Hartz 4 Kontoauszüge & Einkommen und Schulden gegenrechnen?

5 Antworten

Am einfachsten ist es - wenn es möglich ist - dieses einmalige Einkommen = einmaliger Geldzufluss, direkt an den Gläubiger senden zu lassen (sozusgagen abzutreten). Also ohne, daß es auf Deinem Konto landet. Nur wenn Du direkten Zugriff auf Geldzuflüsse hast, ist es Einkommen und anzurechnen. Da das Geld aber dann direkt an den Gläubiger geht, hast Du keinen Zugriff und auch kein Einkommen im Sinne des SGB. Ich verfahre seit Jahren so und es gab bisher keine Probleme (3 verschiedene Jobcenter durch Umzug...) Den Tipp gab mir seinerzeit die Leistungsabteilung des Jobcenters.

Du wirst im Antrag und den ggf. Weiterbewilligungsanträgen darauf hingewiesen was du als Nachweise vorzulegen bzw.abzugeben hast,alle Änderungen die Auswirkung auf den Leistungsanspruch haben könnten sind ohne Aufforderung mitzuteilen und nachzuweisen !

Einmaliges Einkommen wird genau wie laufendes Einkommen auf den Bedarf / Leistungen angerechnet,nur das dieses dann anders als Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit fast vollständig angerechnet würde,also keine Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll gelten.

Deine Schulden sind hier irrelevant,es könnte dann ggf.auf Antrag nur ein zinsloses Darlehen geben,wenn dir dadurch die Obdachlosigkeit drohen würde oder wenn dir der Strom gesperrt worden wäre.

Du bist SELBST verpflichtet, Änderungen umgehend dem JobCenter anzuzeigen. Wenn du das "vergisst", kann das bereits als Betrugsversuch ausgelegt werden.

Private Schulden sind dein eigenes Problem. Sonst würde ja der Staat deine Schulden letztlich bezahlen.

dann ist dieses einkommen anzugeben und wird vom bedarf abgezogen. deine schulden interessieren keinen. bei jedem antrag muss der kontoauszug neu vorgelegt werden. wie weit das zurück geht, bestimmt dein sb.

Das Einkommen wird trotzdem angerechnet. Du musst die Kontoauszüge lückenlos nachweisen in der Zeit, die du dann beziehst. Ob du dann private Schulden hast interessiert denen nicht.

Honigmelone 
Fragesteller
 11.01.2016, 19:36

Ich müsste gar keinen Folgeantrag mehr stellen, deswegen frage ich ja, ob die dann aus irgendwelchen anderen Gründen ZB zum Ende des Bezuges, Kontoauszüge sehen wollen.


HSB66691  11.01.2016, 19:39
@Honigmelone

Du musst bis zum Ende des Bezugs alle Kontoauszüge zeigen, damit sie prüfen können, ob du sonst noch Gelder neben dem Bezugsgeld bekommst, welches sie dann entgegenrechnen würden. Meine Frau arbeitet dort und hat mir das so erklärt.

blumenkanne  11.01.2016, 19:45

nö, wenn sb keine verlangt, muss auch nichts vorgelegt werden.

HSB66691  11.01.2016, 20:08
@blumenkanne

Lass ihn jetzt nicht auf dumme Ideen kommen. Abgleiche werden immer durchgeführt mit den verschiedenen Behörden, wie z.B. Krankenkassen und dem Finanzamt. Und wenn ihr ihm jetzt erzählt, dass es eine gute Chance gibt, dass nicht nach den Auszügen gefragt wird, könnte er sich einfach denken, dass das wohl nicht auffällt. Ist aber nicht so. Macht ihm keine falsche Hoffnungen.

DerHans  12.01.2016, 17:52
@blumenkanne

Das JobCenter kann sogar von sich aus sämtliche in Frage kommenden Banken anschreiben. Dazu hat man sich im Antrag bereit erklärt.

Dazu reicht ein Anfangsverdacht, dass Leistungen unrechtmäßig bezogen werden.