Was passiert wenn ich (junger Fahrer) ein Unfall baue, jedoch nicht eingetragen bin?

3 Antworten

Das sind zwei verschiedene Schuhe. 

Schwierigkeiten für deinen Führerschein gibt es nur, wenn du schuldhaft Fehler im Straßenverkehr begehst.

Der Versicherungsnehmer, also wahrscheinlich der Eigentümer des Fahrzeug verstößt gegen seinen Vertrag, wenn er dich entgegen der Vereinbarung fahren lässt. Er braucht also nur auf den entsprechenden Rabatt zu verzichten.

Wie viel das kostet, kann man ganz einfach aus dem Versicherungsvertrag ablesen.

 wenn ich (junge Fahrer) einen Unfall baue, jedoch nicht bei der Versicherung eingetragen bin.

kann bedeuten, dass der Versicherungsnehmer rückwirkend für das ganze Kalenderjahr eine Beitragserhöhung von bis zu 200 % bekommt.

Alternativ, wenn der Versicherungsnehmer dir die Fahrt nicht erlaubt hat, also du das Auto entwendet hast, dass du den vollen Schaden zahlen darfst.

 und zum anderen die Folgen evtl. im Bezug zu meinem Führerschein etc.?

Hier kommt es auf die Art des Unfalls an.

Möglich sind Punkte in Flensburg; Führerscheinentzug; evt. sogar Gefängnis. Möglich wäre aber auch, dass du nur ein Bußgeld bezahlst.

Die Versicherung kann Vertragsstrafen von 1 bis 2 vollen Jahresbeiträgen verlangen, zudem steigt die Versicherung auf den vollen Prozentsatz an. Theoretisch hat die Versicherung auch die Möglichkeit, das Geld von dir komplett oder teilweise zurückzufordern. Mehrere tausend Euro können da schnell zusammenkommen. 

Theoretisch hat die Versicherung auch die Möglichkeit, das Geld von dir komplett oder teilweise zurückzufordern.

Nö, in dem Fall nicht mal theoretisch - weil: in Deutschland ist immer das Fahrzeug versichert und nicht irgendein Fahrer.

Und ein evtl. Vertragstrafe trifft auch nur den VN.

@Eichbaum1963

 Nö, in dem Fall nicht mal theoretisch - weil: in Deutschland ist immer das Fahrzeug versichert und nicht irgendein Fahrer.

Das ist zwar richtig, aber es kommt auf die Umstände an, ob der VN oder Fahrzeughalter dem Fahrer die Fahrt erlaubt hat. Er könnte ja auch das Fahrzeug entwendet haben.

Oder er würde volltrunken den Unfall verursachen.

@Apolon

Drum schrieb ich ja auch "in dem Fall". ;)

Jedesmal auf Obliegenheitverletzungen des Fahrers hinweisen zu müssen und dass die Versicherung dann den Fahrer in Regress nimmt, würde bei diesen Fragen doch den Rahmen sprengen. ;)