Attest schon am 1. Tag?

15 Antworten

Das ist tatsächlich bei den meisten Arbeitgebern der Fall. Es ist völlig normal und rechtlich erlaubt.

ja, das ist erlaub.

Bei uns ist es bei allen befristet Angestellten so, egal ob normaler Angestellter, Hilfskraft oder Auszubildender.

Steht immer im Arbeitsvertrag, wenn man nicht will, dann muss man den Job ja nicht annehmen. 

Ich finde es nervig, weil ja manchmal einfach ein Tag ausruhen reicht und der Arzt einen gleich 2-3 krank schreibt (da sagt man dann ja auch nicht nein), aber muss die Firma wissen...

Statt sich auszuruhen muss man irgendwie zum Arzt kommen (auf dem Dorf nicht einfach, wenn die Eltern das Auto brauchen) und dann da noch mindestens (wenn man Glück hat und es schnell geht) eine Stunde warten muss, ehe man (mit Termin!) dran kommt. Habe da auch schon über 3 Stunden gesessen und gewartet, da allerdings ohne vorherigen Termin... Zwei Stunden mit Termin zu warten ist aber noch üblich... Alle Ärzte hier sind nämlich überlastet... Im besten Falle holt man sich beim warten dann noch was anderes, das Immunsystem ist ja eh schon am Ende seiner Kräfte...

Ja ist es.

Es ist ein weitverbreiteter Irrglaube, dass grundsätzlich erst nach 3 Tagen ein Krankenschein nötig ist.

Es ist aber so, dass nach 3 Tagen immer die Pflicht besteht, aber der AG schon am 1 Tag einen Schein verlangen kann.

Meine persönliche Meinung dazu ist, dass man weder Karenztage nach die 3 Tage braucht. Wenn ich so krank bin, dass ich nicht arbeiten kann, kann und muss ich zu Arzt gehen.

Anderenfalls geht es mir nicht so schlecht, dass es nötig ist zu Hause zu bleiben.

Entweder bin ich krank, oder ich bin es nicht.

"Es ist ein weitverbreiteter Irrglaube, dass grundsätzlich erst nach 3 Tagen ein Krankenschein nötig ist."

Sorry, aber du schreibst Unsinn.  Schau dir bitte mal das Entgeltfortzahlungsgesetz an und du wirst feststellen, dass sie Vorlage einer Bescheinigung grundsärtlich erst nach dem dritten Krankheitstag notwendig ist. Das gilt grundsätzlich dann, wenn nichts anderes vereinbart ist, denn der Betrieb kann die Bescheinigung auch schon früher verlangen.

Aber auch da solltest du darauf achten, dass es heißen muss "ab dem ersten Tag" und nicht "am ersten Tag". Niemald kann verlangen, dass der Schein noch am gleichen Tag im Betrieb ist, sondern er kann mit der  Post geschickt werden.

"§ 5 Anzeige- und Nachweispflichten

(1) Der  Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden

Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der

ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen."

@PeterSchu

Die Frage war ja auch nicht, wann der KS beim AG sein soll (da hast du Recht, dass er am 3 Tag der Krankheit vorliegen muß), sondern hier wurde gefragt ob überhaupt ein KS innerhalb der ersten 3 Krankentage bzw. bei weniger als 4 Tagen Krankheit benötigt wird. Weiterhin habe ich entsprechend des Entgeltfortzahlungsgesetzes richtig geschrieben, dass die AU nach 3 Tagen zwingend ist, jedoch vorher auch, wenn der AG diese vorher verlangt. Dies kann er jederzeit machen. Wenn er es Verlang muß richtigerweise "am" ersten Tag die AU festgestellt werden und auch auf dem gelben Schein vermerkt sein. Es ist also kein Unsinn was ich schreibe. Es ist ein Unterschied wann die AU beim AG eingegangen sein muß, also nachgewiesen sein muß und wann überhaupt eine notwendig wird.

Man braucht immer eine Krankmeldung ab dem 1. Arbeitstag wegen der Lohnfortzahlung, auch wenn man erst am 3. Tag zum Arzt geht. Daher fragen die Ärzte auch immer seit wann die Beschwerden bestehen bzw. sind sie zu Hause geblieben.

Ansonsten wäre es eine Unterbrechung der Beschäftigung sowie der Sozial/Rentenversicherung. Das muß lückenlos sein.....

@Angel941

???? Was wollte der Verfasser damit sagen? In der Schule hätte jetzt unter dem Text folgendes gestanden. "Thema verfehlt, 6" " Sie bemühte sich ihr Wissen fachgerecht darzulegen, erfasste aber leider die Fragestellung nicht"

Es ging bei der Frage nicht um Krankmeldung (Die hat unverzüglich, also ohne schuldhafte Verzögerung zu erfolgen), sondern um die Notwendigkeit einer AUB vor dem 3. Tage der Krankheit.

Das ist bei uns ebenfalls der Fall. Jeder Betrieb darf das selber entscheiden.

Viele Betriebe machen das meist aber oft nur, wenn ein Arbeitgeber zu oft Krank ist und das Gefühl gibt, das er nicht wirklich Krank war. 

Bei uns ist das auch so. Das kann der Betrieb halten wie er will.