Mutter ohne Wohnung möchte Umgangsrecht

5 Antworten

Hallo ErwinPaul,

du kannst es gar nicht schriftlich vom JA bekommen, weil das JA gar nicht bestimmen darf wann deine Frau wo und wie lange euren Sohn sehen darf, das kann nur ein Richter. Der Umgang hat auch nichts mit einer Wohnung zu tun, wenn deine Frau mit dem Kind in Urlaub fahren würde, wären die beiden auch nicht in ihrer Wohnung. Wo sie ihren Umgang ausübt ist egal, ob in einer eigenen Wohnung oder bei Freunden spielt keine Rolle. Geht es deinem Kind denn schlecht bei der Mutter? Fehlt ihm irgendetwas während des Umgangs? Was hast du dagegen das die Mutter den Umgang bei Freunden ausübt? Was glaubst du warum das Fam.-Gericht sich zurückhält? Die Mutter ist genauso wichtig fürs Kind wie der Vater, das Gericht befürwortet den Umgang und das solltest du auch tun. Sie hat dir wahrscheinlich eine falsche Wohnung gezeigt weil sie genau weiss wie du drauf bist, das du ihr das Kind ohne Wohnung nicht geben willst. Da muss sie aber gar keine Angst haben, denn das Gericht hat beschlossen das sie ihren Sohn alle 14 tage von Fr. bis So. hat und genauso bleibt es auch bis das Gericht etwas Anderes beschließt. Wenn du das möchtest musst du einen Antrag auf Umgangsänderung stellen. Du wirst aber damit keinen Erfolg haben solange es deinem Sohn bei der Mutter gut geht während des Umgangs.

Vom Jugendamt kannst du eine solche Aussage nicht schriftlich bekommen, denn dieses Amt ist dazu rechtlich nicht befähigt und auch nicht kompetent genug, eine derartige Aussage in verbindlicher Form zu machen.

Alles was du machen kannst, ist Klage bei Gericht führen ... da werden alle beteiligten Personen befragt und der Richter oder die Richterin trifft eine Entscheidung (bei der möglichst alle Fakten berücksichtigt werden sollten) zu gunsten des Kindes.

Ob es allerdings tatsächlich für deinen Sohn das Günstigste ist, wenn ihr, die ihr seine einzigen Eltern seid ... euch nicht miteinander einigen könnt ... das wage ich zu bezweifeln.

Daher würde ich dir raten, springe doch über deinen Schatten und triff ein Regelung mit der Kindesmutter, welche es deinem Sohn ermöglicht, regelmäßig bei seiner Mutter zu sein ... (Und eine Frage: ... was ist so schlimm daran, dass Mutter und Sohn einige Tage bei Freunden unterwegs sind?)

Rede mit dem Jugendamt und sag deiner Ex-Frau, dass sie euren Sohn nur noch Tagsüber mitnehmen darf, wenn sie sich dann beschwert, kann sie das ja selber beim Jugendamt nachprüfen.

ErwinPaul 
Fragesteller
 14.09.2012, 10:06

Hallo zusammen, DANKE für die Antworten. Es ist natürlich wichtig für unseren Sohn, dass er seine Mutter nicht aus den Augen verliert aber er kommt aus dem Wochenende völlig verwahrlost und hysterisch wieder. Der Junge wehrt sich mit Händen und Füßen gegen das Wochenende mit seiner Mutter. Er schläft im Zimmer seine Oma und kommt mit seiner Mutter kaum in Kontakt. Das Fam.Gericht hat nicht umsonst seinen Lebensmittelpunkt bei mir entschieden. Es ist zuviel geschehen, wie z.B. Prostitution, Schlafentzug und die Körperverletzung an seiner 1/2 Schwester, die ihr weggenommen wurde und jetzt im betreuten Wohnen lebt.
Danke nochmals!

Das Jugendamt hat kein Recht eine solche falsche Aussage zu treffen. Von daher gesehen wird da auch nichts schriftlich kommen und wenn es käme hätte es keinerlei rechtliche Relevanz. Und der Sachbearbeiter jede Menge Ärger.

Was bedeutet "kein fester Wohnsitz" in diesem Fall? Lebt sie auf der Straße oder wechselnd bei Freunden?

bindend für dich ist das urteil das deiner frau den umgang erlaubt. was das jugendamt dir sagt ist nichtig. interessiert nicht. sie kann das urteil auch gegen dich auf deine kosten mit polizei und gerichtsvollzieher vollstrecken. sie muss keinen eigenen wohnsitz haben und auch keine wohnung haben. wenn sie bei freunden mit ihrem kind ist, dann genügt das.