Darf Kassiererin, mich vor anderen Kunden an der Kasse nötigen, meine Taschen zu leeren und festhalten und zerren, dass nun Handgelenk verknackst ist?

8 Antworten

Du stiehlst Dich so durch und wunderst Dich ??

So eine Bloßstellung sollte Dir eine Lehre sein, das ist ja wirklich oberpeinlich !!
Da gilt auch nicht "Ich bin psychisch krank" als Entschuldigung, denn hier kannst Du Deinen Fall ja auch ganz gut schildern und merkst ja schon was los ist, oder ??

Alsi benimm Dich und Dir bleibt sowas erspart und Du musst hier nicht herumheulen.

Ich verstehe die Frage nicht so ganz. Aber grundsätzlich gilt, eine Privatperson (in dem Fall die Kassiererin) darf dich nicht durchsuchen, etc. Dieses recht hat nur die Staatsgewalt (vgl. Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG).

Wenn du aber auf Frischer Tat erwischt wirst, darf dich jeder (bis zum eintreffen der Polizei, die unmittelbar gerufen werden muss) vorläufig festnehem. Dazu § 127 Abs. 1 Satz 1 StPO:

Wird jemand auf frischer Tat betroffen [...], so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn [...| vorläufig festzunehmen.

Also zu deinem Fall:

m.E. darf die Kassierein dich vorläufig Festnehmen, bis die Polizei kommt, aber dich nicht zwingen deine Handtaschen (oder was auch immer) zu leeren. Schwieriger wird es bei der Frage, ob sie dich am schmerzhaft am Handgelenk packen darf. Da grundsätzlich in Deutschland der Verhältinismäßigkeitsgrundsatz gilt. Da wäre die Frage ob die Veretzung deiner körperlichen Unversehrtheit verhältnismäßig zu dem "Diebstahl" steht. Das kann man aber nciht so beurteilen, dafür müsste man die Akten und Details kennen. Weiter würde es dir Strafrechtlich auch nicht wirklich viel bringen..

Ich hoffe ich konnte dir helfen, wenn es noch offene Fragen gibt, sag einfach bescheid!

 Da ich psychisch kranke bin und mit persönlichkeitsstörung und Angststörung leide, wollte ich dieser Situation schnellst möglich entfliehen

Bekommt man dann nicht einen Betreuer zur Hand.

Wenn man unaufgefordert seine Tasche zeigt, wird man auch nicht festgehalten.

Irgendwie klingt Deine Geschichte nach einem Märchen.

Weiß nicht was die Betreuer hiermit zu tun hätten. Wenn man Angststörung hat, is man doch nicht gleich mit behinderten Ausweis und Aufpasser unterwegs. So eine Niveaulose Argumentation!!!!! Komplett am Thema vorbei!

Sie darf dich nicht zwingen, deinen Tascheninhalt zu zeigen. Sie darf die Tasche ohne deine Zustimmung auch nicht selbst kontrollieren.

Sie darf dich bei Diebstahlverdacht aber festhalten, bis die Polizei da ist. Wenn du dich dagegen wehrst, darf sie auch in angemessener Form koerperliche Gewalt anwenden. Versuchst du dich der zu entziehen und verletzt dich dabei, hat du das selbst zu vertreten.

Sie braucht dir ihre Personalien nicht zu geben. Es reicht, wenn sie diese gegenueber der Polizei angibt.

Also alles richtig gelaufen. Du haettest dich nicht wehren sollen. Waerst du ruhig mit ins Buero gegangen und haettest dort auf die Polizei gewartet, waere auch nichts passiert.

Genauso isses.

Ja, alles supertoll gelaufen ... Du bist auf einer Ebene mit dieser perfiden Kassererin. Schäm dich so zu argumentieren. Vielleicht kommst du auch mal in eine Bredouille ... Dann wirst du deine krude Denke überprüfen, wenn du dazu in der Lage bist ...

@Winkler123

Nee, supertoll ist da gar nichts gelaufen. Dafuer hat der Fragesteller ja schliesslich selbst und anscheinend auch sehr erfolgreich gesorgt. Sie hat im Laden geklaut und wollte sich dann auch noch der vorlaeufigen Festnahme durch die Kassiererin entziehen. Damit hat sie es dann selbst gruendlich vermasselt.

Es haette auch alles viel ruhiger und vor allem ohne Verletzung laufen koennen. Aber Sandra wollte es ja anders und musste sich unbedingt zur Wehr setzen. Dafuer hat sie dann die Quittung bekommen. Selbst schuld.

@Winkler123

Was hat die Antwort mit "alles supertoll (sic!) gelaufen" zu tun? DerCaveman hat eine juristische frage m.E. nach weitesgehend richtig beantwortet. Er hat aber in keinem Punkt geschrieben, dass er die aktuelle Gesetzeslage gut findet..
Bei der Frage ging es ja auch nicht darum ob man das Verhalten der Kassirerin gut findet bzw. nach der moralischen Bewertung der Geesetze sondern "nur" ob sie das nach deutschen Recht darf...

