Unfall mit Rettungswagen?

5 Antworten

Die RTW-Besatzung hat dafür Sorge zu tragen, auch mit Sonderrechten die übrigen Verkehrsteilnehmer zu beachten und zur Not auch die Vorfahrt, trotz Sondersignal, zu gewähren.

Dir würde höchst wahrscheinlich nur dann die Schuld zur Last gelegt werden, wenn Du fahrlässig gehandelt hättest.
Also Nein, der Fehler lag beim Rettungswagen, der nicht vorsichtig genug in die Kreuzung eingefahren ist und das Martinshorn nicht durchgängig an hatte, wie es eigentlich sein müsste.

Streng genommen hat ein Rettungswagen kein echtes Hoheitsrecht, die Feuerwehr auch nicht.

derunbekann 
Fragesteller
 17.04.2017, 23:14

Daanke dann weiß ich Bescheid

MrWorker  17.04.2017, 23:29

Sind auch nur Menschen, die mal nen Fehler machen...

Nö. Auch der Rettungwagen darf nicht ohne Rücksicht auf Verluste durch die Stadt düsen.

michi57319  17.04.2017, 23:05

Nein, darf er nicht.

Bei Rettungswagen ist ja alles ein wenig außer kraft gesetzt... aber keine Ahnung, wenn der andere in dich rein wäre, hätte er bestimmt vollschuld. 

Wenn jemand bezeugen kann, daß der Rettungswagen erst in der Kreuzung das Martinshorn eingeschaltet hat, ist das ein klarer Verstoß, der im Schadensfall zu Lasten des Fahrers des RTW geht.

Sonderrechte gibt es nur mit vollem Sondersignal, also Licht UND Ton.

Bei solchen Unfällen haftet die jeweilige Stadt und ihre Versicherung. Ist ja schon öfter sowas vorgekommen.