Ich bin krankgeschrieben und habe ein ärztliches Attest das ich in meinem Nebenjob arbeiten darf. Muss ich dieses Attest meinem Arbeitgeber vorlegen?

8 Antworten

Entschuldige, aber wenn man krank ist, dann auch beim Nebenjob. Warum willst Du bei einem Arbeitgeber arbeiten, aber beim anderen nicht?

Solltest Du unbedingt dort arbeiten wollen, dann solltest Du auch das Attest vorlegen, damit es hinterher keine Probleme gibt.

Familiengerd  28.02.2020, 13:50
Entschuldige, aber wenn man krank ist, dann auch beim Nebenjob.

Das ist nicht zwingend so!

Warum willst Du bei einem Arbeitgeber arbeiten, aber beim anderen nicht?

Es kommt alleine auf die Art der Erkrankung und die Art der beiden Tätigkeiten an.

Zum Beispiel kann ein Maurer, der wegen eines gebrochenen Arms in seinem Hauptjob nicht arbeiten kann, eine Nebentätigkeit z.B. als Telefonist durchaus noch ausüben.

 ohne meiner Genesung zu schaden. Muss ich dieses attest (in dem steht wieso ich dort nicht arbeiten kann) meinem Arbeitgeber vorlegen?

.

Dieses Attest benötigst Du doch nur dann, wenn es bei Deinem Hauptarbeitgeber ein Problem deswegen ergibt.

Bis dahin würde ich es bei mir behalten.

Es macht keinen Sinn und es ist auch ungeschickt, unnötig Unruhe zu schüren.

Nein, das musst du dem Arbeitgeber nicht vorlegen. Die Diagnose geht den nichts an. Du kannst dir aber vom Arzt ein entsprechendes Attest ohne Diagnose ausstellen lassen (gegen Entgelt). Das kannst du deinem Arbeitgeber vorlegen, wenn du ihn beruhigen willst.

Es ist ein Wunder dass ein Arbeitgeber einen Nebenjob toleriert. Es dürfen auch nicht max. Wochenstunden überschritten werden. Zudem muss Urlaub gemacht werden. Der Arbeitnehmer muss sich erholen um seine Tätigkeit ordentlich ausüben zu können.

...ja, würde ihm das schon vorlegen.

Jj0306 
Fragesteller
 28.02.2020, 13:35

Aber dann weiß man AG ja wieso ich krankgeschrieben bin..?! Genau das muss und möchte ich ja gar nicht offen legen

LouPing  28.02.2020, 13:43
@Jj0306

Erstmal - weiß der AG vom Hauptjob das du einen Nebenjob hast?

Aber dann weiß man AG ja wieso ich krankgeschrieben bin..?!

Grundsätzlich erfährt der AG den Grund der Krankschreibung nicht.
In deine, Fall aber könnte man auf die Idee kommen das die AU für den Hauptjob den Weg zu Nebenjob freihalten soll.

Krank ist krank - der AG des Hauptjobs sollte hier unbedingt ein Auge draufhaben, schließlich leistet er Lohnfortzahlung.

Familiengerd  28.02.2020, 13:54
@LouPing
Erstmal - weiß der AG vom Hauptjob das du einen Nebenjob hast?

Darüber muss der Hauptarbeitgeber nicht informiert werden - es sei denn, es wurde vertraglich so vereinbart oder durch den Nebenjob könnten berechtigte Interessen des Arbeitgebers berührt werden (Konkurrenztätigkeit, Verstoß gegen Arbeitszeitbestimmungen, Beeinträchtigung des Hauptjobs).

Krank ist krank

Das ist für die Frage hier nicht zutreffend.

Es kommt alleine auf die Art der Erkrankung und die Art der beiden Tätigkeiten an.

Zum Beispiel kann ein Maurer, der wegen eines gebrochenen Arms in seinem Hauptjob nicht arbeiten kann, eine Nebentätigkeit z.B. als Telefonist durchaus noch ausüben.

LouPing  28.02.2020, 14:12
@Familiengerd
Normalfall darf dir dein Arbeitgeber einen  Nebenjob nicht verbieten, jedoch kann dein Arbeitgeber dich dazu verpflichten, dass du ihn über deinen Nebenjob informieren musst, bevor du ihn beginnst, selbst wenn deine Nebentätigkeit unbezahlt oder nur ehrenamtlich ist.
Dieser Informationspflicht !!musst!! du nachkommen. Wichtig ist jedoch, dass dein Arbeitgeber dir nicht verbieten kann, diesen Nebenjob anzunehmen. Nur, wenn es wirklich sein Interesse berührt, darf er einen Einwand haben.

https://www.nebenjob.de/ratgeber/2477-regeln-fur-arbeitnehmer-mit-nebenjob-und-hauptjob?format=html

Nun kennst auch du den AV des FS nicht. In den AV's meiner Angestellten steht deutlich, das ich über Nebenjob's informiert werden muss.

Familiengerd  28.02.2020, 14:25
@LouPing

Und was soll Dein Zitat mir sagen?

Mit meiner Kommentierung

Darüber muss der Hauptarbeitgeber nicht informiert werden - es sei denn, es wurde vertraglich so vereinbart oder durch den Nebenjob könnten berechtigte Interessen des Arbeitgebers berührt werden (Konkurrenztätigkeit, Verstoß gegen Arbeitszeitbestimmungen, Beeinträchtigung des Hauptjobs).

habe ich doch selbst auf die Verpflichtung hingewiesen, u.a. wenn es eine vertragliche Vereinbarung dazu gib.

Nun kennst auch du den AV des FS nicht.

Selbstverständlich kenne ich ihn nicht. Aber was ändert das denn an meiner Aussage?