Ist das unterlassene Hilfeleistung - Einbruch?

2 Antworten

Wenn du eine Straftat beobachtet, dann kannst du die Polizei rufen und den Täter festhalten bist die Polizei kommt.

Das ist dann keine Freiheitsberaubung.

Wenn der vermeintliche Täter als der Einwohner herausstellt und sich aber nicht ausweisen kann, dann kann wird es die Polizei es überprüfen.

Aber ihn selbst bei der Polizeistation abliefern, würde ich unterlassen, da das Freiheitsberaubung ist.

Nein, Du musst keine Straftat melden.

Ja, Du darfst ihn festnehmen.

Die Polizei wird dann schon feststellen, ob das tatsächlich der Wohnungsbesitzer ist.

Antidemokrat000  23.01.2022, 23:52

doch offiziell musst du das- sofern du dich nicht selbst oder nahe Angehörige belasten würdest.....aber wenn du das nicht willst...musst du dich ja nicht als Zeuge melden...dann warst du eben blind,zwinker