Möbelgeld, anspruch?

3 Antworten

Die pauschalisierung von Mietkosten ist RECHTSWIEDRIG! Dazu gibt das SGB weiter auskunft. (§ 22 SGB II) Wenn Du mehr erfahren willst, dann schau doch einfach mal auf der Seite :http://www.hartziv.org/unterkunft-und-heizung.html nach, vielleicht ist da was für Dich dabei.

Weiterhin müssen die "Berater der Jobcenter" bei der Antragstellung und korrekten Berechnung helfen.

Auch hilfreich: Nach Stellung eines Antrages auf Prozesskostenhilfe z.B. bei Suchwort "PKH-rechner" oder Suchwort "Staatliche Beratungshilfe und Berechtigungsschein" kannst Du Dich von einem Anwalt bersten lassen.

Den Antrag stellst Du beim Amtsgericht Deines Bezirks bzw. Deiner Stadt. Bei der "Auskunft" nach der zuständigen Abteilung für "Beratungshilfe" fragen. Das ist in der Regel die Rechtsantragsstelle.

Dort händigt man Ihnen einen "Beratungsschein" bzw. einen "Berechtigungsschein" aus, derDich berechtigt, sich (beinahe) kostenlos bei einem Anwalt beraten zu lassen: Ein Anwalt darf für eine solche Beratung maximal 15,00 EUR verlangen, kann diese Gebühr aber auch erlassen.

Viel Glück. Als Ehrenamtlicher Richter am Sozialgericht kann ich nur sagen: knapp die Hälfte der Bescheide der Jobcentren sind nicht korrekt, Das ist bei Deinem wahrscheinlich genau so.

Gruß Uli

Stelle Am Donnerstag einen Antrag. Denkt ihr das das Jobcenter die Möbel übernimmt? Oder Kann man ein Darlehen beantragen? Wenn ja Wie hoch darf das Darlehen sein?

Ghe zum Jobcenter und frage dort persönlich nach den Möglichkeiten.

Es gibt einen Antrag für erst Einrichtung ich meine die übernehmen bis zu 1000 Euro.