Abmahnung wegen unentschuldigtes fehlen

8 Antworten

Du bist verpflichtet dem Arbeitgeber die Beendigung deiner Krankschreibung mitzuteilen. Dieses muss auch vor Ende der Krankschreibung erfolgen. Und nach der Krankschreibung musst du natürlich wieder die Arbeit zu den festgelegten Zeiten (laut gesicherter Dienstplan) wieder aufnehmen. Zur Sicherheit solltest du auch nachfragen, ob sich im Dienstplan etwas geändert hat (das geht alles mit einem Anruf).

Also ehrlich. Du machst nach der Krankheit eine Woche Urlaub und meldest dich nicht beim Arbeitgeber und wunderst dich über eine Abmahnung? Du kannst doch nicht ernsthaft erwarten das er dir hinterher telefoniert und dich fragt wann du gedenkst wieder zu arbeiten. Es ist allein deine Pflicht dem AG eine AU sowie den Zeitpunkt wann du wieder arbeiten kannst mitzuteilen. Also sei froh das es nur eine Abmahnung ist. Unfassbar sowas...

Schrei hier bitte nicht so rum!

DU bist in der Pflicht, nicht dein AG. DU musst dich bei IHM melden! Wenn du nicht weißt, ob und wie du eingeplant bist, musst du FRAGEN!

Sei froh, dass du nicht fristlos gekündigt wurdest!

Und das ist nicht "unentschuldigtes Fehlen"! Du bist nicht in der Schule! Das fällt unter ARBEITSVERWEIGERUNG!


Familiengerd  22.06.2015, 12:28

Sei froh, dass du nicht fristlos gekündigt wurdest!

Das ist Unsinn, genau so wie das:

Das fällt unter ARBEITSVERWEIGERUNG!

(Da hast Du übrigens jetzt auch "geschrien"!)

Vampire321  04.08.2017, 12:56
@Familiengerd

@gerd

Warum immer im schlausau-Modus?

Sei doch mal konstruktiv und Beleg deine Aussagen - irgendwie

DU (nicht geschrieen, nur betont!) haust nur irgendwelche Meinungen von dir raus, die jeder juristischen Grundlage entbehren.

Finde ich schade, weil niveaulos... ich glaube das du das eigentlich nicht nötig hättest 

... kann mich mit meiner Einschätzung über dich natürlich irren...

Du hast jederzeit unverzügliche Informationspflicht gegenüber Deinem Arbeitgeber, was Deine Arbeitsfähigkeit betrifft. Da gibt es auch bei Minijob / Teilzeit keine Abweichungen, selbst wenn Du nur tageweise arbeitest. Die Abmahnung wäre somit sogar vollkommen berechtigt. Komme Deiner Meldepflicht zum aktuellen Status Deiner Arbeitsfähigkeit schnellstmöglich nach. Je nach Schichtsystem noch heute, spätestens aber morgen früh zu Dienstbeginn / Bürobeginn Deiner Firma.

Punkt 1: Bitte nicht ganze Sätze in Großbuchstaben schreiben. Großbuchstaben = SCHREIEN = unhöflich.

Punkt 2: "Aber ich habe doch nicht gewusst wie sie mich eingeplant haben."

Das ist nicht dein Ernst, oder? Dann hast du dich darum zu kümmern. Grundsätzlich musst du dich zwar nicht wieder "gesund" melden, aber es ist deine Aufgabe dich zu erkundigen, wann du arbeiten musst. Wenn du nicht krankgeschrieben bist, hast du arbeiten zu gehen, ganz einfach. So hast du nun eine Woche unentschuldigt gefehlt, die dir natürlich nicht bezahlt wird.