POLIZEI Stürmt Haus aufgrund von falsch aussage?

7 Antworten

Du hast bereits einen Anwalt eingeschaltet. Der kann die Situation besser einschätzen. Hier wird das Niemand wissen können.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Verlass Dich da auf den Anwalt (der hoffentlich halbwegs realistisch ist und Dir nicht nur nach dem Mund redet, um abzukassieren)

Einen Durchsuchungsbeschluss braucht die Polizei nicht, wenn Gefahr im Verzug ist. Das glaubhaft zu machen wird für Polizisten nicht schwierig sein.

Personen ungefragt oder sogar gegen ihren Willen filmen ist verboten. Wird vor Gericht nicht anerkannt.

Wenn die Polizisten Widerstand gegen die Staatsgewalt glaubhaft machen können, wird ihnen auch da nichts passieren. Hättest sie ja machen lassen können.

Ja, sie dürfen Sachen zur Beweissicherung konfiszieren, müssen sie aber nach Abschluss eines evtl. Verfahrens zurückgeben.

SammyCob 
Fragesteller
 24.03.2022, 14:34

Dankeschön, aber was ich nicht nachvollziehen kann sind private Dinge von meiner freundin, und dann auch noch Kosmetik Produkte. Da musste ich etwas schmunzeln in eine nivea Creme passt wohl keine schusswaffe.

musso  24.03.2022, 14:35
@SammyCob

aber vielleicht Munition...

SammyCob 
Fragesteller
 24.03.2022, 14:36
@musso

Die haben die aufgemacht und die war schon fast leer naja, denke die Polizei wird es mir nicht verraten.

Vor 24 Tagen hast du mit der Freundin noch in einer 35m²-Wohnung gelebt und nichts von einem geplanten Umzug geschrieben...

https://www.gutefrage.net/frage/wasserverbrauch-zu-hoch-2

Muss verdammt eng gewesen sein mit 20 "Gästen"!

musso  24.03.2022, 15:03

das halte ich auch für sehr hoch gegriffen!

Bei Gefahr im Verzug dürfen die alles. Das Gewaltmonopol liegt beim Staat und die Polizei vertritt den Staat. Egal ob es eine Flaschaussage war oder nicht. Das wissen die ja nicht vorher.

Keine Chance, das weiß eigentlich auch Dein Ding zwischen den Ohren.

Um 5 irrt sich auch keiner.

Und wer so schnell schon bis 20 zählen kann, sollte die dann auch berücksichtigen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung