POLIZEI Stürmt Haus aufgrund von falsch aussage?
Hey folgendes Anliegen, heute gegen 5:00 Uhr hat die Polizei in NRW mein Haus mit 20 Polizisten gestürmt.
Auf Nachfrage Das ich gerne mal einen Durchsuchungsbefehl sehen möchte haben mich die Polizisten auf dem Boden fixiert und mir wurde mehrfach in die Rippen mit dem Knie getreten so dass 2 Rippen gebrochen wurden, einen Anwalt habe ich mittlerweile schon eingeschaltet bzw. Meine freundin, da ich mich gerade im Krankenhaus befinde versuche ich hier eventuell mich etwas auszutauschen ggf. auch ne Antwort zu bekommen auf meine Frage.
Einen Durchsuchungsbefehl von Seiten der Polizei gab es nicht bzw wurde dieser nicht vorgezeigt, meine freundin hat das ganze Geschehen mit dem Handy dokumentiert ein Polizist warf das Handy zu Boden und tritt zwei mal rauf, seine Argumentation war „Hier wird nicht gefilmt dass ist eine Polizei Maßnahme“
Das Video hat meine freundin dennoch sichern können eben bis dahin wo der Polizist dass Handy zerstört hat.
Im Nachhinein habe ich den Durchsuchungsbefehl erhalten, die Polizei suchte eine Pistole in den Räumlichkeiten, die es natürlich nicht gegeben hat.
Im Befehl steht „Hinweise die auf den Verbleib der Schusswaffe hindeutet“
Es wurden sogar Jacken und Kosmetik Sachen von meiner freundin mit genommen, darf das die Polizei überhaupt mit nehmen es geht ja nur um mich und nicht um sie? Und weshalb Kosmetik Produkte ?
Ich bekam dann heute einen Anruf vom Anwalt dieser teilte mir mit dass es wohl ne Falschaussage von einer Informationsquelle gab, und ich somit da rein gezogen bin.
Wie schätzt ihr die Lage ein, könnte ich ein Verfahren gegen die Polizei gewinnen? Zumal hier auch Körperverletzung im raum steht mein Anwalt sieht hier gute Chancen.
Was denkt ihr?
Danke für die Antworten.
7 Antworten
Du hast bereits einen Anwalt eingeschaltet. Der kann die Situation besser einschätzen. Hier wird das Niemand wissen können.
Verlass Dich da auf den Anwalt (der hoffentlich halbwegs realistisch ist und Dir nicht nur nach dem Mund redet, um abzukassieren)
Einen Durchsuchungsbeschluss braucht die Polizei nicht, wenn Gefahr im Verzug ist. Das glaubhaft zu machen wird für Polizisten nicht schwierig sein.
Personen ungefragt oder sogar gegen ihren Willen filmen ist verboten. Wird vor Gericht nicht anerkannt.
Wenn die Polizisten Widerstand gegen die Staatsgewalt glaubhaft machen können, wird ihnen auch da nichts passieren. Hättest sie ja machen lassen können.
Ja, sie dürfen Sachen zur Beweissicherung konfiszieren, müssen sie aber nach Abschluss eines evtl. Verfahrens zurückgeben.
Vor 24 Tagen hast du mit der Freundin noch in einer 35m²-Wohnung gelebt und nichts von einem geplanten Umzug geschrieben...
https://www.gutefrage.net/frage/wasserverbrauch-zu-hoch-2
Muss verdammt eng gewesen sein mit 20 "Gästen"!
das halte ich auch für sehr hoch gegriffen!
Bei Gefahr im Verzug dürfen die alles. Das Gewaltmonopol liegt beim Staat und die Polizei vertritt den Staat. Egal ob es eine Flaschaussage war oder nicht. Das wissen die ja nicht vorher.
Keine Chance, das weiß eigentlich auch Dein Ding zwischen den Ohren.
Um 5 irrt sich auch keiner.
Und wer so schnell schon bis 20 zählen kann, sollte die dann auch berücksichtigen.
Dankeschön, aber was ich nicht nachvollziehen kann sind private Dinge von meiner freundin, und dann auch noch Kosmetik Produkte. Da musste ich etwas schmunzeln in eine nivea Creme passt wohl keine schusswaffe.