Unterlassene Hilfeleistung bei Nichtverfolgung eines Straftäters?

7 Antworten

ein guter Rat:

Eigenschutz geht vor. Solange ich nicht SICHER bin, dass keine Waffe im Spiel ist oder sonsteine Gefährdung besteht, bin ich zu nichts verpflichtet. Schön, dass es ein paar mutige Individuen gibt die sich in diesem Fall einbringen aber das kann auch richtig ins Auge gehen.

Solange keine unmittelbar erkennbare Gefahr für andere besteht sehe ich keinen Grund einzugreifen.

Es war keine Waffe bei ihm ersichtlich.

hat da jemand Röntgenaugen?

warum sollte man sich oder andere gefährden? wäre nicht der 1. Fall wo sich die einmischende Person mehr als geschadet hat.

Niemand ist dazu verpflichtet, sich in eventuelle Gefahr zu begeben.

Und vor Polizisten beziehungsweise einer polizeilichen Kontrolle darf man auch weglaufen, wenn man sich beispielsweise nicht gewaltsam das Wegrennen ermöglichte!

Gruß, Martin Harwig

Weil es nicht der Job eines Individuums ist, Straftäter zu verfolgen. Und nur weil man keine Waffe sieht, heisst das nicht, dass er keine dabei hat. Oder möglicherweise körperlich deutlich stärker ist als ein Großteil der Bevölkerung. Ich setz doch mein Leben nicht aufs Spiel, nur weil jemandem ne Handtasche geklaut wurde. Und finde es völlig richtig, dass der Staat das nicht von mir verlangt, sondern für sowas extra Leute trainiert und einstellt.

Niemand muss sich einer Gefahr aussetzen. Der Verdächtige könnte den eingreifenden niederschlagen und verletzen.

Bei einem Unfall muss man helfen. Aber auch hier muss sich niemand einer Gefahr aussetzen.