Unfall mit fremden Fahrzeug verursacht wer zahlt?

7 Antworten

Hallo,

ganz so eindeutig und pauschal, wie das hier in dem einen oder anderen Post dargestellt wird, ist die Sache nun nicht.

Richtig ist, dass der derjenige (hier: der Bekannte), dem schuldhaft von einem anderen (hier: von Dir) ein Schaden zugefügt wurde, Anspruch auf entsprechenden Schadenersatz hat - und zwar dem Grunde nach unbegrenzt.

ABER: Richtig ist auch, dass dieser Schaden - auch der Höhe nach - nachgewiesen und belegt werden muss.

Und da beginnt es im konkreten Fall "zu knirschen" - und zwar aus zwei Gründen: Zum einen geht der Geschädigte hier offensichtlich davon aus, dass sich in den kommenden Jahren nichts an der aktuellen Situation ändern wird, sprich: es soll ausgeschlossen sein, dass er das Fahrzeug, den Versicherungsumfang oder den Tarif wechselt? Oder dass er selbst in dieser Zeit schadenfrei bleibt? All das ist aktuell nicht "gerichtsfest" zu belegen und wird wohl von ihm eher "über den Daumen" geschätzt.

Und zweitens: Er spricht von "mehreren Fahrzeugen" und einem Bonisystem (womit übrigens nicht zwangsläufig ein SFR-System gemeint sein muss). Der Ersatzanspruch bezieht sich aber nur auf die (Folge-)Schäden an dem geliehenen Fahrzeug. Dass der Bekannte hier möglicherweise eine Flottenversicherung für seinen Fuhrpark abgeschlossen hat, macht es zumindest fraglich, ob sich hieraus ein Schadenersatzpflicht in der vollen geforderten Höhe ergibt.

Letzte Klarheit kann hier nur ein Richter schaffen, weshalb es sich - auch im Sinne der weiteren Bekanntschaft - empfiehlt, noch einmal ein Gespräch und eine gütliche Einigung zu suchen.

Viele Grüße

Loroth

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Der VN, weil er sich so schlecht abgesichert hat, fürchte ich.

Wenn es denn wirklich einen Schaden gibt, den er sicherlich auch gerichtsfest belegen kann, wirst Du trotzden zahlen müssen, fürchte auch ich. So einfach Pauschal ist abzulehnen.

Es sei denn, Du haftest gar nicht, wurde das geprüft?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das ist korrekt.

Seine KFZ-Haftpflichtversicherung zahlt den Schaden.

Seine Versicherungsprämie erhöht sich dadurch. Er hat einen Anspruch an Dich als Schädiger.

Du kannst es Dir im Prinzip aussuchen - entweder Du zahlst den Schaden selbst oder Du zahlst den Unterschied von seinem vorhergehenden SFR zu dem nach dem Schaden.

Natürlich musst Du den kompletten Schaden zahlen. D.h. drei Jahre sind da eher das Minimum. Plus natürlich den Wertverlust des Autos.

Wenn er nur 700€ haben will, dann ist das recht günstig.

Na er wird ja mehr als ein schadenfreies Jahr verlieren, also ist es auch nur recht, wenn mehr als ein Jahr bezahlt wird. 3 Jahre sind in der Tat der übliche Zeitraum bei dieser Art Schadenersatz (der auch von guten Privathaftpflichtversicherungen bezahlt wird). Wobei die Differenz ja auch von Jahr zu Jahr weniger wird. Er soll also eine konkrete Berechnung seiner Versicherung vorlegen aus der der Mehrbeitrag der nächsten drei Jahre hervorgeht.

Quickwarrior1 
Fragesteller
 09.06.2020, 13:53

Also 3 Jahre richten sich nach der Norm? Er könnte jedoch in der Theorie auch noch weitere Jahre verlangen? Verstehe ich das so richtig

Valnar25  09.06.2020, 13:56
@Quickwarrior1

Verlangen kann er viel. Dann muss er halt klagen. Und da wird ihm kaum ein Gericht mehr zugestehen. Könnte ja auch sein, dass er nächstes Jahr das Auto abmeldet und nie wieder ein neues kauft, oder dass er sich eins kauft was dann wesentlich günstiger ist oder er einfach zu ner günstigeren Versicherung wechselt, oder, oder...

Quickwarrior1 
Fragesteller
 09.06.2020, 14:02
@Valnar25

Leider werde ich daraus jetzt nicht schlau. Ich frage mich einfach, ob es von ihm gerechtfertigt ist, die Summe auf 3 Jahre zu berechnen, oder ob ich theoretisch rechtlich gesehen nur für das Versicherungsjahr haften müsste, an dem der Unfall passiert ist. 700€ ist für mich leider enorm viel Geld. Er selbst lebt im Luxus und könnte das easy bezahlen er hat um die 10 Autos alle sind nicht gerade günstig. Dennoch möchte ich es klären und auch rechtliche Stütze im Hinterkopf haben, ob es angebracht ist die Summe auf 3 Jahre hochzurechnen, oder ob die Rechtslage das milder sieht...

Valnar25  09.06.2020, 14:05
@Quickwarrior1

Das habe ich doch beantwortet...

ob es von ihm gerechtfertigt ist, die Summe auf 3 Jahre zu berechnen

Ja!

Nach $823 BGB bist du zum Schadenersatz verpflichtet.

Wie der Schaden bemessen wird, steht auf einem anderen Blatt und kann durchaus strittig sein.