Um wie viel Uhr dürfen die Handwerker anfangen?
ich wohne mit meiner Familie in einer Doppelhaushälfte und die andere Hälfte ist gerade neu verkauft worden. Bis jetzt war es zwar tagsüber immer schon ziemlich laut aber erst so ab 12 oder so. Aber letztens am Wochenende hat es schon um 6 Uhr angefangen und nicht nur ein einfaches bohren, sondern so als wie mit einem Presslufthammer, wir sind sprichwörtlich aus den betten gefallen. Das ist wirklich nicht übertrieben, ich habe echt Kopfweh davon bekommen. Als dann mein Ältester Bruder rüber ist und gesagt hat das er doch bitte erst in 2-3 stunden anfangen solle, hat der einfach gesagt das es ab jetzt bohren dürfe und hat einfach weiter gemacht, was ich vor allem für meine beiden Jüngsten Geschwister (5, 2) nicht in ordnung finde. jetzt meine frage darf er wirklich schon um 6 Uhr anfangen und bis wann darf er solchen krach machen? Wegen der Schlafenszeiten hat es auch schon öfters Stress gegeben
5 Antworten
Also: Algemein darf erst um 7.00 Uhr Krach gemacht werden und das Ende ist um 22.00 Uhr,so sind die algemeinen Bestimmungen der Gemeinde oder Städte. Die Mittagspause sollte von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr erfolgen,so die Bestimmungen.Bei guten Nachbarn kann auch von den Zeiten abgewichen werden.
um 7.30 samstag ist auch ein werktag
Wieder mal eine Antwort, die völlig am Rechtlichen vorbeigeht. Wie schon geraten, beschränke Dich auf Umfragen oder "wie findet Ihr"-Fragen, kalinka007.
Ab sieben Uhr.Denke dran,dass du auch mal eingezogen bist ubnd die irgendwann mal fertig werden.Die werden auch noch ruhiger.
Ab 06:00 Uhr
Nicht privat-in der Industrie darf ab 6:00Uhr gearbeitet werden.Außer:Es stört keinen,was hier nicht der Fall ist.
man kann rauslesen das dies eine angelegenheit ist deiner eltern und nicht der kinder (älterer bruder,geschwister 5,2)kinder sind nicht einsichtig
und was soll das jetzt heißen??
Der Handwerker hat absolut Recht! Nacht-und Ruhezeit gilt in D von 22:00 bis 06:00 Uhr
so ist es
und das steht wo ? hier hab ich nun nur was von wegen 7-20 Uhr gefunden. http://kuerzer.de/bkW1mPIVK
Geräte und Maschinen nach dem Anhang Nr. 02, 24, 34 und 35 an Werktagen auch in der Zeit von 07.00 Uhr bis 09.00 Uhr, von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr nicht betrieben werden,usw usw. Das bezieht sich natürlich nicht auf Handwerksbetriebe Wo kämen wir denn dahin wenn die zB auch in der Mittagszeit nicht arbeiten dürften.
Geräte und Maschinen nach dem Anhang an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr nicht betrieben werden. Darauf hab ich mich nun bezogen ;) Will doch nur wissen wo man nachlesen kann das es schon ab 6 Uhr erlaubt ist ;) mehr doch nicht.
Da mußt Du in Eurer Gemeindeordnung nachsehen, aber auch dort wirst Du den Zusatz finden, das für Handwerker nicht die gleichen gesetzlichen Ruhezeiten gelten
Wie kommst Du auf 7.30 Uhr?