Kann man Pausen rückwirkend von Überstunden abziehen?

4 Antworten

Eigentlich müsste man bei einer Arbeitszeit von 8 Stunden pro Tag 30 Minuten Pause haben. Wenn du die allerdings nicht hattest und sie auch vom Betrieb her gar nicht vorgesehen waren, kann man sie meines Erachtens nicht einfach vom Zeitguthaben abziehen.

Als Pause kann nur gezählt werden, wenn man in dieser Zeit nicht für Arbeit zur Verfügung stehen muss und die Möglichkeit hätte, den Arbeitsplatz in dieser Zeit zu verlassen.

Ja, das darf er.

Weil nach sechs Stunden Arbeit mindestens 30 Minuten Pause gemacht werden müssen. Dabei ist es unerheblich, ob du diese Pause einhältst oder nicht.

PeterSchu  02.07.2018, 11:08

Dann muss der Betrieb aber auch die Möglichkeit einräumen, dass diese Pause genommen werden kann. Er hat aber in der Vergangenheit nichtmal darauf hingewiesen, dass es eine Pause geben soll. So hat der Betrieb zwei Jahre lang bereitwillig die Arbeitsleistung entgegen genommen und muss diese daher auch bezahlen.

Zitat: "Der Arbeitgeber muss die Ruhepausen im Voraus festlegen, also zumindest einen zeitlichen Rahmen, in dem die Pause vom Arbeitnehmer genommen werden kann. Das bedeutet, dass jeder Arbeitnehmer vor Arbeitsantritt wissen muss, wann genau, beziehungsweise in welchem Zeitraum er seine Ruhepause wahrnehmen kann.....

Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeitern Pausen gönnen. Die entsprechende Zeit muss nicht vergütet werden, einen pauschalen Abzug müssen die Beschäftigten aber auch nicht unbedingt hinnehmen, wie ein Urteil des Arbeitsgerichts Hamm zeigt (vom 30.1.2013, Az.: 3 Ca 1634/11). Demnach müssen Arbeitgeber sogar nachweisen, dass die Pausen genommen wurden. Können Sie das nicht, müssen sie unter Umständen auch die Arbeitspausen vergüten, wie auch das Landesarbeitsgericht Köln entschied."

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Arbeitgeber-muss-Pausen-anordnen-2075190.html

es gibt das Arbeitszeitgesetz.

Jeder Arbeitnehmer MUSS Pause machen. Bei 8 stunden muss du INSGESAMT 30 Minuten Pause machen. Eine Pause muss mindestens 15 Minuten lang sein.

maja0403  02.07.2018, 10:05

Wobei man aber dazu sagen muß, dass bei einer 8 std. Arbeitszeit die Pause nicht enthalten ist.

verreisterNutzer  02.07.2018, 13:33

Ich ergänze:

Selber schuld, dass er die Pausen nicht gemacht hat. So haben beide Vertragsparteien gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen, das (zumindest für den Arbeitgeber) dafür empfindliche Bußgelder vorsieht.

Ob eine rückwirkende Verrechnung mit Überstunden zulässig ist, müsste im Streitfall das zuständige Arbeitsgericht klären.

Ja, weil du gesetzlich verpflichtet bist, nach 6 h eine halbstündige Pause zu machen.

PeterSchu  02.07.2018, 11:10

Der Betrieb muss aber auch gewährleisten, dass die Pause genommen werden kann. Und das hat er hier nicht. Und er muss nachweisen, dass die Pausen auch tatsächlich gemacht wurden.