Überstunden abziehen bei Krankheit > §?

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Dein Arbeitgeber darf Dir bei Krankheit überhaupt keine Stunden abziehen. Dazu steht im Entgeltfortzahlungsgesetz § 3: Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.

§ 4 Entgeltfortzahlungsgesetz:"Höhe des forzuzahlenden Arbeitsentgelts": Für den in § 3 bezeichneten Zeitraum ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitzeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen.

Voraussetzung natürlich, daß der Arbeitgeber erst nach dem dritten Krankheitstag eine Bescheinigung verlangt und derr AN sich rechtzeitig beim AG krankgemeldet hat (§ 5 Anzeige- und Nachweispflichte )

. Manche Arbeitgeber verlangen die AU-Bescheinigung bereits ab dem ersten Tag. Die brauchen dann den Tag ohne Bescheinigung auch nicht zu bezahlen und können entweder einen Tag Urlaub abziehen, die Stunden vom Überstundenkonto nehmen oder unbezahlten Urlaub geben. Das steht im § 7 "Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers"

Hexle2  05.11.2011, 08:23

Danke für's Sternchen

Ein Gesetz über die Vorgehensweise gibt es nicht.. Es gibt jedoch Tarifverträge, die Krankheitstage ausschließlich mit Attest zulassen.

ichundich 
Fragesteller
 05.11.2011, 08:13

Danke - wo finde ich diese Tarifverträge? Im Arbeitsvertrag steht davon übrigens nichts...

fakt ist, dass du für krankheitsbedingte ausfälle ein athest brauchst. ohne ist es freizeit. und ich finde, wenn der AG so kulant ist, dir das so zu regeln statt es vom basislohn abzuzihen, solltest du froh sein

lg, anna

ichundich 
Fragesteller
 05.11.2011, 08:12

ich habe EIN Mal einen Tag gefehlt wegen Grippe - voher und nachher habe ich mich in die Arbeit geschleppt - aber den einen Tag bin ich im Bett geblieben, weil ich mich nicht mehr rühren konnte - und in dem Zustand soll man zum Arzt gehen?!:-(

PeterSchu  05.11.2011, 21:30

"fakt ist, dass du für krankheitsbedingte ausfälle ein athest brauchst."

Lies mal Entgeltfortzahlungsgesetz §5. Demnach braucht man erst bei mehr als drei Tagen ein Attest. Und einen Grund, Stunden oder Lohn für einen Krankentag abzuziehen, gibt es schlichtweg nicht.

Das gibt es nicht, dass dein Arbeitgeber dir Überstunden bei nicht attestierter Krankheit, man nennt es auch einen "Fehltag", mit Überstunden verrechnen darf. Dein Arbeitsvertrag wiederum sagt aus, wann du bei Krankheit spätestens ein ärztl. Attest vorlegen musst. - Wenn du dich innerhalb dieser Regeln bewegst, kann dir Keiner, weder ein Tarifvertrag, noch dein Arbeitgeber.

Normalerweise ist das nicht erlaubt, aber wenn du öfter einen Tag fehlst, ohne Attest, wird dein AG seine Gründe haben. Achtung: Beim Verdacht der Arbeitsverweigerung kann er dich abmahnen.

ichundich 
Fragesteller
 05.11.2011, 08:10

ich habe EIN Mal einen Tag gefehlt!