Autounfall - welche Versicherung zahlt? (Bin nicht der Halter...)
Hallo,
die Situation ist etwas kompliziert. Ich selber besitze keinen PKW, benutze aber regelmäßig das Auto meiner Mutter und bin dort bei ihrer Versicherung auch mit als Fahrer eingetragen.
Nun habe ich aber einen kleinen Unfall mit dem PKW meines Freundes gehabt.... eigentlich nehme ich an, dass dann dessen Versicherung zahlen müsste, da der Schaden ja mit dem dort versicherten Auto verursacht wurde. Mein Freund ist aber auch nicht selber dort versichert, sondern über seine Schwester! Und - genau wie ich - als Zusatzfahrer eingetragen. Aber eben nur ER und nicht ich.
Welche Versicherung ist nun zuständig? Ist immer das Auto versichert oder der Fahrer?
Vielen Dank!
5 Antworten
Welche Versicherung ist nun zuständig? Ist immer das Auto versichert oder der Fahrer?
Hey nune97,
deine Frage ist ganz einfach zu beantworten: das Auto ist versichert und demzufolge der Versicherer des Autos tritt für den Schadenersatz ein!
Probleme könnte es wg. der falschen Kfz-Prämie für die Schwester des Freundes geben, falls keine weiteren Fahrer, also fremde Fahrer, eingetragen sind! Diese dürften das Auto nur im Notfall bewegen!
Gruß einer ehem. Versich.maklerin
In Deutschland ist immer das Auto versichert. Bedeutet also: die Schäden des Unfallgegners zahlt die Haftpflicht des Autos der Schwester Deines Freundes. Die Versicherung wird dann evtl. den Beitrag rückwirkend an die tatsächlichen VErhältnisse anpassen und einen STrafbeitrag fordern, wenn rauskommt, dass der Fahrerkreis nicht korrekt angegeben wurde
Für die Schadensregulierung ist die Haftpflichtversicherung des Verursacher-Fahrzeugs zuständig, dabei spielt (erstmal) erstmal keine Rolle, wer die Versicherung abgeschlossen hat bzw. das Auto gefahren ist....
Versichert ist in Deutschland immer das Kraftfahrzeug. Die jeweiligen berechtigten Fahrer werden über den in der Police genannten Fahrerkreis bestimmt.
In so einem Fall (also Fahrer, der nicht im Fahrerkreis ist) reguliert die Versicherung trotzdem und zwar in voller Höhe. Schon alleine aus dem Grund, da die KfZ-Haftpflicht eine Pflichtversicherung ist.
Möglich ist aber, dass die Versicherung die Erweiterung des Fahrerkreises haben will, wenn du öfter mit dem Wagen fährst. Das bedeutet in der Regel auch eine Beitragserhöhung. War das nur eine Ausnahme, dann wird da auch nichts nachkommen, da man auch Fahrer die nicht im Fahrerkreis sind ausnahmsweise in die Police einschliessen lassen kann. Das macht man z.B. wenn mal eine Urlaubsreise ansteht und für diesen Zeitraum ein anderer Fahrer dabei sein soll. Dazu reicht ein Anruf bei der Versicherung und es wird ohne Mehrbeitrag vermerkt.
Das aber nur als Tipp für die Zukunft.
Der Schaden am beschädigten Drittfahrzeug (oder was auch immer Du touchiert hast) wird von der Haftpflichtversicherung der Schwester Deines Freundes übernommen.
Wenn sie einen Vertrag hat, nach dem nur sie fahren darf (bzw. bestimmte Personen, zu denen Du aber nicht gehörst), kann die Versicherung allerdings - zusätzlich zur Rückstufung der Schadensfreiheitsjahre - eine Vertragsstrafe von der Halterin verlangen, weil sie andere Personen fahren ließ als vereinbart.
Wenn es sich um einen kleinen Schaden handelt, wäre es also besser - und auch der Fahrzeughalterin gegenüber anständig - den Schaden selbst zu bezahlen.