Muss ich die Schulden meiner verstorbenen Mutter bezahlen?

8 Antworten

Es gibt bei verschuldeten Nachlässen durchaus neben der Ausschlagung noch einen zweiten Weg: Eine Nachlassinsolvenz.

Je nachdem, wie es auch bei den Geschwistern aussieht, würde ich mich absprechen und gemeinsam zu einer Schuldnerberatung gehen. Damit diese ggf. auch mit dem/den Gläubigern verhandelt. Die Chance ist angesichts der Option einer Nachlassinsolvenz sehr groß, dass sie dann mit einem geringen einmaligen Betrag den Fall als erledigt erklären.

Wenn deine Mutter kein Testament gemacht hat, dann geht es nach gesetzlicher Erbfolge, und danach seid ihr Geschwister zu gleichen Teilen Erben geworden.

Damit gehört euch zu gleichen Teilen alles, was deiner Mutter gehörte. Ich glaube nicht, dass das gar nichts war. Kleidung, Haushaltsgegenstände, Möbel, einen Fernseher, ein Handy, ein Fahrrad oder dergleichen wird sie schon besessen haben. Über die Verteilung all dieser Sachen müsst ihr Geschwister euch einigen.

Man erbt auch Schulden mit. Ich hoffe mal, die Schulden sind nicht höher als der Wert der (wenn auch wenigen) Besitztümer, die deine Mutter hinterlassen hat. Auch die Schulden erbt ihr zu gleichen Teilen. Das heißt, ihr müsst auch gemeinsam für die Begleichung aufkommen. Wenn ihr untereinander nichts anderes festlegt, muss jeder den gleichen Anteil zu den Zins- und Tilgungszahlungen beitragen.

Ach so, eine Ergänzung noch: Wenn dein Mutter verheiratet war, dann erbt auch der Witwer mit. Ihm gehört dann die Hälfte, ihren Kindern nur die andere Hälfte.

du kannst das Erbe auch ausschlagen dann mußt du nicht führ ihre Schulden aufkommen.

@Biberchen

Die Ausschlagungsfrist beträgt allerdings im Regelfall sechs Wochen, wie hier schon geschrieben wurde. Der Fragesteller dürfte schon länger wissen, dass seine Mutter gestorben ist, also hilft das hier nicht weiter.

Ein Erbe kann man ausschlagen. Aber ggf. ist die Frist dazu schon verstrichen.

Die Frist für die Annahme oder die Ausschlagung der Erbschaft beträgt 6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalls. In der Regel wird diese Kenntnis mit dem Tag des Todes gewonnen. Die Frist setzt demzufolge mit dem Todesdatum ein. Wenn der Erblasser im Ausland lebt, verlängert sich die Frist auf 6 Monate.

Soweit mir bekannt ist, beträgt die Frist zur Ausschlagung 6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalls.

@mondfaenger

Jetzt hast du ja noch etwas dazu geschrieben, somit hat sich mein Kommentar erledigt.

Wenn Du die Schulden nicht zahlen willst, musst Du das Erbe ausschlagen.

Das heißt aber auch, dass Du nicht ein einziges kleines Teil aus Ihrem Nachlass an Dich nehmen darfst. Kommt sowas raus, ist die Ausschlagung nichtig und Du hast die ganzen Schulden am Hals.


Da Ihr das Erbe offenbar nicht ausgeschlagen habt, werdet Ihr wohl oder übel die Schulden abzahlen müssen.

Ihr Geschwister könnt Euch doch reinteilen. Auch könnt Ihr versuchen, die monatlich zu zahlende Summe zu verringern.