Unfall mit dem Auto des Vaters

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Versichert ist immer das Fahrzeug, der angerichtete (Fremd-)Schaden wird von der Teilkasko übernommen (bzw. der Haftpflicht), die ja jdedes Auto haben muss), der Schaden am eigenen Fahrzeug muss von Dir selbst bzw. Deinem Sohn bezahlt werden.

ray78  03.05.2011, 21:19

und du steigst noch in den Prozenten bei deiner versicherung :(

Du bist der Halter mit der Versicherung für den PKW, also Zahlt Deine Teilkassko den Schaden am anderen Wagen. Bei Deinem mußt Du oder Dein Sohn selber für den Schaden auf kommen.

Nun schreibst Du das Dein Sohn nicht eingetragen ist. Dies gilt dann als Sonderkondition für Dich um im Versicherungsbeitrag etwas zu sparen. Deine Versicherung kann Dir dafür eine Rechnung aufstellen, da Du den Junior nicht eingetragen hast. Er hätte Deinen Wagen fahren dürfen, wenn Du ihn selber nicht von A nach B bringen kannst (z.b gesundheitliche Gründe)

Ruf bei Deiner Versicherung an und klär es ab und lies vorher Deine Police mal durch

Eichbaum1963  03.05.2011, 21:44

Nee, die Teilkasko zahlt in diesem Fall allenfalls den Glasbruch am eigenen Fahrzeug. ;), du meinst wohl die Haftpflicht. ;)

 

gabi66  04.05.2011, 22:07
@Eichbaum1963

Richtig lesen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Da steht Versicherung zahlt für den anderen PKW und für seinen muß er selber aufkommen.

Für Dein Fahrzeug, bzw. für dieses Schadensereignis ist es unerheblich, wer der Fahrer ist.

Wenn Du schreibst, er war als Fahrer nicht eingetragen, kann es sein, dass Du einen Tarif hast, der nur bestimmte Fahrer zulässt. Gehört Dein Sohn nicht zu diesem Personenkreis, kann es sein, dass die Versicherung zukünftig Deinen Schadensfreiheitsrabatt neu festlegt.

Das hat aber i.d.R. keinen Einfluss auf den aktuellen Fall.

Eichbaum1963  03.05.2011, 21:25

Der Schadenfreiheitsrabatt kann nicht neu festgelegt werden, nur die Höhe der Prämie.

BuddyOverstreet  03.05.2011, 21:30
@Eichbaum1963

kommt aufs selbe raus, das wollte ich damit ausdrücken ;-)

Mein Unfallgegner konnte sich nicht damit abfinden, dass er durch seinen Unfall plötzlich mehr bezahlen sollte. Hat sich detailliert die Reparatur schildern lassen.

Eichbaum1963  03.05.2011, 21:41
@BuddyOverstreet

;)

Ich meinte auch, dass die SF Klasse sich nicht deswegen ändern kann, wenn der Sohn mit als Fahrer eingetragen wird.

Jetzt nach dem Unfall steigt sie so oder so in der SF Klasse (wenn sie den Schaden nicht doch selber zahlen möchte). ;)

1.) Die Versicherung blecht den Schaden problemlos, das muss sie rechtlich.

2.) Sie wird/kann rückwirkend den höheren Versicherungsbeitrag einfordern, den man eingespart hat, weil man die Anzahl der Fahrer eingeschränkt hat.

3.) Sie wird/kann eine Vertragsstrafe verhängen (ein-zwei Jahresbeiträge) 

Punkt 3.) ist Verhandlungssache, je nachdem wie "wichtig" man der Versicherung ist.

Deine Haftpflichtversicherung wird den Fremdschaden auf jeden Fall bezahlen, muss sie ja auch.

Allenfalls könnte rückwirkend der Beitrag angepasst werden und die Versicherung 1-2 Jahresprämien als Vertragsstrafe verlangen.

Aaaber: dein Sohn  ist ja auch schon älter, da stellt sich die Frage, ob die Prämie sich da groß verändert.

Wer ist bei deiner Versicherung alles eingetragen, bzw. welche Fahrer?