Umschulung abgelehnt was nun

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Frag den Herrn einfach mal nach dem Grund!

Eine Hetze mit Widerspruch u Sozialgericht ist doch Quatsch - erstmal fragen!

Kein Geld / keine Mittel ist Unsinn - eine Umschulung für eine Berufsrückkehrerin wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF - in diesem Fall geht es nach IFLAS) gezahlt,

Hingehen, ruhig nach dem Grund fragen..

wenn du es schriftl hast einen widerspruch einlegen und weiter kämpfen

aaliyah1308 
Fragesteller
 10.09.2013, 11:17

leider hab ich nichts schriftliches , natürlich möchte ich weiter kämpfen abe rich habe nicht mehr viel zeit. Die Umschulung hat am 04.09 begonnen und die Chefin möchte das ich unbedingt noch im September anfange um die die Prüfung dann auch im September machen zu können

sunnyhyde  10.09.2013, 11:30
@aaliyah1308

ohne schriftl. absage hast du ja nichts in der hand. ich würde persönlich zu dem sachbearbeiter gehen und das fordern. vielleicht kann dein chef auch noch was für dich schreiben

Nimmt das Institut, an welchem du die Umschulung machen würdest, überhaupt Bildungsgutscheine an?

Evtl. kann es sein, dass dieses Institut zu teuer ist und die Agentur mit anderen Instituten zusammenarbeitet, welche die gleiche Umschulung anbieten aber deutlich günsitger sind.

Lass dir den Ablehnungsbescheid per Post zuschicken. Und dann leg erst mal einspruch ein. Verlang eine genauer Erklärung, wieso du eine Ablehnung bekommst.

aaliyah1308 
Fragesteller
 10.09.2013, 11:24

Ja natürlich, habe die Umschulung ja rausgesucht und mit den Vermittler gesprochen ,dieser hat auch schon bei der Chefin gesprochen und die Arbeiten sehr viel mit unserem Arbeitsamt zusammen

aaliyah1308 
Fragesteller
 10.09.2013, 11:26
@aaliyah1308

Habe meinem Vermittler vorhin gleich eine email geschickt und nach den Gründen für die plötzliche Ablehnung gefragt und an wen ich mich jetzt wenden kann da ich michdamit definitiv nicht zufrieden gebe

Tun kannst du erst einmal nichts,bevor du das ganze nicht schriftlich durch einen Bescheid zugestellt bekommst !!! Danach kannst du dagegen einen Widerspruch einlegen,der wird dir aber vermutlich nicht viel bringen.Denn so lange du in deinem erlernten Beruf tätig sein kannst,wirst du keine Umschulung bekommen,egal was dir dein Vermittler vorher gesagt hat.Wenn du halt in deinem Ort in deinem erlernten Beruf keine Beschäftigung findest,musst du eben was anderes arbeiten,was angeboten wird.Nur weil es zur Zeit bei dir nichts gibt,ist kein Grund für eine Umschulung,könntest du aus gesundheitlichen gründen deinen Beruf nicht mehr ausüben,würde das ganz anders aussehen.Oder du würdest eine Umschulung machen wollen,die an deinen erlernten Beruf anschließt,damit du bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt hast.

das Berufsbild ändert sich gerad, deswegen werden wahrscheinlich keine neuen Auszubildenden in das auslaufende Berufsbild gesteckt...

01.08.2014 vom neuen Beruf Kaufmann/-frau für Büromanagement abgelöst. Berufstyp Anerkannter Ausbildungsberuf Ausbildungsart Duale Berufsausbildung, geregelt nach Be-rufsbildungsgesetz (BBiG) Ausbildungsdauer 3 Jahre Lernorte Betrieb und Berufsschule

mehr dazu unter http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/docroot/r1/blobs/pdf/bkb/7881.pdf

aaliyah1308 
Fragesteller
 10.09.2013, 12:24

aber die Umschulungen beginnen doch gerade und allen Teilnehmern ist der BIldungsgutschein für die Umschulung doch bewilligt wurden . Dann frag ich mich auch weshalb man mich zu dem psychologischen Gutachten geschickt hat , bei welchem ich extra Augfgaben für den Beruf Kauffrau für Bürokommunikation bekommen habe . Dieser Test sollte zeigen ob ich die Umschulung leistungsmäßig schaffe ...

himako333  10.09.2013, 12:50
@aaliyah1308

Bildungsgutscheine dürfen nur ausgestellt werden, wenn die Vermittlung in Arbeit nach dem Lehrgang so gut wie sicher ist (z.B. Arbeitgeberzusage, Stellenauswertung SIS u.a. Jobbörsen)., vielleicht haben die ja zuviele in den Bereich in Eurer Region,

dann mußt Du Dir was anderes suchen.. hast ich glaube 3 Monate Zeit den Bildungsgutschein dann einzulösen..

Bescheid... aus dem Merktblatt.. des Arbeitsamts... Die Entscheidung über von Ihnen beantragte Leistungenteilt Ihnen die Agentur für Arbeit mit einem schriftlichenBescheid mit. Die Bewilligung von Arbeitslosengeld undWeiterbildungskosten erfolgt voneinander getrennt.Dadurch erhalten Sie von der Agentur für Arbeit in derRegel mehrere Bescheide. Einen schriftlichen Bescheid erhalten Sie auch, wenn Ihrem Antrag nicht oder nicht in vollem Umfangentsprochen werden kann, wenn die Höhe des Arbeitslosengeldes oder der Weiter-bildungskosten geändert wird, wenn die Zahlung der Leistungen ganz eingestellt wer-den muss oder wenn Sie Leistungen zu Unrecht erhalten und zurück zuzahlen haben.