Wie lange ist das Umgangsrecht für das gemeinsame Kind gültig?
Hallo liebe Freunde,
wollte gerne wissen, wenn bei getrennt leben Ehepartnern, der Mann vor Gericht ein bestimmtes Umgangsrecht für das gemeinsame Kind zugesprochen bekommt, aber sagen wir mal kurze Zeit später versöhnen sich beide Seiten und leben wieder zusammen, aber nach einiger Zeit streiten diese wieder, es kommt wieder zu einer Trennung, ist das vorher ausgesprochene Umgangsrecht noch gültig oder muss man noch mal vor das Gericht gehen ??? kennt jemand hierzu die gesetzlichen Regelungen. Ich würde mich über eure Antworten sehr freuen..VIELEN DANK
4 Antworten
sind beide in der gleichen wohnung gemeldet muss es GLAUBE ICH wieder neu verhandelt werden. außer es wird sich außergerichtlich geeinigt dass beide siten zufrieden sind.
Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt (§ 1684 Abs. 1 BGB).
Das Recht hat der Vater nicht, wenn der Mutter die elterliche Sorge für das Kind allein zusteht.
Das Bundesverfassungsgericht entschied im Jahre 2006, dass das Umgangsrecht eines Elternteils den gleichen grundgesetzlichen Schutz genieße wie das Sorgerecht. Eine Einschränkung oder ein Ausschluss des Umgangsrechts sollte nur dann erfolgen, wenn das Kindeswohl dies verlangt, wenn z.B. das seelische oder körperliche Wohl des Kindes gefährdet ist. Der Elternteil, bei dem sich das Kind normalerweise dauerhaft aufhält, muss den persönlichen Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil ermöglichen. Können sich die Eltern über eine Umgangsregelung nicht einigen, so müssen die Familienrichter eine Entscheidung über eine Umgangsregelung treffen, die sowohl die Interessen der Eltern, aber vor allem das Kindeswohl berücksichtigt. Zwar versuchen die Familiengerichte in Hamburg stets zum Wohle des Kindes zu entscheiden und den Kindeswillen zu berücksichtigen, in dem z.B. Kinder in einem Prozess kindgerecht von einem Richter angehört werden, jedoch sollten auch die Eltern im Vorwege Vorarbeit leisten und bei ihren Entscheidungen auch das Kindeswohl und den Kindeswillen im Blick haben.
Schau noch mal selber:
ich frage mich, seid ihr vorher mit der Regelung klar gekommen?? hat dein Mann nicht automatisch das UMGANGSRECHT?
Wie schrecklich dieses Hin und Her für das Kind sein muß!!