Muss sich der Vermieter auch an die Ruhezeiten halten?

14 Antworten

Er fängt also um 6-8 Uhr an. Bitte, wann genau?

Wie oft Punkt 6, wie oft 6.30 Uhr und wie oft 8 Uhr oder kurz davor?

Egal, Dir ist ja nicht geholfen, wenn er erst um 8 Uhr anfängt, aber wann bitte soll er anfangen? Wann bist Du dann ausgeschlafen?

Für Dich gilt:

Ermittle, welche Ruhezeiten bei Euch gelten. Das wirst Du normalerweise in der Hausordnung finden. Daran hat sich auch der Vermieter zu halten. Falls er dagegen verstoßt, sprich ihn darauf an.

Du fängst morgens erst an zu schlafen, wenn andere mit ihrer Arbeit beginnen. Hast Du keine Arbeit oder fängst Du erst später an?

Wenn Du keine Arbeit hast, überlege Dir doch mal Strategien gegen die Schlafstörung. Vielleicht hilft es, sich untertags aus der Wohnung zu bewegen und körperliche Aktivitäten in frischer Luft zu unternehmen. Es gibt viele, die den ganzen Tag über nicht von ihrer Couch hoch kommen und sich dann wundern, wenn sie nachts nicht schlafen können. Aber so eine/r bist Du nicht, oder?

Im übrigen wundere ich mich über den Vermieter. Will der absichtlich keine Rücksicht nehmen? Ist ihm Ärger mit Dir als Mieter völlig egal?

Ja...auch der Vermieter muss sich an Ruhezeiten halten. In deinem Mietvertrag sollte es drin stehen. Den kannst du deinem Vermieter ja zeigen. Eine Ausnahme machen Gewerbetreibende. Du solltest aber erst einmal in ruhe mit deinem Vermieter reden, evtl. findet ihr gemeinsam eine Lösung...gutes Gelingen :-)

Zu welchen Zeiten gelten die Ruhezeiten?

In Deutschland gilt in aller Regel als allgemeine Ruhezeit im Mietrecht täglich die Zeit von 20-7 Uhr und 13-15 Uhr, so der BGH V ZB 11/98.

Was kann ich dagegen unternehmen wenn er nicht leiser ist?

Nichts, denn dummerweise gibt das keinen Rechtsanspruch her, ausschlafen zu dürfen :-O.

Schon garnicht, wenn ein Handwerker beauftragt wurde: Der würde zwar gern zwei Stunden bezahlte Frühstückspause und drei Stunden Mittag machen, statt zu arbeiten, um deinem Schlafbedürfnis entgegenzukommen. Nur muss die Vermieterin ihm das eben nicht auf ihre Kosten gewähren :-(

G imager761

Ruhezeiten sind nicht mehr bundesweit gesetzlich geregelt, sondern werden von den Bundesländern und den einzelnen Gemeinden festgesetzt. Frag bei deiner Gemeinde oder dem zuständigen Ordnungsamt nach den Ruhezeiten, die für dein Wohngebiet gilt. Dazu gehören meist die bekannten Zeiten, wie die Sonn- und Feiertagsruhe von 0 bis 24 Uhr sowie die Nachtruhe von 22 bis 7 Uhr. Demnach darf er vor 7 Uhr keine lauten Arbeiten durchführen.

bwhoch2  24.02.2015, 12:49

Schlechte Antwort! Was haben die Ruhezeiten, die die Gemeinden festsetzen, mit den Ruhezeiten innerhalb eines privaten Gebäudes zu tun. Hier geht es um Lärm, der nach außen dringt oder vor dem Haus veranstaltet wird.

ChristianLE  24.02.2015, 13:19
@johnirving
https://www.das.de/de/rechtsportal/mietrecht/alltag-wohnung/ruhezeiten-mietwohnu...

Die Tatsache, dass diese Seite keine Aussage zu einer Quelle trifft, ist schon merkwürdig... Die Regelungen (egal ob Gemeinde, Land oder Bund) beziehen sich grundsätzlich nur auf den Betrieb technischer Anlagen, die aufgrund ihrer Geräuschkulisse eine Störung für die Anwohnerschaft darstellen. Hier geht es also vielmehr um gewerbliche Betriebe und nicht um die Geräuschentwicklung privater Haushalte.

In welcher Form eine Gemeinde hier Vorschriften erlässt, ist dieser selbst überlassen. In meiner Stadt gibt es beispielsweise gar keine Vorschriften diesbezüglich.

Wenn sich ein Mieter über den bohrenden Vermieter beschwert, so greifen diese Grundlagen nicht.

Nebenbei bemerkt kann der Vermieter sein Innenverhältnis über sein Haus abweichend zu etwaigen städtischen Vorschriften regeln, sofern Nachbargebäude hiervon nicht betroffen sind.

ChristianLE  24.02.2015, 12:58
Ruhezeiten sind nicht mehr bundesweit gesetzlich geregelt, sondern werden von den Bundesländern und den einzelnen Gemeinden festgesetzt.

Das ist falsch! Selbst wenn Du dich auf die BImSchV beziehst, so wäre das Bundessache und nicht Ländersache. Hausordnungen innerhalb einer Hausgemeinschaft werden im Innenverhältnis und ohne irgend welche gesetzlichen Grundlagen geregelt.

Mittagsruhe ist von 12-15 Uhr und die Nachtruhe ist von 22-06 Uhr. Wir alle müssen uns an diese Zeiten halten, selbst der Vermieter. Versuch ihm deine Situation zu Schildern, wenn das nichts bringt würde ich die Polizei rufen, oder es so lange aushalten bis er die Wohnung saniert hat. Falls das alles nichts bringt, musst du wohl oder übel ausziehen. Lg.

Wonnepoppen  24.02.2015, 12:40

an die Mittagsruhe hält sich eh keiner! Wenn die Nachtruhe um 6Uhr beendet ist, darf er sich ja nicht mal beschweren? Kein normaler Handwerker fängt um 6Uhr zum Arbeiten an!

bwhoch2  24.02.2015, 12:56
@Wonnepoppen
Kein normaler Handwerker fängt um 6Uhr zum Arbeiten an!

Doch, gibt es schon!

Mulaaatte  24.02.2015, 12:56

Ich weiß nicht wo du wohnst, aber bei uns hält sich jeder dran.