Darf eine alleinerziehende Mutter entscheiden wo der Vater sein Umgangsrecht mit Kind wahrnimmt?
Darf eine alleinerziehende Mutter entscheiden wo der Vater aufgrund gravierende Probleme sein Umgangsrecht mit Kind wahrnimmt? In diesem Falle quasi als Besuch im Hause der Mutter. Kind und Vater wird ein Raum zum zurückziehen zugestanden und er darf nach Absprache etwas mit dem Kind unternehmen. Quasi so das normale Umgangsrecht bestehen bleibt man aber die Situation besser unter Kontrolle hat um Probleme zu vermeiden und dem Kind ein stabiles Umfeld zu erhalten.
Vielen Dank für die Antworten.
9 Antworten
Nein, gesetzlich ist es so geregelt, dass der Vater während des Umgangs alleine bestimmt, wo sich das Kind aufhält. Auch alles andere darf er während des Umgangs selbst bestimmen.
Der Umgang ist dazu da, dass das Kind den Vater kennenlernt.
Die Mutter und ihre Regeln kennt das Kind bereits.
Der Vater müßte schon verbrecherisch gegen das Kind handeln, sonst sieht der Richter keinen Grund ihn in seinen Rechten zu beschneiden.
Ja, es kommt darauf an welche Probleme vorliegen. Dann kann die Mutter, in Absprache mit dem Jugendamt, diese Forderung durchsetzen.
die mutter kann das nicht im alleingang entscheiden - allenfalls mit hilfe des jugendamtes. das aber auch nur, wenn gravierende gründe für begleiteten oder "überwachten" umgang vorliegen sollten.
wenn der vater nicht damit einverstanden ist, kann der weitere umgang nur über das gericht geregelt werden.
Hallo,
was befürchtet denn die Mutter? Was sind das für gravierende Probleme? Denn normalerweise kann der Vater sein Umgangsrecht ausüben wo er möchte, das kann die Kindsmutter nicht bestimmen, es sei denn es handelt sich um einen Säugling der noch gestillt wird.
Darf eine alleinerziehende Mutter entscheiden wo der Vater sein Umgangsrecht mit Kind wahrnimmt?
natuerlich nicht, das entscheidet hoechstens das Gericht.