Haftbefehl gegen mich wegen Schulden möchte Summe bezahlen, muss ich trotzdem Vermögensauskunft geben?

5 Antworten

Der Haftbefehl wurde erlassen, weil du den ersten Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachgekommen bist.

Gibst du jetzt die Vermögensauskunft ab, ist der Haftbefehl hinfällig.

Zahlst du die Schulden jetzt am Stück ab, ist auch die Abgabe der Vermögensauskunft hinfällig, inkl. Haftbefehl. Das wäre bei dem geringen Betrag die klügste Alternative.

Ich werde heute in einem Zahlen und hoffen dann sie dann nächste Woche Ruhe geben.

Wenn du deine Schulden bezahlst ,brauchst du auch keine Ev abgeben ,du solltest nur dem GV den Beleg zeigen ,das du deine Schulden bezahlt hast.

Deinen Haftbefehl hast du deshalb bekommen, weil du zur Abgabe der EV (Vermögensauskunft) nicht nachgekommen bist. Wenn du die Vermögensauskunft ableistest, ist automatisch der Haftbefehl hinfällig. Alternativ dazu kannst du aber auch die offene Rechnung bezahlen, dann ist der Haftbefehl auch unwirksam. 

wenn du bezahlst, ist der angedrohte haftbefehl hinfällig...einfach das geld mit dahin bringen...

Ich will gar nicht dort hingehen, reicht es auch wenn ich es überweise, Belege und Co. einreiche, und sie sehen dass ich meine Schuld beglichen habe?

@Pollypocket2311

nein, gebe das geld lieber persönlich dort ab, du kannst dafür wirklich in den knast gehen...

@claudi4117

Nein. Wenn das Geld überwiesen ist, ist die Schuld getilgt, dann ist der Grund für die Vermögensauskunft und den Haftbefehl hinfällig. Da geht niemand in den Knast.

Ich würde es dir dringend raten, dahin zu gehen.

Und einfach den Überweisungsträger mitnehmen und dann vom GV den Haftbefehl aushändigen lassen, da man bezahlt hat. Wie hier auch in FrankfurtEberls Kommentar steht, ist der Haftbefehl und die Vermögensauskunft hinfällig, sobald du bezahlt hast. Du musst sie also nicht abgeben.