Ab wieviel Uhr dürfen Handwerker (Dachdecker) in Mietshäusern mit der Arbeit beginnen?

10 Antworten

Also,in Baden-Württemberg heißt es, nicht vor 7.00 Uhr Arbeitsbeginn,ansonsten nur nach schriftlicher Vereinbahrung zwischen Vermieter und Mieter.

Ab 6 Uhr ist ok. War selber auf´m Bau und daher weiss ich das. Wenn eher dann muss es nur angekündigt werden ...z.B. durch einen Aushang im HAus

also die dachdecker u.s.w. die ich kenne fangen alle um 6 an schein bei denen normal zu sein

Eigentlich steht dir als Mieter nicht das Recht zu, die Handwerker dazu aufzufordern, die Arbeit niederzulegen und ich verstehe die Handwerker eigentlich auch nicht, dass sie es getan haben, denn du bist ihnen gegenüber nicht weisungsbefugt. Euer Vermieter hätte anstandshalber wohl einen Aushang im Treppenhaus machen können. Aber mal ganz ehrlich- kannst du dir vorstellen, welchen Strapatzen ein Dachdecker bei diesen Temperaturen in der Mittagssonne ausgesetzt ist? Es ist doch nur zu verständlich, wenn er dann so früh wie möglich anfängt zu arbeiten.

Gesetzliche Nachtruhe ist in Deutschland von 22-6 Uhr. Alles darüber hinaus ist Kulanz und kann eventuell mit der Handwerksfirma abgesprochen werden. Es ist doch sehr eigenartig das die Arbeiten schon um 6 beginnen.

Naja, wenn die Handwerker die Arbeit niederlegen dann auf eigene Verantwortung es sei denn du stellst dich ihnen in den Weg. Ich würde keinen Cent zahlen.