Fahrzeughalter ist Versicherungsnehmer,Unfall wird durch dritten verursacht zahlt die Versicherung

9 Antworten

Der verursachte Schaden am fremden Fahrzeug wird in jedem Fall über die für das eigene Auto bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung gezahlt. Ggf. macht der Versicherer Ärger, was den Schaden am eigenen Auto betrifft, falls ihr auch eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen habt.

Wenn er Schuld war zahlt sie nur wenn er als Fahrer eingetragen ist, sonst sowieso nicht. Versicherungen lassen kaum eine Gelegenheit aus, etwas nicht zu zahlen.

Das stimmt so nicht - die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt in jedem Fall!

@Gremlin491

Jedoch kann der Versicherer je nach AKB (Allg. Kraftfahrtbedingungen) die richtige Prämie rückwirkend verlangen incl. einer Strafprämie in der selben, richtigen Prämienhöhe!

Gruß siola

@siola55

Dem möchte ich nicht widersprechen! :-)

Bei einem möglichen Unfall durch einem nicht angegebenen Fahrer, außerhalb einer akuten Notsituation für die eingetragenen Fahrer, kann der Versicherer einen eventuell vereinbarten Selbstbehalt, Vertragsstrafe oder Prämien-Strafzuschlag zur Krafthaftpflichtversicherung gegenüber dem Versicherungsnehmer verhängen.

Genaueres steht in deiner Versicherungspolice.

Sollte zudem eine Kaskoversicherung bestehen, so könnte der Versicherer frei von Leistung in dieser Sparte sein.

Siehe auch hierzu in deine Versicherungspolice.

Am besten aber, du rufst gleich in die Vertragsabteilung deines Versichers an, und läßt dir dort diese Problematik genaust erklären.

Du musst bei deiner Versicherung den Fahrerkreis ändern lassen, so dass auch dein Sohn damit fahen darf.

Ruf mal bei deiner Versicherung an und erkundige dich. Bei zeitlicher Begrenzung der Nutzung durch deinen Sohn kann es sein, dass die Versicherung nur einen Vermerk macht und er schon problemlos damit fahren.

Bei längerer Nutzung muss wie beschrieben der Fahrerkreis geändert werden und wahrscheinlich auch das Fahreralter.

Also, mein Laden bezahlt und fordert zugleich den nicht bezahlten Beitrag für das Kind. Ich kenne aber auch andere, die verfügen die Nachzahlung und wegen Obligenheitsverletzung die vereinbarte Vertragsstrafe (1 Jahresbeitrag 100 % und somit meist so 2.000 EUR). Viel Glück und rede mit deinem Versicherungsf..