jährliche Laufleistung....ab Versicherungsbeginn.......oder von Januar bis Dezember?

5 Antworten

Es sind 12000 km pro Jahr. Das gilt natürlich nicht für ein angebrochenes Kalenderjahr, dieses wird die Versicherung nur anteilig berücksichtigen. D.h im November 2010 sollten nicht mahr als 190000+12000 = 202000 tkm auf dem Tacho stehen.

Bezahlen muss die Haftpflichtversicherung übrigens auf jeden Fall. Es ist aber ggf. eine Vertragsstrafe fällig. In welcher Höhe hängt vom Vertrag und auch der Kulanz der Versicherung ab.

Immer für ein komplettes Jahr von 01.01.bis 31.12...wenn das Auto dieses Jahr im November angemeldet wurde ,ergilt die anteilsmässige Anrechnung vom Jahr ! HG DerMakler

Versicherungsjahr, also Januar bis Dezember! Bei weniger als 12000 pro Jahr mußt Du i.d.Regel den Stand mitteilen, bei 12000 und mehr verzichten die meisten Versicherungen allerdings darauf!

kalenderjahr, nur was hat das mit dem unfall zu tun? selbst wenn du drüber liegst mussen die zahlen, du nur den höheren beitrag

ja was denn nun von beiden....? ja also ich bin mit 190000 km in de versicherung und hab jetzt 213000 runter und hab angst das die eben nicht bezahlen.....weil man sich ja nicht an die versicherung gehalten hat.