Polizei folgte grundlos mit Blaulicht?
Mein Bruder (Fahrer) und ich (Beifahrer), wurden vor einigen Wochen angehalten, da wir angeblich eine rote Ampel überfahren haben sollen. Ab Kreuzung A, an der wir standen (geradeaus weiterfahrend) und auf grün warteten, stand die Polizei von uns aus gesehen rechts (als Rechtsabbieger).
Als wir grün hatten und geradeaus weiterfuhren, musste die Polizei bei rot gefahren sein. Sie ist uns ab dieser Kreuzung mit Blaulicht (ohne Martinshorn), circa 500 Meter bis zur nächsten Kreuzung B gefolgt, welche gerade von grün auf gelb sprang, als mein Bruder rechts um die Kurve fuhr. Die Polizei musste dann erneut bei rot gefahren sein, um uns anhalten zu können. Die Fahrerin vor uns, hielt an einem Seitenstreifen an, und wir ebenso, da wir dachten, dass die Polizei zu einem Einsatz musste. Dem war nicht so, und mein Bruder wird beschuldigt bei rot über die Ampel auf der Kreuzung B gefahren zu sein.
Die Fahrerin vor uns, welche eine Nachbarin von uns ist, erzählte uns später, dass sie durch das Blaulicht irritiert war und deshalb am Seitenstreifen hielt, genau wie mein Bruder und ich. Meinem Bruder und mich irritiert es aber, dass man uns circa 500 Meter lang mit Blaulicht gefolgt war, ohne ersichtlichen Grund.
Wir haben vor einigen Wochen einen Widerspruch gegen dieses Bußgeldverfahren eingelegt. Heute kam die Antwort, in der von meinem Bruder über 100,- gefordert werden und dass man seinen Einspruch gelesen habe, dieser aber das Bußgeldverfahren nicht entkräftigt.
Weiß jemand, was wir noch machen können? Im Widerspruch habe ich auf zwei Seiten alles ausführlich beschrieben, sogar eine Zeichnung beigefügt.
4 Antworten
Meiner Einschätzung nach würde ich Zähneknirschend Bezahlen und gut ist. Alles andere ist die Aufregung nicht Wert. Im Zweifel würde man sehr wahrscheinlich immer den beiden Cops mehr Glauben als euch beiden. Ansonsten ist das einzige was du bzw. ihr tun könntet eine Rechtsanwalt*in einzuschalten und in letzter Konsequenz vor Gericht zu gehen.
Das aber mit der Möglichkeit trotzdem den kürzeren zu ziehen. Dann habt ihr abgesehen von diesem Bußgeld auch noch die Kosten vom Rechtsanwalt*in der Backe. Solltet ihr eine Rechtsschutzversicherung haben, Attacke, falls nicht, lasst es einfach sein. Um des lieben Friedens Willen, die eigenen Nerven zu schonen und auch wenn es hochgradig Ärgerlich ist, vergesst die ganze Sache.
Ihr solltet froh sein, wenn ihr mit 100 € davon kommt. Es gibt übrigens im Bußgeldverfahren kein Widerspruchsverfahren. Man kann zwar einen Einspruch erheben. Dann entscheidet aber das Amtsgericht.
Du hast wahrscheinlich deine Ausführungen in der Anhörung geschrieben.
Hol dir am besten einen Anwalt. Sonst kann man vllt auch auf die Aufnahmen der Dashcam am Polizeiauto zugreifen.
Rechtsschutz und Anwalt.