Licht rettungswagen Polizeiauto blaulicht

3 Antworten

Du hast Dir die Antwort schon selber gegeben es bedarf Sonderrechten die Du nicht hast. Also vergiß die Geschichte Du blendest die anderen Verkehrsteilnehmer nur mit dem Licht und provozierst unter Umständen sogar einen Unfall an dem Du eine Mitschuld bekommen würdest. Also lass das lieber sein. Gruß Eoslorbass

Lässt du bitte deine unqualifizierten Beiträge sein?

Komplett sinnlose Antwort, hat mit der Frage nichts zu tun ...

Wo steht in der Frage irgendetwas davon, dass der FS selber so etwas machen will?

 

Das nennt man "Sprunglicht", war eigentlich Feldversuch in einigen Bundesländern, bevor die blauen Frontblitzer zulässig wurden. Es gibt bis heute keine rechtliche Grundlage dazu in der StVZO , das war immer nur Ausnahmegenehmigung. Seit Einführung von genehmigten blauen Frontblitzleuchten werden "Sprunglicher" in Deutschland eigentlch nicht mehr verbaut. Es gab die Version "aufblinkende" Nebell-Lampen" sowie die Version "aufblinkendes Fernlicht".

Hast du denn ein Sonderrecht?

Wenn ich als RA auf rtw fahre im Einsatz ja. Da gibt es halt den Knopf fürs Martins Horn, Stadt/Land Schaltung und Blau licht, frontblitzer( blau) und dann den Knopf der die weißen Scheinwerfer vorne automatisch hoch und runterstellt. Meine Kollegen meinten halt das sie das selten benutzen und keiner weis n Namen für den Knopf.

Das ist ein neuralisator

Danke:)

Ich finde nichts unter neuralisator...bist du dir sicher?:)

Ja ganz sicher 😉

Da das Teil nicht in den üblichen Regalen liegt findet man auch kaum etwas darüber. Aber die Polizei kennt sich damit aus. Die erteilen ja auch die Sonderrechte. Also einfach mal nen Polizisten nach nem neuralisator fragen. 👝

Okay danke