Polizist stirbt bei WohnungDurchsuchung = notwehr?

10 Antworten

Grundsätzlich ist es keine Notwehr aber es kann ein Erlaubnistatbestandsirrtum und dann quasi Notwehr( wenn die Umstände vorgelegen hätten, die der Täter gedacht hätte, wäre er gerechtfertigt gewesen) sein, ABER da müssen besondere Umstände hinzutreten. Siehe dazu den Hells Angels Fall, des BGH.

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-spricht-hells-angel-frei-toedlicher-irrtum-ohne-strafe/

Neine940  11.04.2021, 21:10

Nur das hier die Polizei noch nicht in der Wohnung war und sich dadurch auch nicht zu erkennen geben konnte.

nanfxD  11.04.2021, 21:16
@Neine940

Klar, aber das steht ja oben nicht ;)

Neine940  11.04.2021, 21:17
@nanfxD

Wie meinen Sie? Es steht das die Polizei die Wohnung gestürmt hat.

LisaLauenStein 
Fragesteller
 11.04.2021, 21:21
@Neine940

Richtig

nanfxD  11.04.2021, 21:27
@Neine940

Ja aber nicht das die gerufen haben, wenn die natürlich schreien Polizei keine Bewegung, dann ist das niemals gerechtfertigt etc

LisaLauenStein 
Fragesteller
 11.04.2021, 21:28
@nanfxD

Okay also müsste der Einbrecher quasi nur lautstark "polizei" rufen damit ich raus laufe und mich von ihm erschießen lasse? 🤔 geil das ist ja einfach.

Neine940  11.04.2021, 21:28
@nanfxD

Ja, deshalb hatte der Hells Angels vor Gericht auch Recht.

nanfxD  11.04.2021, 21:31
@Neine940

Ja und weil er ja von den bandidos glaubhaft bedroht wurde und er nach den Schüssen oder Schuss gesagt hat das er nicht geschossen hätte wenn er gewusst hätte das es die Polizei war.

nanfxD  11.04.2021, 21:32
@LisaLauenStein

Ja, dass ist aber unrealistisch.wenn ein Einbrecher so in die Wohnung mit 10 Leuten stürmt machst du mit deinem Baseballschläger auch nichts.

LisaLauenStein 
Fragesteller
 11.04.2021, 21:38
@nanfxD

Wenn 10 kommen, kann man eh nix machen aber vielleicht nimmt man ja zumindest noch eine oder zwei mit 😊 das wäre doch mehr als befriedigend

nanfxD  11.04.2021, 21:58
@LisaLauenStein

Du nimmst niemanden dann mit 🤷‍♂️

LisaLauenStein 
Fragesteller
 11.04.2021, 22:01
@nanfxD

Wie groß ist eine tür in der Praxis? 🤔 Also bei rockern gehe ich jetzt mal vorerst von schränken aus die vielleicht quer zu zweit durch eine norm tür passen, das heißt der erste der durchschaut könnte also trotzdem gut was abbekommen, wenn nicht sogar mehr 🤷‍♂️

Üblicherweise gibt sich die Polizei deutlich zu erkennen....ist also die Frage, ob man dir die Notwehr abnimmt

nanfxD  11.04.2021, 21:00

Es ist keine Notwehr, da kommt man nicht durch. Wenn dann Etbi.

LisaLauenStein 
Fragesteller
 11.04.2021, 21:22

Okay also müsste der Einbrecher quasi nur lautstark "polizei" rufen damit ich raus laufe und mich von ihm erschießen lasse? 🤔 geil das ist ja einfach.

Ich meine klar geht das zu 100% als notwehr durch weil du angst um dein leben hast

Nein, das ist keine Notwehr.

Rein objektiv liegt die Notwehr gar nicht vor. Denn es gab ja tatsächlich keinen Angriff. Du hast dich gar nicht in einer Notlage befunden (rein objektiv). Daher ist das zu 100% keine Notwehr 😉

Der von dir geschilderte Fall ist ein Musterbeispiel der Putativnotwehr. Es handelt sich um einen Erlaubnistatbestandsirrtum. Und dieser ist in der juristischen Literatur sehr umstritten.

In der Praxis dürfte die Anklage gegen dich vermutlich auf fahrlässige Tötung lauten.

LisaLauenStein 
Fragesteller
 11.04.2021, 21:15

Also wäre es quasi sinnvoll wenn sich niemand zu erkennen gibt und deine Tür Eintritt, dich einfach zu erschießen lassen bzw deine frau und kinder zu vergewaltigen? 🤔 ist das echt laut deutschen recht so einfach? Das gibt mir gerade zu denken aber vielen Dank für deine Antwort.