@DerCaveman

" Festnahme durch die Kassiererin " - Lächerlich

@tabularasa13

Er hat geschrieben " alles richtig gelaufen ". - Das ist artverwandt mit " supertoll gelaufen ", insofern hat er durchaus eine " moralische Bewertung " vorgenommen, die unangebracht ist, wie du selbst schreibst.

Juristisch " weitestgehend " ist hier nicht richtig, weil die Kassiererin zu weit ging, was er aber " juristisch richtig " findet ...

Alles in allem hat er einen sehr schlechten, weil vor allem komplett " unemphatischen Beitrag abgeliefert !

@DerCaveman

Vielleicht meint einer wie du sogar, sie sei selbst schuld, daß sie psychisch krank ist. Würde mich allerdings auch nicht wundern wenn du so denkst.

Überlege lieber nochmal richtig ...

" Festhalten " ist zwar erlaubt, aber es muß " verhältnissmäßig " sein !!!

@Winkler123

Hat DerCaveman etwas anderes geschrieben?

Wenn du dich dagegen wehrst, darf sie auch in angemessener Form koerperliche Gewalt anwenden.

Was nicht OK war, dass sie die Tasche durchsucht und ausgeleert hat. Das hätte sie nur mit Einverständnis der Person machen dürfen, die aber wohl nicht vorlag.

Ausserdem fehlt noch die Sichtweise der Verkäuferin, die vermutlich etwas anders ausfallen wird.

Fakt ist das ich mich nicht wehrte und vorraussging.

Fakt ist auch das ich auch im Kassenbereich auf die Polizei hätte warten können. Zwingen darf mich keiner von den verkauferinnen, auch ein Detektiv dürfte das nicht.

@verreisterNutzer

Drohungen muss ich mir ebenso wenig gefallen lassen wie:" wäre VK gestürzt, hätten sie das verantworten müssen." Vorallem dann nicht, wenn ich folge leiste und mich nicht wehre.

Fakt ist, das die Verkäufer Sorge tragen müssen, das ihr eigenes wohl nicht gefährdet wird.

@verreisterNutzer

Ähm....Fakt ist, du bist als erstes losgerannt. Die Verkäuferin hat dich nur aufgehalten.

Fakt ist, es bestand der dringende Tatverdacht des Diebstahls.

Fakt ist, du kannst die verkäuferin gerne anzeigen oder Strafantrag stellen. Du kannst dir auch einen Anwalt nehmen.

Einfacher wäre es halt in Zukunft nicht den Verdacht des Diebstahls aufkommen zu lassen.

Fakt ist, sie hat sich NUR am Handgelenk festgehalten.
Wenn da nun zufällig was passiert (wovon absolut nicht ausgegangen werden kann und was anscheinend nicht absichtlich passiert ist) dann nennt man das Unfall, das die Verkäuferin die Tasche kontrollieren will ist einleuchtend, sie hat die Tasche auch nicht selber geöffnet sondern dich gebeten (wenn auch nicht sehr höflich) das du deine Tasche entleeren sollst.
Das du nicht an der Kasse auf die Polizei wartest ist klar, man kann ja nicht den halben Laden sperren nur weil einer geklaut hat, Vorallem da die Fluchtgefahr im Büro deutlich geringer ist, alternativ hätte sie dich an der Kasse festhalten können, währe für dich peinlicher geworden wenn 30min lang jeder sieht wie du von ner Kassiererin festgehalten wirst, somit ist das Büro die entspannteste Lösung für alle.
Und das dich keiner mit Samthandschuhen angefasst hast und dir keinen Kaffee angeboten hat liegt in deinem Verhalten und ist irgendwie ja auch nachvollziehbar.

@Fidreliasis

Wenn Jemand jemand anderes körperlich angeht und dabei eine Verletzung passiert nennst du das " Unfall " ? So kann so einer wie du jede Körperverletzung verniedlichen. - Obacht Genosse, damit kämst du nicht durch.

Frage mal einen Polizeibeamten was er von so einer Einstellung hält ...

Echt jetzt ?

Du alleine hast doch diese unangenehme Situation zu verschulden!

Du solltest dir deinen Finger an deine eigene Nase halten und aufhören die Schuld bei anderen Menschen zu suchen.  

Ist dir eigentlich bewusst welchen Schaden du durch deinen  versuchten Diebstahl verursacht hast?

Menschen wie dich mag ich janz besonders!

Andere Leute schädigen und dann auch noch einen auf beleidigte Leberwurst machen. Dein Verhalten ist echt übel.

Schäm dich !