Überweisung zurückbuchen ....wichtig
Hallo zusammen,
habe eine Frage an Euch....kann ich eigentlich eine Überweisung bei der Sparkasse zurückbuchen lassen ? Habe einen Fehler gemacht,den Empfänger bisher nicht erreicht. Es ging um ne 247 Euro Überweisung,also ich nehme auch jegliche Gebühr in Kauf...ich meine ich hätte mal gelesen,das es möglich ist....kann mir da jemand weiterhelfen ?
Danke im voraus
6 Antworten
Also entweder beim Online Banking oder du sagst denen das am Schalter da kommt glaube ich ne kleine Gebühr auf. Sind glaube ich höchstens 5 EUR
Überweisungen kann man nicht zurückbuchen sobald die erstmal auf dem Konto des anderen ist. Damit würde sich die Bank strafbar machen. Die einzige Chance ist sie "auf dem Weg" aufzuhalten (gegen saftige Gebühr), aber nachdem heutzutage Überweisungen elektronisch weitergeleitet werden ist es teilweise schon 10 min nach der Eingabe im Online Banking zu spät weil dsa Geld elektronisch schon an die andere Bank übermittelt wurde
Hallo
Wenn Ihre Überweisung die Sparkasse schon verlassen hatKann Ihre Überweisung nicht mehr storniert werden, bleibt bei einem Schreibfehler oder Zahlendreher zu hoffen, dass es die entsprechende Kombination mit dem Empfängernamen gar nicht gibt.
Dann wird die überwiesene Summe automatisch auf Ihr Konto rückgebucht.
Ist der schlimmste Fall eingetreten und das Geld ist auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben worden, muss der Empfänger mit einer Rückbuchung des Geldes auf Ihr Konto einverstanden sein.
Die Sparkasse ist verpflichtet, den Empfänger ausfindig zu machen, lässt sich das aber mit bis zu 35 € bezahlen.
Nur Beträge ab 15.000 € können von der Bank selbst zurückgebucht werden, natürlich auch gegen Gebühr.
Hat der Empfänger das überwiesene Geld zu Unrecht erhalten und ist nicht freiwillig bereit, es Ihnen zurückzuüberweisen, dann bleibt Ihnen leider nur noch der Rechtsweg. Und das wird wiederum Kosten nach sich ziehen.
http://www.helpster.de/ueberweisung-rueckgaengig-machen-bei-der-sparkasse-geht-s-so_64377
Wenn du eine Überweisung getätigt hast (also keine Lastschrift), dass kann man mW nicht zurückholen lassen.
Stelle dir mal vor, du bezahlt bei e*ay zB was mit Übeweisung und nachdem der Artikel bei dir angekommen ist, buchst du einfach das Geld zurück... nee, geht nicht.
Du kannst bei deiner Bank einen Nachforschungsantrag stellen, an wen das Geld gegangen ist. Der darf das natürlich nicht einfach behalten. Aber wie du es zurück bekommst, ist deine Sache. Zur Not musst du klagen.
Damit hat die Bank aber nichts zu tun.