Auto der Eltern fahren ohne bei der Versicherung als Fahrer eingetragen zu sein?

5 Antworten

Deine Frage ist Unsinn.... Zahl was Du zahlen musst und alle sind zufrieden. Eine Versicherung gewährt Schutz auf Vertrauensbasis und was würdest Du mit einem Vertragspartner machen der dich schon beim guten tag sagen belügt? Die Chancen stehen sehr gut, dass Du früher oder später die Konsequenzen in vollem Umfang zu spüren bekommst. Anfangs gesparte Beiträge müsstest Du nachträglich zahlen und zudem einen neuen Versicherer finden bei dem Du angeben musst, das Dir beim Vorversicherer gekündigt wurde. Viel Spaß bei der Sache, von mir würdest Du jedenfalls dann keinen Versicherungsschutz mehr bekommen.

Wenn du nicht als berechtigter Fahrer eingetragen bist, das Auto aber trotzdem nutzt, kann es im Schadensfall Probleme geben.

Die KFZ-Haftpflichtversicherung würde zwar trotzdem sparen, dann aber wahrscheinlich den Vertrag rückwirkend so  umstellen, dass du fahren dürftest. und die entsprechenden Beiträge nachfordern.

Außerdem kann sie dann auch zusätzlich  eine Vertragsstafe einfordern, die durchaus auch einen Jahresbeitrag betragen kann.

Und kündigen kann sie nach einem Schadensfall auch.. dann wird es schwer, eine neue Versicherung zu finden.

"KFZ-Haftpflichtversicherung würde zwar trotzdem sparen," ==>  Nein, aber Fachleute wissen, was du gemeint hast  :-)

... und warum bei dem Alter die meist teure Variante über die Eltern, wenn von dort keine SF-Klasse zur Verfügung gestellt werden kann? Das verstehe ich nicht.

Eine Lösung für deine mangelhaften Deutschkenntnisse habe ich nicht! Wer versucht Versicherungen auszutricksen, fällt früher oder später auf die Nase.

Eine legale und sinnvolle Möglichkeit wäre die "verbesserte Zweitwagenregelung" (SF2 oder besser) für Mutter auszuhandeln und erst anschließend den jungen Fahrer anzumelden. Fährt beispielsweise der Erstwagen der Familie besser als in SF4, dürfte das kein Problem sein.

Wenn ihr im Versicherungsantrag falsche Angaben macht, kann der Versicherer im Schadensfall vom Vertrag zurück treten.

Außerdem ist das Betrug, wenn ihr euch die günstigere Prämie erschleicht.

Im Schadensfall kann der Versicherer ohnehin den Vertrag kündigen.

@Havenari

Kündigen und "wegen Falschaussage" vom Vertrag zurück treten, sind zwei verschiedene Schuhe