von der Autobahnausfahrt wieder auf die Autobahnauffahrt?

6 Antworten

Ich habe in der Fahrschule gelernt, wenn ich mal falsch von der Autobahn abgefahren bin, soll ich eben am Ende der Ausfahrt (also wie bei Dir an der Kreuzung) einfach wieder auffahren, so wie Du es gemacht hast. Ich gehe also mal davon aus, dass das grundsätzlich nicht verboten ist.

Dabei musst Du allerdings natürlich die dortige Verkehrsführung beachten. Manchmal ist direktes Wiederauffahren nämlich nicht möglich. z. B. wegen irgendwelcher Verkehrsinseln, Mittelstreifen oder Einbahnstraßen-Regelungen auf der Zubringerstraße, oder weil es an der Abfahrt gar keine Auffahrt gibt (solche Situationen sind selten, aber es gibt sie).

Hattest Du denn danach das Licht an? Oder bist Du trotz Hinweis mit Standlicht weitergefahren? Dann hättest Du bestimmt was bekommen.

Ich schätze, es ist nicht ausdrücklich verboten von der Ausfahr wieder auf die Auffahrt zu wechseln bzw. wieder auf die Autobahn zu fahren. Ausser, wenn Du damit z.B. rechts überholen willst und wie ein D*epp an langsamen LKW vorbeibretterst.

hä? was hat das mit Rechts über holen zu tun wenn er von der Ab- auf die Zufahrt wechselt? - und der Beschleunigungsstreifen gehört nicht zu den normalen Fahrspuren und es ist erlaubt auf diesem schneller zu fahren als links daneben um z. B. Lkws zu überholen.

Es war ja nicht auf dem standstreifen, sondern in der kurve der ausfahrt. Danach habe ich auf der Kreuzung, wie der polizist, wieder auf die auffahrt gewendet. Das licht habe ich nach Aufforderung angemacht.

was soll daran verboten sein, wenn Du von der Abfahrt auf die Zufahrt fährst? - halt die Abfahrt zu Ende fahren und dann auf die Zufahrt wenden!

Nun, war das Teilstück auf dem du warst noch als Kraftfahrstraße oder gar Autobahn deklariert? Dann ist da wenden natürlich verboten.

Ob da noch was kommt, da musste abwarten, möglicherweise haben die Beamten aber auch nur einen neuen Einsatz bekommen und vorab dort den gesasmten Funkspruch abgewartet (wohin es geht).

Und im Übrigen: Sonderrechte hat die Polizei (BOS-Kräfte allgemein) auch ohne Blaulicht und Martinshorn - dies benötigen sie nur für Wegerechte. ;)

Das ist nicht ganz richtig. selbst bin ich bei der Feuerwehr und Sonderrechte (Blaulicht) bedeutet, sie dürfen Geschwindigkeitsbegrrnzungen überschreiten und und und. Martinshorn ist für Wegerechte, sodass andere Fahrzeuge platz zu machen haben. Ohne eins der beiden Sachen anzuhaben darf weder Polizei, noch Feuerwehr oder sonst jemand sich von der verkehrsordnung abheben.

@Orkabohne

@Orkabohne

Ohne eins der beiden Sachen anzuhaben darf weder Polizei, noch Feuerwehr oder sonst jemand sich von der verkehrsordnung abheben.

das ist vollkommen falsch.

Für die Inanspruchnahme von Sonderrechten (gem. §35 StVO) ist das Blaulicht nicht erforderlich!

Blaulicht alleine wird z.B. verwendet zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden.

Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn ordnet an: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen." (vgl. §38 StVO)

die hatten keine sonder- & Wegerechte durch martinshorn/Blaulicht

Blaulicht und Einsatzhorn ist für die Inanspruchnahme von Sonderrechten nicht erforderlich! (vgl. §35 StVO)

Nun habe ich Angst das da noch was kommt.

Dann hätten Dich die Polizeibeamten nochmal angehalten ..