Kann man die Zuständigkeit des Jugendamt einfach ändern lassen?
Seit einiger Zeit wohnt mein Kind 9Jahre bei mir (Vater). Leider obliegt die Zuständigkeit weiterhin bei einem 80km entfernten Jugendamt. Was für mich schon die ganze Zeit keinen Sinn macht, dass Kind lebt jetzt hier. Und aufgrund, dass dort die Verwandtschaft der Mutter arbeitet, finde 8ch es nicht neutral. Hatte damals über 10 Verfahren vor Gericht starten müssen, bis ich dann vorm OLG das erste Gutachten bekam. Trotz der Aussagen vom Jugendamt das bei der Mutter alles ok sei, war man nach dem Gutachten laut Richterin bei einer schwerwiegenden kindeswohlgefährdung. Der Umgang mit der Mutter finden zwar mittlerweile wieder statt, aber mein Kind berichtet immer wieder von unschönen Dingen. Beim Jugendamt wird der Glaube aber der Mutter geschenkt und gesagt das Kind hätte eine große Fantasie. Zwar sehen tagesgruppe auch eine Gefährdung bei der Mutter, aber Jugendamt bestreitet dies auch denen gegenüber. Auch vom schulpsychologen sowie der kinderpsychologin bekam ich den Rat das die umgänge mit der Mutter drastisch reduziert werden müssten, da diese dass Kind schwer belasten. Das wurde zwar dem Jugendamt mitgeteilt. Aber Jugendamt sieht es einfach anders und würde den Umgang lieber weiter Ausbauen.
Über Jahre hatte dass Kind auch immer wieder berichtet und wurde von dem Jugendamt als Fantasien von dem Kind dargestellt. Das Gutachten zeigte da ja auch hier was anderes. Nur was es ein riesenkampf eins zu bekommen, wenn Jugendamt immer nur sagte der Vater lügt und da wäre nichts.
Bei einem fördergutachten wurde kein förderbedarf gesehen. Die Mutter war aber auch dort ein Dorn im Auge. Es wurde geraten ich sollte ein anderes Jugendamt beantragen, dass wäre möglich. Naja Jugendamt will das ja nicht einfach hergeben...
Bezüglich der umgänge besteht das Jugendamt weiter auf einen Ausbau. Sonst können sie auch dafür Sorge tragen, dass das Kind in heim käme. Wobei ich diese Drohung als wage sehe.
Der Weg übers Gericht sehe ich aus Erfahrung für chancenlos an. Weil das Gericht befragt ja doch nur das Jugendamt. Und Gericht hält sich daran was diese sagen. Kannte auch damals die Berichte aus Kindergärten, Ärzten usw... welche erschreckend waren. Leider wurde mir nirgends was ausgestellt. Da hieß es vom Kindergarten und Kinderarzt, dass dürfen sie nicht, dazu muss das Gericht dies anfordern. Naja vom Jugendamt wurde gesagt sie haben da Rücksprache gehalten da wäre nichts. Ich sage es einfach wie es ist, und es ist auch nicht ok wie die Lügen. Erst beim Gutachten wurden dann ja endlich die wahren Aussagen von Kindergarten usw. Aufgenommen. Die sehr erschreckend waren.
Daher bei einem Verfahren mit diesem Amt würde das Jugendamt einfach sagen, sie haben Rücksprache gehalten und daher sehen sie keine umgangsreduktion als nötig. Und das Gericht glaubt ja denen...
Was soll ich den tun, ist ja toll das ich das zur Zeit von mehreren Parteien empfohlen bekomme. Aber solange das Jugendamt trotzdem die Probleme abstreitet komme ich nicht weiter...
2 Antworten
das zuständige jugendamt für dich, ist in der gemeinde wo das kind gemeldet ist. du hast das alleinige sorgerecht und das kind lebt bei dir, also ist es bei dir gemeldet. somit wechselt auch die zuständigkeit des jugendamtes.
ich würde die sache vom jugendamt weg gehen und mich nur noch um mich selbst kümmern, um zur ruhe zu kommen. das kind geht nun sicher in eine kita bei dir vor ort. leg die sache ab und gib der mutter auf dem weg, dass umgang ab dato nur noch in einer betreuten umgebung stattfinden wird. gib ihr die adresse einer elterninitiative bei dir vor ort an die hand, wo sie termine für betreute umgänge machen kann.
wenn ihr das nicht passt, mach termine für eine mediation vor ort bei dir im jugendamt und besprich mit deinem anwalt die nächsten schritte um dies wenn nötig gerichtlich zu beantragen.
hast du mal in erwägung gezogen richtig distanz zwischen dir und ex zu bringen und weit weg zu ziehen um neu anzufangen?
Nach meinem Wissen...
Normalerweise wechselt mit dem Wohnort auch die Zuständigkeit. In Ausnahmefällen bleibt es jedoch bestehen, sofern nur eine vorübergehende Unterbringung angedacht ist.
Was ich dir mal empfehlen könnte, wäre Kontakt zu einer Erziehungsberatungsstelle aufzunehmen. Die kennen sich auch ziemlich gut aus und könnten ggf. auch Kontakt herstellen bzw. unterstützen.
Ist der Kleine offiziell bei dir gemeldet? Hast du Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Lass dich mal von der Erziehungsberatungsstelle beraten, vielleicht können die da zumindest ne Auskunft oder nen Rat geben.
Hab jetzt eine hier in der Nähe gefunden, aber nicht in meinem Landkreis. Darf ich da hin? Wegen kinderschutzbund hatte das Jugendamt mir immer wieder vorgeworfen ich hätte da nicht hin dürfen, dürfte mich nur bei dem kinderschutzbund beraten lassen, wo das Jugendamt ansässig ist. Wobei dem Kinderschutzbund dies ja wohl egal war
Hab nur Aufenthaltsbestimmungsrecht. Weil der Antrag auf Sorgerecht hatte der Richter vorm Amtsgericht gleich gesagt das gäbe es schon gar nicht und abgeändert. Vorm OLG hab ich nach all dem Terz keinen weiteren Antrag mehr gestellt. Da es erstmal wichtig war das Kind dort rauszuholen.
Eine Beratung darfst du dir im Grunde überall holen. Es wäre mir neu, dass du dir diese nicht vom Kinderschutzbund holen dürftest!
Sagt halt das Jugendamt was anderes...
Was ja der Fall ist, wenn das Sorgerecht beim Kindsvater liegt und der einem anderen Landkreis angehört ist das ein Umzug.
Ich würde beim örtlichen JA mit der Fallnummer der Kollegen einmal vorsprechen und um Aktenübernahme bitten.
LG
Der Wechsel des Jugendamt Wechselt sich laut Jugendamt nicht, da ja das Kind umgezogen ist. Ein Wechsel des Jugendamts wäre nur bei Umzug der Eltern.