Wiederbeschaffungswert höher als tatsächlicher neuanschaffungspreis?

4 Antworten

...man hat nach einen Unfall von der Versicherung 2000€ inklusive Restwert als Wiederbeschaffungswert erhalten.

Die Versicherer zahlen doch keinen Restwert aus! Im Gegenteil - die Versicherer können solange ein höheres Restwertangebot vom Restwertaufkäufer sich machen lassen, solange du deinen Schrottwagen noch nicht verkauft hast :-((

Mit der Folge, daß weniger an dich ausbezahlt wird, da ja nur der WBW abzgl. dem Restwert u. dem MwSt.-Anteil ausbezahlt wird!

Den MwSt.-Anteil erhälst du erstattet bei Vorlage der Rechnung deines Ersatzautos.

PS: Rechnung ist deshalb erforderlich, weil du ja auch dein Ersatzauto privat kaufen kannst und somit keine MwSt. entrichten mußt; ergo kann es dann auch keine Erstattung einer MwSt. geben :-((

Gruß einer Versich.maklerin

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja die Versicherung zahlt keinen Restwert aus…den Restwert habe ich von restwertkäufer bekommen. Habe lediglich geschrieben habe inklusive Restwert bekommen. Versicherung hat ja auch schon ausgezahlt

@Marsi51

Jetzt schummelst du aber: "... von der Versicherung 2000€ Inklusive Restwert als Wiederbeschaffungswert erhalten!"

Wenn du den Vertrag wirklich einreichen müsstest... Dann kannst du ja jederzeit argumentieren das du ein schlechteres Fahrzeug gekauft hast und das es daher günstiger war.

Zb kannst du sagen das Wartungsarbeiten anstehen, das der Innenraum schlechter ist etc...

Die Frage hat sich erübrigt weil du den Kaufvertrag nicht einreichen musst.

Doch habe ich ja geschrieben das die gegnerische Versicherung den Kaufvertrag des Ersatz Fahrzeugs sehen möchte damit ich die versprochene Mobilitätsentschädigung bekomme

@Marsi51

Die Mobilitätsentschädigung bezieht sich doch darauf das du XX Tage lang keinen Wagen hattest und daher ggf. einen Mietwagen oder Taxi oder ähnliches nehmen musst oder ?

Das heißt das was Relevant ist ist nicht die Höhe sondern das Datum. Oder verstehe ich gerade etwas falsch ?

@Asporc

Ne das verstehst du richtig mein Gedanke war nur das die Versicherung sagen könnte sie haben ja bereits weniger gezahlt als sie bekommen haben und die Mobilitäts Entschädigung mit dem „zu viel“ ausgezahlten Geld verechnen könnte

@Marsi51

Es liegt ja an dir ob du ein gleichwertiges ein höherwertigeres oder ein schlechteres Fahrzeug kaufst. Da kann man also nichts verrechnen.

Und selbst wenn du den Identischen Autotyp gekauft hast und der dieselben oder weniger Kilomenter hatte ist es ja immer noch möglich das das Auto minderwertiger ist als deines wegen z.B. ausgeleierten Sitzen oder Kratzern ... ... ..

Ich würde mir da also keine Gedanken machen.

@Asporc

Ok super danke schön