Erziehungsgutachten Gericht?

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Ein Erziehungsgutachten, dass gemäß § 1631 BGB die Erziehungsfähigkeit nachweist, kann nur durch ein Gericht angefordet werden; dazu muß man einen entsprechenden Antrag stellen.

Beantragt werden kann es durch die Eltern oder das Jugendamt; das Gericht kann es auch selbst anordnen, wenn es im Rahmen eines Verfahrens notwendig sein sollte.

Deine vorausgegangenen Fragen ist zu entnehmen, dass bei Dir etliche juristische Fragen ungeklärt sind. Ich kann Dir nur dringend dazu raten, Dich an einen Fachanwalt für Familienrecht zu wenden, der Dir dann vor dem Hintergrund ALLER nötigen Informationen fachkundige Auskunft erteilen kann.

Auf das Halbwissen von uns hier solltest Du Dich nicht verlassen, zumal Deine Angaben bei Weitem nicht ausreichen, um sich ein umfassendes Bild über die Gesamtsituation und die Ausgangsvoraussetzungen zu machen.

es handelt sich bei mir um einen ausgedachten fall, den ich im schulischen rahmen bearbeite...und die gesetze sind leider teilweise undurchschaubar!

Ja ich glaube das muss vom gericht veranlasst werden .

Nein auch nur vom Jugendamt wir machen das auch gerade

Hallo hat jemand Erfahrung mit negativen Erziehungsgutachten und trotzdem Kind zurück bekommen.