Um wie viel Uhr dürfen die Handwerker anfangen?

5 Antworten

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Also: Algemein darf erst um 7.00 Uhr Krach gemacht werden und das Ende ist um 22.00 Uhr,so sind die algemeinen Bestimmungen der Gemeinde oder Städte. Die Mittagspause sollte von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr erfolgen,so die Bestimmungen.Bei guten Nachbarn kann auch von den Zeiten abgewichen werden.

um 7.30 samstag ist auch ein werktag

quietscheratsch  11.12.2010, 20:51

Wie kommst Du auf 7.30 Uhr?

Hunftsoll  12.12.2010, 14:38
@quietscheratsch

Wieder mal eine Antwort, die völlig am Rechtlichen vorbeigeht. Wie schon geraten, beschränke Dich auf Umfragen oder "wie findet Ihr"-Fragen, kalinka007.

Ab sieben Uhr.Denke dran,dass du auch mal eingezogen bist ubnd die irgendwann mal fertig werden.Die werden auch noch ruhiger.

Volker13  11.12.2010, 20:49

Ab 06:00 Uhr

Joesch  11.12.2010, 20:56
@Volker13

Nicht privat-in der Industrie darf ab 6:00Uhr gearbeitet werden.Außer:Es stört keinen,was hier nicht der Fall ist.

man kann rauslesen das dies eine angelegenheit ist deiner eltern und nicht der kinder (älterer bruder,geschwister 5,2)kinder sind nicht einsichtig

mallefare 
Fragesteller
 12.12.2010, 16:19

und was soll das jetzt heißen??

Der Handwerker hat absolut Recht! Nacht-und Ruhezeit gilt in D von 22:00 bis 06:00 Uhr

MaximaNRW  11.12.2010, 20:51

so ist es

Janni1979  11.12.2010, 20:58

und das steht wo ? hier hab ich nun nur was von wegen 7-20 Uhr gefunden. http://kuerzer.de/bkW1mPIVK

MaximaNRW  11.12.2010, 21:08
@Janni1979

Geräte und Maschinen nach dem Anhang Nr. 02, 24, 34 und 35 an Werktagen auch in der Zeit von 07.00 Uhr bis 09.00 Uhr, von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr nicht betrieben werden,usw usw. Das bezieht sich natürlich nicht auf Handwerksbetriebe Wo kämen wir denn dahin wenn die zB auch in der Mittagszeit nicht arbeiten dürften.

Janni1979  11.12.2010, 21:16
@MaximaNRW

Geräte und Maschinen nach dem Anhang an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr nicht betrieben werden. Darauf hab ich mich nun bezogen ;) Will doch nur wissen wo man nachlesen kann das es schon ab 6 Uhr erlaubt ist ;) mehr doch nicht.

MaximaNRW  11.12.2010, 21:31
@Janni1979

Da mußt Du in Eurer Gemeindeordnung nachsehen, aber auch dort wirst Du den Zusatz finden, das für Handwerker nicht die gleichen gesetzlichen Ruhezeiten gelten