen Dank! 

Als erstes würde ich Dir eine Beratung bei einem Fachanwalt ! für Sozialrecht empfehlen. Oder ein erneutes Gespräch mit dem VdK. Denn möglicherweise bleibt Dir nur eine Klage vor dem Sozialgericht.

Gegenfrage - bist Du verheiratet, so dass Du Dich über Deine Frau familienversichern kannst?

Mamimo60 
Fragesteller
 12.04.2017, 20:37

 Danke für deine Antwort. Ich werde zu einem Fachanwalt für Sozialrecht gehen. Ich glaube das ist eine gute Lösung. Ich bin nicht verheiratet. Ich muss für meinen Lebensunterhalt alleine sorgen.  Danke der Nachfrage! 

wilees  12.04.2017, 20:47
@Mamimo60

Unterstützt dabei nicht auch der VdK?

Dickie59  13.04.2017, 11:17
@wilees

wurde überhaupt schon das WIderspruchsverfahren geamcht? Dazu benötige ich noch keinen Anwalt. Die private Rechtsschutzversicherung wäre zu prüfen, ob überhaupt nach neuesten Bedingungen Widerspruchsverfahren mitversichert sind