Unternehmensverstaatlichung - Auswirkung auf Aktien

3 Antworten

Was meinst Du mit "mein Geld zurückholen"? Durch den Kauf von Aktien hast Du Geld hergegeben, das Dir dann nicht mehr gehört. Es ist insofern nicht mehr "Deines". Was Du hast, sind Aktien (=Anteile) an der Bank. Dann kommt es darauf an, wie die "Verstaatlichung" durchgeführt wird. Da gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Der Staat übernimmt alle Anteile, indem er diese an der Börse kauft. Dabei kann der Kurs der Aktie erheblich steigen, wie bei jedem Übernahmeverfahren.
  • Der Staat übernimmt alle Anteile, indem er den Aktionären ein Übernahmeangebot macht, das diese aber auch ablehnen können. Wenn nicht genug Aktionäre bereit sind, ihre Aktien zu dem angebotenen Preis abzugeben, muss der Übernehmer (hier: der Staat) eben das Gebot erhöhen. Wenn nur ein sehr kleiner Teil der Aktionäre dazu nicht bereit ist, gibt es wohl ein Verfahren, wie man diesen kleinen Rest "herausfegen" kann, das ich aber nicht genau kenne.
  • Es wird ein Insolvenzverfahren durchgeführt. Damit gehen alle Vermögenswerte in die Insolvenzmasse ein. Diese wird verwendet, um die Inhaber von Eigentumsrechten (Aktionäre) und Forderungen (Gläubiger) auszuzahlen. Wenn die Insolvenzmasse dazu nicht reicht, erhalten die Gläubiger eine "Quote". Wenn sie für die Gläubiger reicht, erhalten die Aktionäre den Rest. Das kann sehr lange dauern, jedenfalls so lange, bis die Vermögenswerte liquidiert (zu Bargeld gemacht = verkauft) worden sind. Der "Rest" kann auch Null sein, dann wird die Aktie wertlos.

Enteignungen gibt es nach deutschem Recht nur unter ganz bestimmten Bedingungen ("öffentliches Interesse"). Ansonsten gilt das Recht des Sitzes der Aktiengeselleschaft.

Die bisher durchgeführten Verstaatlichungen von Banken sind meist durch eine Kombination aller drei Verfahren durchgeführt worden, sehr oft aber leider gar nicht. Die Politiker schenken notleidenden Banken gerne Geld (das als Darlehen oder gar Einlage verkleidet wird), weil ihnen Lobbyisten oder führende Banker einreden, dass die Welt zusammenbricht, wenn man eine Bank verstaatlicht oder "pleite" gehen lässt. Dem staunenden Publikum wird eingeredet, dass eine Bankenpleite vor allem die kleinen Sparer oder kleinen Unternehmer ins Elend stürzen würde, daran glaubt z.B. immer noch der bayrische Finanzminister Söder, wie er in der letzten Talkrunde von Maybrit Illner bekanntgab. Das ist natürlich Quatsch, denn man könnte diese Guthaben leicht schützen, indem man diese Einlagen nicht zum Kapital zählt. Das würde natürlich heißen, dass die Bank schon insolvent ist, wenn diese Einlagen noch zur Verfügung stehen und im Insolvenzverfahren zurückgezahlt werden könnten.

Nach der Theorie des Kapitalismus muss ein Unternehmen, das schlecht wirtschaftet, aus dem Markt fliegen, d.h. pleite gehen, um Platz zu machen für andere Unternehmen, die besser wirtschaften können. Diese Pleiten sind keine Katstrophen, für die Betroffenen schon, aber nicht für das System, sondern sind Teil eines Bereinigungsprozesses.

Das kommt auf das Rechtssystem in dem Land an.

In einem Rechtsstaat werden Verstaatlichungen an bestimmte Voraussetzungen gebunden und Entschädigungen an Eigentümer gezahlt.

In der Sowjetunion und ihren Satellitenstaaten wurden entweder gar keine oder lächerlich geringe Entschädigungen gezahlt; die enteigneten Unternehmer waren froh, wenn sie dem System lebendig entkommen konnten.

Wie sich eine linkslastig dominierte griechische Regierung gegenüber - insbesondere ausländischen - Aktionären benehmen wird, kann man nur raten.

Bei einer überschuldeten Bank kann es sehr schnell sein, dass gar keine Entschädigung mehr fällig ist, da der Wert des Instituts bereits negativ ist und die Verstaatlichung eine Kettenreaktion verhindern soll.

Insofern ist die Kreuzung von Bank und Griechenland also für den Aktionär alles andere als günstig - mit Sicherheit kann Dir das aber niemand voraussagen.

Nein, da kannst du dich nicht gegen wehren. Du hast ja die Aktien.