Minijob vs 1€ Job?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Rein arbeitsrechtlich hättest Du zum 01.03.2017 ja schon mal keine Chance auf Antritt der Arbeitsgelegenheit ( 1 Euro-Job ), wenn Du dort Deine Arbeitszeit nicht auf nachmittags verlegen lassen kannst. Im Minijob bist Du nämlich regulär auch an bestimmte Kündigungsfristen gebunden. ( die stehen in Deinem Arbeitsvertrag )

Nun ist es bei Dir zudem ja auch so, dass Du den Minijob schon Monate vor Aufforderung zur Teilnahme an der AGH angetreten hattest. Daher gehen hier erst mal die Interessen und Möglichkeiten Deines aktuellen Arbeitgebers vor die Wünsche des Jobcenters, da Du aktuell per Arbeitsvertrag halt auch an gewisse Pflichten gebunden bist.

Da musst Du zunächst mal mit Deinem Arbeitgeber klären, ob sich die dortigen Arbeitszeiten ggf. auf den Nachmittag und 5 Tage pro Woche umverteilen lassen. Mit diesen Erkenntnissen sprichst Du dann nochmals bei Deinem Fallmanager vor.

Das hätte für Dich dann aber auch den Vorteil, dass Du neben dem aktuellen Freibetrag aus dem Minijob aus der AGH auch ZUSÄTZLICH noch die monatliche Mehraufwandsentschädigung neben Deiner ALG II - Regelleistung + ggf. KDU einstreichen könntest. Gesamt-Arbeitszeitlich würde das insgesamt sogar auch klappen und etwa einer 40h-Woche oder 160 Stunden pro Monat entsprechen, wenn Du täglich die 5,5 Stunden in der AGH und anschliesssend noch 2,5 Stunden in Deinem Minijob an 5 Tagen der Woche leistest.

In Einzelfällen lässt sich das Jobcenter aber auch mal auf Kompromisse in der täglichen Anwesenheitspflicht in der Massnahme ein bei einer bereits bestehenden Nebentätigkeit. Da muss dann auch nur der jeweilige Massnahmeträger ebenfalls kompromissbereit sein.

Du arbeitest jeden Tag von 8 Uhr bis 15 Uhr im Minijob? Das kann ich kaum glauben.

Es ist tatsächlich so das ein Minijob einen nicht von der Pflicht entbindet einen 1 Euro Job zu machen.

Ich hatte diese Situation auch schon vor einigen Jahren. Es kann also gut sein das man dir einen anderen 1 Euro Job anbietet den du neben deinem Minijob ausführen kannst.

Vielleicht hat dein Arbeitgeber das ja durch das Gespräch schon geklärt...?

Ein Arbeitsplatz auf dem frieen Markt ist natürlich mehr wert als ein 1-Euro-Job. Vor allem wenn du durch den die Möglichkeit hast eine Vollzeitstelle zu bekommen.

Lass doch bei der Hotline eine Rückrufbitte deiner Sachbearbeiterin veranlassen.

Unterschreib den 1€ Job nicht. Der andere geht vor.

Da hat die Dame sich von der Arge wohl vertan.

Der 450 Minijob der in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis führt, hat Vorrang. Nicht jeder Sachbearbeiter ist gleich gut informiert.

Bley 1914

1 Mache auf keinem Fall den 1€ Job den damit bekommst du in den Selten Fällen überhaupt ein Job.

2 Unterschreibe nicht s und frage die Dame wie viel der 1€ jober dort  eingestellt worden sind.Und frage auf welchen Artikel sie sich im sozial Gesetz Buch sie sich bezieht und schaue selber nach meistens findet man dort auch die besten antworten gegen das was das Amt einen aufzwingen will.(oft 5 davor oder dahinter)

3  Verweise sie darauf das   man so keinen Arbeitsplatz  bekommt der versicherungspflichtig ist.Sondern eher eine stelle die nicht mal nach Tarif bezahlt wird.

4 Damit geht dein 450 Job vor.

5 Nicht jeder im Amt informiert sich selber.

6 Oft   soll man seine eigentlichen Fähigkeiten von seinem Beruf für 1€ dort nutzen!