Um welche Uhrzeit darf in NRW gesetzlich mit Krach verbunden gewerkelt werden;,, Bohren Hämmern Rasen Mähen usw."?

6 Antworten

Alle Gesetze in diesem Bezug wurde durch eines Zusammengefasst. Es handelt es sich hierbei um die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung.

https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bimschv_32/gesamt.pdf

Im Anhang findest du Gerätschaften die darunter zählen.

Da steht u.a. bei §7

1.   Geräte und Maschinen nach dem Anhang an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit
von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr
nicht betrieben werden,


2.   Geräte und Maschinen nach dem Anhang Nr. 02, 24, 34 und 35 an Werktagen auch in der Zeit von 07.00 Uhr
bis 09.00 Uhr
, von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr nicht betrieben werden, es sei
denn, dass für die Geräte und Maschinen das gemeinschaftliche Umweltzeichen nach den Artikeln 7 und 9
der Verordnung Nr. 1980/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juli 2000 zur Revision
des gemeinschaftlichen Systems zur Vergabe eines Umweltzeichens (ABl. EG Nr. L 237 S. 1) vergeben
worden i


Beim Hämmern u.ä. kommt es drauf an. In der Regel wird kurzzeitiges nicht geahndet. Ansonsten würde ich mich da auch auf die Zeiten der Geräte und Maschinenlärmschutzverordnung richten, da i.d.R. ein Hammer nicht soviel Lärm macht wie ein Rasenmäher.

Eigentlich gilt doch bundesweit  die Mittagszeit von 13  bis 15 Uhr und die Abend- bzw. Nachtzeit zwischen 20 bis 6 Uhr  als Ruhezeit.

 An den Sonn- und Feiertagen gilt diese Ruhezeit ganztägig.

Das stimmt so nicht mehr!

Habe das mal übers Rasenmäher herausgefunden. 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17

Kannst ja mal bei der Stadt anrufen...