Grinzz  11.04.2021, 21:51
@LisaLauenStein

Nein, so einfach ist es nicht.

Du hast einen durchaus komplexen Sachverhalt geschildert. Eine plakativ-einfache Antwort wie "dann muss man sich besser erschießen lassen", gibt es darauf nicht.

14905403  11.04.2021, 21:24

Doch, es ist ein Angriff. Zwar kein rechtswidriger Angriff, aber ein Angriff

Grinzz  11.04.2021, 21:49
@14905403

Hmm...? Worauf denn?

Bedenke, dass es sich um einen Angriff handeln müsste, gegen den ein tödlicher Schlag auf den Kopf den Angreifers nicht in einem krassen Missverhältnis steht - Sachbeschädigungen oder Hausfriedensbrüche dürften daher rausfallen...

14905403  11.04.2021, 21:50
@Grinzz

Hausfriedensbrüche fallen da definitiv drunter! Schon allein weil man nicht weiß was der Täter machen will.

Grinzz  11.04.2021, 21:57
@14905403

Also, ich verstehe ja deinen Einwand mit dem Angriff. Der ist ja auch völlig korrekt. Aber mal ernsthaft: Du willst nicht ernsthaft die Meinung vertreten, dass die Beeinträchtigung (!) des Eigentums durch einen HFB zu einer Tötung nicht in einem krassen Missverhältnis steht, oder?

Da zieht das Argument auch nicht, man wisse ja nicht was komme... Mit diesem Argument könnte ich auch auf offener Straße jemandem erschießen und dann sagen: Er hätte mich ja angreifen können!

Wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass körperlicher Schaden droht, mag die Handlung (Tötung) abgedeckt sein. Aber doch nicht einfach so...

14905403  11.04.2021, 22:01
@Grinzz
Da zieht das Argument auch nicht, man wisse ja nicht was komme... Mit diesem Argument könnte ich auch auf offener Straße jemandem erschießen und dann sagen: Er hätte mich ja angreifen können! 

Das Ding ist, wenn jemand mein Haus betritt, hat er mich bereits angegriffen. Wenn jemand auf einer Straße rumläuft die nicht mir gehört, ist das nicht der Fall.

LisaLauenStein 
Fragesteller
 11.04.2021, 22:07
@Grinzz

Halten wir fest, wenn ich also irgendwo einbrechen will rufe ich nur laut Polizei und erschieße ihn eben dann. Das es so verdammt einfach in Deutschland ist 😃 da kann ja dann von Rechtssprechung keine Rede mehr sein.

Wer die Gewalt aufbringt eine Tür einzutreten, aus welchen Grund genau sollte er mit deinen Zähnen dann gnade haben? 🤔

Grinzz  11.04.2021, 22:49
@14905403

Da widerspreche ich nicht. Das ändert aber nichts an der Absurdität des Arguments 😉 Denn nur weil jemand meinen Garten betritt, will er mich noch lange nicht umbringen.

Aber ich glaube, wir streiten um des Kaisers Bart...

14905403  11.04.2021, 22:51
@Grinzz

Es ist ein Unterschied ob jemand den Garten betritt (oder die offene Tür) als wenn jemand in dein geschlossenes Haus eindringt.

Grinzz  11.04.2021, 22:51
@LisaLauenStein
Das es so verdammt einfach in Deutschland ist 😃

Wenn du es gerne so (falsch) verstehen möchtest, kann ich dich davon nicht abhalten. Aber schiebe bitte nicht mir deinen Irrglauben in die Schuhe: Von deiner o.g. Ansicht habe ich nie etwas gesagt.

Grinzz  11.04.2021, 22:53
@14905403

Ach? Und in welcher Hinsicht? Ist es beim Garten betreten nur ein HFB light?

14905403  11.04.2021, 22:53
@Grinzz

Genau 😁

Grinzz  11.04.2021, 22:54
@14905403

Und den findest du Im Gesetz genau... Wo?

Im Rahmen der Notwehr ist ein Angriff durch den HFB ein Angriff. Da wird nicht zwischen light und heavy unterschieden

14905403  11.04.2021, 22:56
@Grinzz

Den HFB light? Nirgends. Aber es ist beim HFB Light aka Garten betreten eher nicht erforderlich sih durcch den Einsatz von gefährlichen Gegenständen zu wehren, beim HFB hard aka was die meisten unter dem Wort Einbruch verstehen schon

Grinzz  11.04.2021, 23:08
@14905403

Wir reden aber doch von einem Angriff im Rahmen der Notwehr... Ein HFB ist ein Angriff auf das Eigentum. Dabei spielt es keine Rolle ob Garten, Hausflur oder Schlafzimmer. Es ist immer eine Beeinträchtigung des Eigentums. Aber mehr eben auch nicht - nur eine (kurzzeitige) Beeinträchtigung. Da wird nichts zerstört oder vernichtet, nicht weggenommen oder vorenthalten. Das Eigentum ist nur kurzzeitig gestört. Es ist der wohl denkbar geringste Einfluss, den man sich vorstellen kann.

