HUK will nicht nach Gutachten abrechnen?

6 Antworten

Natülich ist das so richtig, wenn die Kiste Dir gar nicht gehört. Alles eigentlich Alltag, auch für einen Anwalt.

Leider ist das vollkommen richtig.

In deinen Informationen sind mir ein paar Ungereimtheiten.

Denn bei einem finanziertem Auto ist keine Genehmigung der Bank für eine Schadensabwicklung erforderlich.

Denn Du bist nur verpflichtet, den Kredit zurückzuzahlen, egal ob das Auto noch existiert oder nicht.

Aber bei einem Leasingsfahrzeug, was ich eher vermute wird dir der Autohändler bzw. die Bank keine Genehmigung erteilen das Fahrzeug wo anders reparieren zu lassen.

Außerdem müsste sich doch dein RA gerade in solchen Streitfällen auskennen, oder hast Du keinen FAchanwalt für Verkehrsrecht ?

Gruß A.

,.. auch wurden nicht alle Beschädigten Teile getauscht - ein kleines Blech unter dem Auto z.B. wurde nicht getauscht - weil man riesigen Auwand für keinen Nutzen gehabt hätte. Dieses Geld steht mir doch zu, da ich ja den Schaden habe aber keine Gegenleistung dafür erhalten habe -

Dein Rechtsanwalt wird doch wissen, ob man dagegen Widerspruch einlegen kann, bzw. wie man es handhaben muss, damit die Versicherung auch zahlt.