Wann Arbeitsamt melden, dass man eine EVTL. eine neue Stelle hat

4 Antworten

Probearbeit ist in jedem Fall mindestens mitzuteilen und muss normalerweise auch genehmigt werden (wegen Schwarzarbeit und Versicherung).

Bevor kein Vertrag unterschrieben ist, sollte und muss sie natürlich nichts weiter mitteilen, da der SB mit "wahrscheinlich" und "voraussichtlich" höchstens Schindluder treiben - z.B. Leistungen erst einmal einstellen -, es aber ansonsten für ihn keine rechtliche Relevanz hat..

Nein, sie teilt das dem Arbeitsamt erst mit, wenn es auch komplett sicher ist -> sie also ihren Arbeitsvertrag unterschrieben hat.

Äh, sie hat dem Amt aber schon Bescheid gegeben, dass sie am Montag und Dienstag ein Probearbeiten hat, oder? Ich weiß nicht, wie das bei ALG II ist, aber ich bin vor paar Jahren betriebsbedingt gekündigt worden und habe ALG I bezogen ... da musst man jedes Probearbeiten davor abgsegnen lassen. Steht aber auch in den Unterlagen, dass man dazu verpflichtet ist.

bitterlemon2808 
Fragesteller
 02.03.2012, 15:18

Man muss Probearbeiten absegnen lassen? Hat das was mit Kranken- oder Unfallsversicherung zu tun? Oder eher zur Vermeidung von Schwarzarbeit?

Sie ist fertige Lehrerin, hat keine Stelle bekommen und soll nun mind. bis Sommer aushelfen. Sage das nur, weil es offensichtlich wäre, dass eine staatliche Schule sie wohl kaum schwarz beschäftigen würde :-D

Danke für den Tipp

Weihnachtsduft  04.03.2012, 12:38
@bitterlemon2808

Gerne :)

Glaube schon, dass es darum geht, dass man bei einem möglichen Unfall eben versichert ist. Aber auch allgemein will das Amt das wissen ... vielleicht, weil der jeweilige Sachbearbeiter einfach wissen will / muss, was sein Schützling in der Zeit so treibt. In meinem Infozettel stand eben damals drin, dass man bei solchen Dingen unbedingt Bescheid geben muss (und wenn nicht, kriegt man wohl eine auf den Deckel, wenn sie es so mitbekommen (irgendwie so ähnlich war das damals formuliert :)) und man eben dafür kein Geld annehmen darf).

Hatte damals ein Probearbeiten, was eine Woche gedauert hat. Hab das dem Arbeitsamt telefonisch mitgeteilt und dann gleich das OK bekommen. Und bei einer anderen Firma hätte ich 3 oder 4 Wochen arbeiten sollen, aber das hat mein Sachbearbeiter nicht genehmigt, weil das Abzocke gewesen wäre ...wobei sie da mit Sicherheit auch recht gehabt hätten.

Und als was arbeitet sie jetzt auf Probe? Wenn sie Lehramt studiert hat, wird sie ja bestimmt nicht irgendwo in einem Lager (z. B. ... oder was sie da bis Sommer jetzt eben machen möchte) arbeiten wollen und demnach braucht sie ja auch das Probearbeiten nicht. Dann würde ich mich gleich um ein geeignetes Praktikum umsehen, was auch ihrem Bereich entspricht ... da hat sie zumindest für ihre Zukunft auch was :)

erst, wenn der Arbeitsvertrag unterschrieben ist.

Wichtig: Wenn Deine Freundin im März Lohn erhalten sollte, muss sie zuviel gezahltes ALG II zurückzahlen. Sollte der Lohn erst im April kommen, steht ihr für März noch ALG II zu.

Viel Glück!

bevor kein vertrag unterzeichnet ist . nichts melden. man kann immer nachmelden und zur not auch zu unrecht erhaltene gelder zurückzahlen. umgekehrt ist es aber viel schwieriger ,den ganzen prozess beim amt wieder in gang zu bringen,wenn die kurzfristig wieder abspringen.

Happynewyear84  02.03.2012, 16:16

Das ist doch mal eine Antwort;-)