Bei unbezahlten Urlaub Überstunden abziehen?
Ich war als Haushaltshilfe 2 Tage über die Krankenkasse bezahlt worden. Mein Arbeitgeber hat das auch so in unserer Stempeluhr eingegeben. Die Uhr hat aber Überstunden abgezogen. Ich denke, dass es nicht richtig ist. Es ist ja eigentlich wie Urlaub, nur eben ohne Geldleistung vom Arbeitgeber. In die Stempeluhr müsste IST und SOLL Stunden doch eigentlich gleich sein. Könnt ihr mir bei der Antwort helfen?
Danke
2 Antworten
Du sagst aber das du 2 Tage über die Krankenkasse bezahlt wurdest und in deiner Überschrift steht was von unbezahlten Urlaub????
Aber du hast recht, wenn du Krank geschrieben bist dürfen dir überhaupt keine Überstunden oder gearbeitete Stunden abgezogen werden. Ich weiß nicht wie es mit deiner Lohnabrechnung aussieht ob du Festangestellt oder nur als Minijobber angestellt bist aber man hat ja ein Fixum wonach berechnet wird und von diesem Fixum müsste er deine Fehltage abziehen und nicht von den Überstunden. Die darf er nicht anrühren.
Zahlen muss er schon für deine Krankentage, bis zu 6 Wochen zahlt der Arbeitgeber und dann erst die Krankenkasse.
Bei unbezahlten Urlaub kommt es darauf an was ihr vllt ausgemacht habt das er deshalb deine Überstunden abzieht und nicht deine normalen Arbeitsstunden abzieht.
Wenn die Krankenkasse die zwei Tage bezahlt hat, hat der AG Dich unentgeltlich freigestellt, es kann also keinen Abzug von Überstunden geben.
Der Abzug wäre nur gerechtfertigt, wenn Dein AG und nicht die KK Dir die zwei Tage bezahlt hätte.
Jetzt kann ich es mal beim meinem AG ansprchen
Mach das. Frag einfach mal nach, ob es sich hier evtl. um ein Versehen handelt. Ist es das nicht, frag nach der rechtlichen Grundlage.
Danke für die Info.
So sehe ich es auch.
Jetzt kann ich es mal beim meinem AG ansprchen.
Danke euch