Hausarbeit Strafrecht Probleme mit Bearbeitervermerk?

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Warum kommt 221 nicht zur Anwendung?

Unterlassene Hilfeleistung bedeutet nicht, dass ich zwingend einen Arzt verständigen muss, es geht nämlich auch umgekehrt, ich verständige den Notruf und lasse die Person dann alleine. Die Person verstirbt da die Maßnahmen zu spät kommen, die sonst via Telefon durchgegeben worden wären.

Hilfeleistung ist im Rahmen der Situation zu betrachten, in dem Fall hat er die Personen zwar in die Nähe (!) des Krankenhauses gebracht, aber nicht zum Krankenhaus.

Deinem Text nach hat er die Person an einen ungeeigneten Ort zur sofortigen Auffindung abgelegt und damit weitere Schäden aber auch den Tod der Personen beabsichtigt oder auch nicht in kauf genommen.

Im Sachverhalt passiert im Zuge eines Autorennens ein Unfall, zwei schwerverletze Personen und der Verursacher flüchtet.

Ich weiß nicht ob die Teil deiner Hausübung sind, aber hier liegt Fahrerflucht und unterlassene Hilfeleistung vor.

Sharali 
Fragesteller
 04.04.2022, 11:50

Vielen Dank für deine Antwort!

Warum kommt 221 nicht zur Anwendung?

221 darf laut Bearbeitervermerk nicht geprüft werden. Oder wie meinst du?

Deinem Text nach hat er die Person an einen ungeeigneten Ort zur sofortigen Auffindung abgelegt und damit weitere Schäden aber auch den Tod der Personen beabsichtigt oder auch nicht in kauf genommen.

Ja genau, er hat den Tod bzw. die Schäden (fahrlässig) in Kauf genommen. Aber kann ich das als fahrlässige Tötung bzw. Körperverletzung prüfen und die Aussetzung, die ja eigentlich viel passender wäre, einfach außer acht lassen, weil ich die ja nicht prüfen darf?

Deinem Text nach hat er die Person an einen ungeeigneten Ort zur sofortigen Auffindung abgelegt und damit weitere Schäden aber auch den Tod der Personen beabsichtigt oder auch nicht in kauf genommen.

Danke, das ist auch Teil der Arbeit, aber hier habe ich keine großen Schwierigkeiten, deshalb bezieht sich meine Frage auf den 2. Tatkomplex.

animeartemis  04.04.2022, 12:10
@Sharali
Aber kann ich das als fahrlässige Tötung bzw. Körperverletzung prüfen 

Gesetz 227, Körperverletzung mit Todesfolge wäre eventuell auch eine Option.

Durch den Transport könnte der Passus "durch eine Körperverletzung" erfüllt sein.

Sharali 
Fragesteller
 04.04.2022, 12:17
@animeartemis

hm okay Danke auf jeden Fall! Ich bin mir nur unsicher ob das wirklich durchgeht, weil im Sachverhalt ja nicht steht, dass sich der Zustand der Verletzten durch den Transport verschlechtert hat. Evtl. ist sogar anzunehmen, dass er das Risiko faktisch verringert hat, weil sie an der Unfallstelle vermutlich erst später aufgefunden worden wären.

animeartemis  04.04.2022, 12:24
@Sharali
Evtl. ist sogar anzunehmen, dass er das Risiko faktisch verringert hat

Man ist gesetzlich zur Hilfeleistung verpflichtet.

Hilfeleistung heißt situationsbedingt zu handeln, sofern du nicht noch Medizin studiert hast, sind weder du noch ich in der Lage Verletzungen von den offensichtlichen abgesehen zu diagnostizieren.

Um Klagen egal ob Straf oder zivilrechtlich zu vermeiden, ruft man ja den Notruf, wenn der sagt mach xy und die Person stirbt dann hast du eine Anweisung befolgt, in dem Fall hat die Person aus eigenem Ermessen gehandelt.

Was du aber tun kannst ist, dass du 2 antworten gibst, die Antwort bei der du dir sicher bist und die Antwort mit dem Verweis auf sollte die Notoperation gescheitert sein weil .. wäre xy heranzuziehen, für diese Herangehensweise wären jedoch folgende Informationen notwendig ...

Sharali 
Fragesteller
 04.04.2022, 12:26
@animeartemis

Das ist auch eine gute Idee. Vielen lieben Dank für den Austausch, das hat mir sehr geholfen!

peraspastra  04.04.2022, 12:29
@Sharali

Risiko verringern schreit irgendwie danach, dass man das bei irgendeinem Tatbestand in der objektiven Zurechnung thematisieren sollte, oder?^^

Sharali 
Fragesteller
 04.04.2022, 12:43
@peraspastra

Ja schon, nur komme ich irgendwie nicht dahinter welcher Tatbestand stimmig ist :$ xD aber vielleicht könnte ich bei einer fahrlässigen Tötung (durch Transport und ablegen) in der obj. Zurechnung die Risikoverringerung diskutieren

Hast du schon überlegt, das einfach als Totschlag/Mord zu prüfen?