Du sagst, dass du dich gegen einen HFB mit einer Tötung wehren darfst, weil da kein krasses Missverhältnis vorliegt. Dein Argument ist, du wüsstest ja nicht, was sonst noch passieren kann.

Wenn aber der Einbrecher durch den Garten auf dem Weg zu meinem (verschlossenen) Haus ist? Weiß ich denn, ob er einbrechen, morden und vergewaltigen wird oder mir nur in die Blumen pinkelt? Lieber gleich erschießen - sicher ist sicher!

Du verstehst sicher, dass das Argument mit einer evtl. passierenden Hypothese nicht wirklich überzeugend ist.

Natürlich darf man sich auch gegen diese (geringe) Beeinträchtigung wehren. Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen. Aber den Angreifer gleich zu erschlagen und sein Leben damit zu beenden (was die wohl denkbar massivste Einwirkung auf ein Rechtsgut ist) steht dazu in einem mehr als auffälligen Missverhältnis. Das denkbar geringste mit dem denkbar massivsten rechtfertigen zu wollen kann unmöglich sein.

Aber egal wie wir es halten: An der eigentlichen Aussage ändert unser Dispens nichts. Einen Angriff gibt es, rechtswidrig ist er nicht. Wir streiten gerade darüber, ob die Verteidigung im Falle eines doch rechtswidrigen Angriffes geboten wäre - was hier aber erkennbar keine wirkliche Rolle spielt 😉

14905403  11.04.2021, 23:10
@Grinzz

Ich glaube wir reden aneinander vorbei, du weißt was ich mein, ich weiß was du meinst

Sowas nennt sich Putativnotwehr und wird als Unterfall des Erlaubnistatbestandsirrtums als Schuldausschließungsgrund anerkannt. Einen deiner Frage vergleichbaren Fall gab es schon einmal in echt.

https://m.faz.net/aktuell/gesellschaft/polizist-erschossen-bgh-spricht-hells-angel-frei-11516279.html

Neine940  11.04.2021, 21:09

Nur das hier die Polizei noch nicht in der Wohnung war und sich dadurch auch nicht zu erkennen geben konnte.

14905403  11.04.2021, 21:26
@Neine940

Die können von draußen aus schreien.

LisaLauenStein 
Fragesteller
 11.04.2021, 21:48
@Neine940

Genau ich frag auch den nächsten Ganoven ob er sich verifizieren kann voher und ne eidesstattliche erklärung abgibt eh ich handel.

Wenn ich auf ein einfaches "Polizei" reagiere kann ja jeder kommen. Das ist in meinen Augen keine ausrede!

Neine940  11.04.2021, 21:52
@LisaLauenStein

Es ist eine. Denn man gab sich zu erkennen. Wenn die Person dem nicht traut ist sie selber schuld wenn sie falsch angreift.

LisaLauenStein 
Fragesteller
 12.04.2021, 02:52
@Neine940

das kann unmöglich so richtig sein, wie gesagt kann jeder alles behaupten. kennst du die geschichte mit dem nigerianischen prinzen? sowas kann auch nur so leichtgläubigen passieren.

Neine940  12.04.2021, 11:56
@LisaLauenStein

Was soll die Polizei anders machen als sich durch rufen zu identifizieren? Ausserdem, welcher idiotischer Verbrecher macht noch aufsehen und ruft "Polizei" und riskiert das Nachbarn aus dem Fenster schauen?

Natürlich kann man das missbrauchen, aber wer macht das bitteschön?

Ausserdem, wenn die Polizei das nicht macht kann ja jeder einen Polizisten umbringen und auf Notwehr plädieren.

LisaLauenStein 
Fragesteller
 11.04.2021, 21:09

Okay, hab ich nie gehört aber das ist natürlich sehr gut so

Neine940  12.04.2021, 11:58
@LisaLauenStein

Aber das jetzt nicht auf Ihren Fall beziehen.

Nein das ist keine Notwehr. Die Polizei wird beim Stürmen schon rufen dass Sie die Polizei sind.

LisaLauenStein 
Fragesteller
 11.04.2021, 21:27

Okay also müsste der Einbrecher quasi nur lautstark "polizei" rufen damit ich raus laufe und mich von ihm erschießen lasse? 🤔 geil das ist ja einfach.