Durch Tun und/oder Unterlassen, je nachdem dann Handlung/Kausalität/Zurechnung weit (oder eben eng, wenn bevorzugt) fassen beziehungsweise Ingerenz annehmen. Beim Überlebenden das Ganze als Versuch inklusive Rücktritt.

Nur spontane Gedanken; keine Ahnung, ob ich dich damit nicht doch auf die falsche Fährte bringe 😅 Viel Glück!

Woher ich das weiß:Hobby
Sharali 
Fragesteller
 04.04.2022, 12:20

Danke! Das habe ich tatsächlich am Anfang überlegt, aber für einen Totschlag durch Unterlassen bräuchte ich doch eigentlich zwangsläufig Ingerenz, oder? Die ist zwar beim Unfallverursacher, der flüchtet vorhanden, aber nicht wirklich bei seinem Konkurrenten, der nicht am Unfall beteiligt war, oder?

peraspastra  04.04.2022, 12:27
@Sharali

Gern :) Gut, so genau habe ich mir den Fall nicht durchgelesen 😅 Aber ich denke spontan, dass es gut diskutiert werden kann, ob es nicht auch dem Konkurrenten zurechenbar ist. Auch wenn die Verkehrsdelikte nicht zu prüfen sind, haben Konkurrent und "Verursacher" ja trotzdem in irgendeiner Art und Weise gemeinsam gehandelt (und sind vielleicht auch beide Verursacher).

Sharali 
Fragesteller
 04.04.2022, 12:31
@peraspastra

Hm ja ich werde das auch nochmal recherchieren, bis jetzt schien es aber als könnte man da nur schwer eine Mittäterschaft bejahen. Danke auf jeden Fall!

peraspastra  04.04.2022, 12:36
@Sharali

Schlussendlich – wenn es so ist, dann ist es eben so; dann ist jemand auch mal nicht strafbar^^ Hauptsache du sprichst alles, was in Betracht kommt, an und diskutierst die Punkte, an denen die Weichen gestellt werden. Das ist das Wichtigste :) Das Ergebnis ist egal.

Sharali 
Fragesteller
 04.04.2022, 12:46
@peraspastra

Da hast du Recht, ich war nur bisschen panisch, weil ich das Gefühl hatte gar nicht durchzublicken und wichtiges zu übersehen, aber der Austausch hier hat mir jetzt auf jeden Fall weiter geholfen :)

peraspastra  04.04.2022, 13:06
@Sharali

Das freut mich^^ Unter uns: Schau dir am besten für juristische Fragen nicht gf.net an, sondern guck eher auf juraforum, jurawelt, Facebookgruppe 'Jura Fragen/Antworten' an. Manchmal hat man auch hier bei gf.net Glück; manchmal hat man auch Glück bei reddit, da gibt es verschiedene einschlägige Subs.

Baust du eigentlich auch eine Zäsur vor und nach dem Unfall ein?^^

Viel Erfolg :) Sieh es als spannende Erfahrung, mit Literatur rumschlagen und so weiter :D

Sharali 
Fragesteller
 04.04.2022, 13:20
@peraspastra

Da hast du sicher Recht, ich hab die Frage auch bei juraforum gestellt, aber da noch keine Antwort bekommen, deshalb dachte ich es schadet ja nicht sie auch hier reinzuschreiben :)

Baust du eigentlich auch eine Zäsur vor und nach dem Unfall ein?^^

Blamiere ich mich jetzt, wenn ich nicht weiß was man in dem Kontext unter "Zäsur" versteht? XD

Viel Erfolg :) Sieh es als spannende Erfahrung, mit Literatur rumschlagen und so weiter :D

Dankeschön, ich bemühe mich auch ein bisschen Spaß dran zu haben und es interessiert mich ja auch total :)

Ich denke es könnte durchaus schon unterlassene hilfeleistung sein.

Es wurde hier ja niemand verständigt. Auch kann man den Transport der verletzen Personen nicht als hilfe sehen. Weil man nicht anahmen kann das derjenige überhaupt die expertise dazu hatte eine Verletzte person zu Transportieren.

Ausserdem dürfte hier noch Fahrlässige körperverletzung und Fahrlässige tötung mit reinspielen.

Grund dafür ist nach meiner ansicht der Transport von schwerverletzten personen. Da man durchaus weiss das wenn man diese unsachgemäß tranportiert die verletzungen noch schlimmer werden können oder gerade zum tode führen können.

Ich denke die einschränkungen der rechte bestehen deswegen das man nicht nur die offensichtlichen straftaten betrachtet sondern quasi ans eingemachte geht. Dinge wie verbotenes strassenrennen, faherflucht. Aussetzen. Kommen auf das ganze ja noch oben drauf.

Sharali 
Fragesteller
 04.04.2022, 11:40

Vielen Dank, das hat mir geholfen!!